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== Literaturnachweise == | == Literaturnachweise == |
Version vom 5. Dezember 2023, 14:45 Uhr
Finanzierung deutscher Hochschulen
Die Bundesländer übernehmen als Träger die Grundfinanzierung der Hochschulen. Fast 90 Prozent der finanziellen Ressourcen für Hochschulen stammen aus öffentlichen Quellen, wobei etwa 75 Prozent von den Ländern bereitgestellt werden. Der Bund ist für rund 15 Prozent der Finanzierung von Hochschulen verantwortlich und beteiligt sich an Forschungsprojekten sowie speziellen Programmen wie der Exzellenzinitiative bzw. der Exzellenzstrategie, dem Hochschulpakt und dem Professor:innenprogramm. Etwa 10 Prozent der Mittel werden aus privaten Quellen generiert. Diese stammen größtenteils aus Auftragsforschung, umfassen jedoch auch Wissenschaftsförderung durch private Spender, Sponsoring von Hochschulaktivitäten und Einnahmen aus Studiengebühren. [1]
Finanzierungsprobleme
In jüngster Zeit hat der Bund eine zunehmend bedeutendere Rolle in der Hochschulfinanzierung eingenommen. Die steigende Nachfrage nach Hochschulbildung erforderte beträchtliche Investitionen in Kapazitäten. Gleichzeitig wurde Forschung und Innovation im globalen wirtschaftlichen Wettbewerb wichtiger, was zusätzliche staatliche Förderung erforderte.
Die Länder als Hochschulträger hatten Schwierigkeiten, angemessene Grundfinanzierung bereitzustellen. Bundesseitige Verpflichtungen, insbesondere im Bereich der Sozialausgaben, beschränkten ihre Haushalte. Steigenden Bildungsausgaben standen begrenzte Möglichkeiten zur eigenen Einnahmengenerierung gegenüber.
Um der gestiegenen Nachfrage nach Studienplätzen gerecht zu werden, wurde 2007 der Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern ins Leben gerufen. Der Bund erhöhte seine Forschungsausgaben kontinuierlich.
Die Finanzierungsstruktur der Hochschulen veränderte sich nachteilig, da der Bund nur zeitlich befristete Mittel zur Verfügung stellen konnte. Programm- und Projektmittel wuchsen auf Kosten der Grundfinanzierung, wodurch langfristige Aufgaben mit befristeten Mitteln erfüllt werden mussten.
Nach einer Grundgesetzänderung im Jahr 2015 erhielt der Bund erweiterte Mitfinanzierungsrechte im Hochschulbereich. Obwohl er nun auch die Lehre finanzieren kann, bleibt unklar, in welchem Umfang er von diesen neuen Möglichkeiten Gebrauch machen wird.
Der Bund plant, die Hochschulfinanzierung weiterhin zu erhöhen, jedoch ohne in die Grundfinanzierung einzugreifen. Stattdessen möchte er gezielte finanzielle Anreize setzen, um bestimmte Entwicklungen anzustoßen. [2]
Zwei-Säulen Plus-Modell der HRK
Die Hochschulrektorenkonferenz fordert eine Neuausrichtung der Hochschulfinanzierung. Ihr "Zwei-Säulen Plus-Modell" beinhaltet die Umwandlung der aktuellen Hochschulpaktmittel in dauerhafte Grundfinanzierung (Säule 1). Zusätzlich benötigen die Hochschulen extra Mittel für Hochschulbau, Digitalisierung, Overhead, Nationallizenzen etc., um national und international wettbewerbsfähig zu bleiben (Säule 2). Die Grundmittel sollten dabei 75 Prozent ausmachen und kontinuierlich wachsen, ähnlich wie bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Pakt für Forschung und Innovation. [3]
Verbundprojekte der DG HochN
- AlFinaH - Alternative Finanzierungs- und Betreibermodelle für nachhaltige, klimaneutrale Hochschulen
Ein Ziel des Projekts ist es, alternative Finanzierungs- und Betreibermodelle zu entwickeln, um die Finanzierung von Reduktions- und Kompensationsmaßnahmen an Hochschulen zu ermöglichen.
Bestehende Finanzierungs- und Betreibermodelle sollen durch innovative Ansätze erweitert und den Rahmenbedingungen von Hochschulen angepasst werden. Um geeignete Maßnahmen auszuwählen und zu priorisieren, erfolgt eine Bewertung der CO2-Reduzierung und Nachhaltigkeit. Zusätzlich wird an den beteiligten Hochschulen ein Pilotprojekt zur Reduktion oder Kompensation umgesetzt und anschließend mithilfe eines Finanzierungs- und Betreibermodells evaluiert. [4]
- Projekt- und Investitionsgetriebene Modelle (Fokus: Reduktionsmaßnahmen)
- Kompensationsgetriebene Modelle (Fokus: Kompensationsmaßnahmen)
- Integrierte Modelle (Fokus: Kompensations- und Reduktionsmaßnahmen)