HOCH-N:Nachhaltiges Abfallmanagement: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Relevanz ===
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Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ein Besitzer entledigt, entledigen will oder muss.29 Sie können
Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ein Besitzer entledigt, entledigen will oder muss.<ref>KrWG § 3 (1)</ref> Sie können nach der Art und der Einstufung ihrer Gefährlichkeit bezeichnet und unterschieden werden.<ref>AVV § 1</ref>
nach der Art und der Einstufung ihrer Gefährlichkeit
bezeichnet und unterschieden werden.30

Version vom 24. März 2020, 12:48 Uhr

Betroffener Personenkreis

Dieser Beitrag richtet sich an alle Hochschulangehörigen gleichermaßen, denn jede und jeder kann zur Abfallvermeidung, zum Recycling und damit zur Minderung der Entsorgungsleistung einen Beitrag leisten. Von besonderer Bedeutung bei der nachhaltigen Entsorgung ist der Personenkreis „Abfallbeauftragte“ (häufig in Personalunion mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)).

Relevanz

Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ein Besitzer entledigt, entledigen will oder muss.[1] Sie können nach der Art und der Einstufung ihrer Gefährlichkeit bezeichnet und unterschieden werden.[2]

  1. KrWG § 3 (1)
  2. AVV § 1
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