Rechtliche Bedingungen nachhaltiger Beschaffung im öffentlichen Dienst: Unterschied zwischen den Versionen

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===Grundlegendes===
 
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* Rechtlicher Rahmen: EU-, Bundes- und Landesgesetze
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* Ober- und Unterschwellen berücksichtigen
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  * Regulärer Schwellenwert: 215.000 Euro
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  * Soziale Dienstleistungen: 750.000 Euro (Essen auf Rädern, Integrationsleistungen für den Arbeitsmarkt, Rechtsberatungsleistung, Eventorganisation etc.)
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  * Bauleistungen: 5.382.000 Euro
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* Kommunale Selbstverwaltungsfreiheit: Hoheit für Einkaufsentscheidungen auf kommunaler Ebene (Stadtstaaten haben daher etwas anderes Vergaberecht)
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* Nachhaltigkeitsaspekte sind keine „vergabefremden“ Aspekte sondern stehen auf derselben Stufe wie z. B. die Qualität eines Produktes (vgl. § 97 Abs.3 GWB). "Bei der Vergabe werden Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt."
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* i.d.R. wird nicht gegen öffentliche Vergabeprozesse geklagt
  
Weitere Informationen werden hier noch folgen.
 
 
==Weiterführende Informationen==
 
==Weiterführende Informationen==
 
Kapitel zu [[HOCH-N:Nachhaltige_Beschaffung | Nachhaltiger Beschaffung]] im HOCH-N Leitfaden "Betrieb"
 
Kapitel zu [[HOCH-N:Nachhaltige_Beschaffung | Nachhaltiger Beschaffung]] im HOCH-N Leitfaden "Betrieb"

Version vom 22. Mai 2023, 09:10 Uhr

Am 09.03., von 10 bis 11 Uhr, hat der Rechtsanwalt André Siedenberg einen Impulsvortrag zum Thema „nachhaltige öffentliche Beschaffung“ für alle Interessierten gehalten. Am 27.04.23 führte er von 9:30 bis 12:30 Uhr eine Grundlagenschulung für DG HochN Mitglieder durch.

Rechtliche Bedingungen nachhaltiger Beschaffung im öffentlichen Dienst
Datum
Do 09 März 2023 10:00 Uhr
Schwerpunkte

Nachhaltige Beschaffung

Beschaffung

Einkauf
Bezug Wiki-Themen



Informationen

  • André Siedenberg, Rechtsanwalt in Düsseldorf
  • Fokus auf Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung seit über 10 Jahren
  • 35 Teilnehmende

Folien

9.03.2023

Die Folien zum Impulsvortrag als PDF

27.04.2023

Vier grundsätzliche Fragen für ein konkretes Beschaffungsvorhaben

  1. Welche Nachhaltigkeitskriterien sollen in meinem konkreten Bedarfsfall (Produkt/Dienstleistung) zum Tragen kommen? (Für jede Produktart gibt es unterschiedliche Nachhaltigkeitskriterien.)
  2. Wo in einer Ausschreibung bringe ich diese Kriterien unter?
    • Leistungsbeschreibung: Besondere Nachhaltigkeitsaspekte des Produkts/der Dienstleistung an sich? (bspw. Brötchen aus Bio-Mehl; Verweis auf Nachhaltigkeitssiegel ist möglich)
    • Eignungskriterien: Wer soll meinen Bedarf decken? (ggf. Bäckerei mit Umweltmanagement oder Lieferkettenmanagement; siehe unten)
    • Zuschlagskriterien: Was ist für mich das wirtschaftlichste Angebot? (Dies ist NICHT zwingend das preisgünstigste Angebot, sondern das wirtschaftlichste vor dem Hintergrund von Qualitätskriterien, die ausdrücklich auch Nachhaltigkeitsaspekte beinhalten.)
    • Besondere Ausführungsbedingungen: Was ist bei der Durchführung zu gewährleisten? (bspw. Auslieferung in Körben/ausschließlich Mehrwegverpackung oder umweltfreundliche Verpackung, klimaneutrale Lieferung, jährlicher Nachweis der Bio-Qualität durch Einkaufsbelege, Einhaltung von Mindestlöhnen etc.)
  3. Wie kontrolliere ich die Einhaltung?
  4. Wie sanktioniere ich, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden? Es gibt gesetzliche und vertragliche Sanktionsmöglichkeiten, bspw. Vertragsstrafen oder Vertragskündigung.

Wie kann die Einführung einer nachhaltigen Beschaffung möglichst wirkungsvoll gestaltet werden?

Bei der Einführung einer nachhaltigen Beschaffung stoßen wir häufig auf Vorbehalte, die zu einem großen Teil unbegründet sind und dennoch ernst genommen werden müssen. Folgendes Vorgehen kann dabei helfen.

  1. Welche Beschaffungen stehen aktuell an? (Konkrete Vorhaben identifizieren.)
  2. Was davon eignet sich für eine nachhaltige Beschaffung?
  3. Niedrigschwellige Beschaffungen zuerst umsetzen und Erfolge kommunizieren, um die Menschen zu ermutigen (bspw. Recycling-Papier mit Blauem Engel). Erst danach weitere Beschaffungsvorhaben in Angriff nehmen.
  4. Nach Möglichkeit Dienstanweisung der Hausspitze zur Verankerung erwirken, bspw. „bei jedem Beschaffungsprozess sind Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen“ oder (deutlich schwächer) „bei jedem Beschaffungsprozess ist zu prüfen, inwiefern Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden können". (Die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Ausschreibungsgegenstand ist grundsätzlich immer eine gute Idee.)

Hintergrundinformation

Grundidee des öffentlichen Vergaberechts

  • Korruption verhindern
  • Verantwortlich mit öffentlichen Geldern umgehen
  • Vergaberecht soll auch den Wettbewerb fördern (auch auf europäischer Ebene)

Nachhaltige öffentliche Beschaffung wird immer mehr zum Schwerpunktthema. (Früher war es nur ein Nischenthema, das hat sich inzwischen deutlich verändert.)

Nachhaltigkeitsaspekte sind grundsätzlich nicht vergabefremd – das Gegenteil ist in der aktuellen Gesetzgebung der Fall, auch wenn es zum Teil immer noch den Vorbehalt gibt, Nachhaltigkeit habe nichts mit dem eigentlichen Vergaberecht zu tun.

Unterhalb des Schwellenwerts ist Vergabe haushaltsrechtlich und somit landesrechtlich geregelt. Zusätzlich kann es Ratsbeschlüsse, Dienstanweisungen, (Präsidiums-)Richtlinien u.ä. geben. Zu beachten: Für soziale Dienstleistungen liegt der Schwellenwert deutlich höher, weil diese nur bedingt in Wettbewerb gestellt werden sollen.

Der Fokus liegt bei der Frage der nachhaltigen Beschaffung häufig auf Umweltaspekten. Soziale Aspekte sollten keinesfalls vergessen werden und auch Aspekte der ökonomischen Nachhaltigkeit sind wichtig.

Rechtlicher Rahmen

Grundlegendes

  • Rechtlicher Rahmen: EU-, Bundes- und Landesgesetze
  • Ober- und Unterschwellen berücksichtigen
 * Regulärer Schwellenwert: 215.000 Euro
 * Soziale Dienstleistungen: 750.000 Euro (Essen auf Rädern, Integrationsleistungen für den Arbeitsmarkt, Rechtsberatungsleistung, Eventorganisation etc.)
 * Bauleistungen: 5.382.000 Euro
  • Kommunale Selbstverwaltungsfreiheit: Hoheit für Einkaufsentscheidungen auf kommunaler Ebene (Stadtstaaten haben daher etwas anderes Vergaberecht)
  • Nachhaltigkeitsaspekte sind keine „vergabefremden“ Aspekte sondern stehen auf derselben Stufe wie z. B. die Qualität eines Produktes (vgl. § 97 Abs.3 GWB). "Bei der Vergabe werden Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt."
  • i.d.R. wird nicht gegen öffentliche Vergabeprozesse geklagt

Weiterführende Informationen

Kapitel zu Nachhaltiger Beschaffung im HOCH-N Leitfaden "Betrieb"

Erasmus+ Projekt ProcToGo zu nachhaltiger Beschaffung

Labelratgeber (Umweltsiegel) des Umwelt-Bundesamtes

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