Rechtliche Rahmenbedingungen Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung: Unterschied zwischen den Versionen

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Leitfaden für nachhaltige Beschaffung und Entsorgung (LNBE)Rechtliche Rahmenbedingungen Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung
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Grundsätze der Vergabe & landespezifische Wertgrenzen
 
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|[https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe]
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===== Oberschwellen - Bereich (EU Vergabeverfahren) Auftragswert ≥ 221.000€ =====


'''Grundsätze der Vergabe'''
* EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe RL 2014/24 EU
* Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) 17.2.2016
* Vergabeverordnung (VgV) 12.4.2016


'''(§97 GWB, §2 UVgO, VgV)'''
===== Unterschwellen - Bereich (Nationales Vergabeverfahren) Auftragswert ≤ 221.000€ =====


* Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2017 (2018 in BaWü)
* Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) 2018


''(1)'' Vergabe im Wettbewerb, Transparente Verfahren, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit
===  '''Grundsätze der Vergabe''' ===


''(2)'' Gleichbehandlung der Teilnehmer
=== '''(§97 GWB, §2 UVgO, VgV)''' ===


''(3)'' Aspekte der Qualität, Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte werden nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt
# Vergabe im Wettbewerb, Transparente Verfahren, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit
 
# Gleichbehandlung der Teilnehmer
''(4)'' Berücksichtigung mittelständischer Interessen (Teil- und Fachlose)  
# Aspekte der Qualität, Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte werden nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt  
 
# Berücksichtigung mittelständischer Interessen (Teil- und Fachlose)  
''(5)'' Verwendung elektronischer Mittel  
# Verwendung elektronischer Mittel  
 
# Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden  
''(6)'' Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden
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Version vom 1. September 2025, 12:50 Uhr

Rechtlicher Rahmen mit bundesweiten und landesspezifischen Regelungen

Maßgebliche rechtliche Verpflichtungen
Bundesweit


Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe
Oberschwellen - Bereich (EU Vergabeverfahren) Auftragswert ≥ 221.000€
  • EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe RL 2014/24 EU
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) 17.2.2016
  • Vergabeverordnung (VgV) 12.4.2016
Unterschwellen - Bereich (Nationales Vergabeverfahren) Auftragswert ≤ 221.000€
  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2017 (2018 in BaWü)
  • Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) 2018

Grundsätze der Vergabe

(§97 GWB, §2 UVgO, VgV)

  1. Vergabe im Wettbewerb, Transparente Verfahren, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit
  2. Gleichbehandlung der Teilnehmer
  3. Aspekte der Qualität, Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte werden nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt
  4. Berücksichtigung mittelständischer Interessen (Teil- und Fachlose)
  5. Verwendung elektronischer Mittel
  6. Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden
Landesspezifikationen Glossar Wertgrenzen bei Vergaben

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