Rechtliche Rahmenbedingungen Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung: Unterschied zwischen den Versionen

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Leitfaden für nachhaltige Beschaffung und Entsorgung (LNBE)Rechtliche Rahmenbedingungen Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung
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|[https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe]
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===== Oberschwellen - Bereich (EU Vergabeverfahren) Auftragswert ≥ 221.000€ =====
===== Oberschwellen - Bereich (EU Vergabeverfahren) Auftragswert ≥ 140.000€ =====


* EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe RL 2014/24 EU  
* EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe RL 2014/24 EU  
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* Vergabeverordnung (VgV) 12.4.2016
* Vergabeverordnung (VgV) 12.4.2016


===== Unterschwellen - Bereich (Nationales Vergabeverfahren) Auftragswert ≤ 221.000€ =====
===== Unterschwellen - Bereich (Nationales Vergabeverfahren) Auftragswert ≤ 140.000€ =====


* Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2017 (2018 in BaWü)
* Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2017 (2018 in BaWü)

Version vom 2. September 2025, 09:08 Uhr

Rechtlicher Rahmen mit bundesweiten und landesspezifischen Regelungen

Maßgebliche rechtliche Verpflichtungen
Bundesweit


Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe
Oberschwellen - Bereich (EU Vergabeverfahren) Auftragswert ≥ 140.000€
  • EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe RL 2014/24 EU
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) 17.2.2016
  • Vergabeverordnung (VgV) 12.4.2016
Unterschwellen - Bereich (Nationales Vergabeverfahren) Auftragswert ≤ 140.000€
  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2017 (2018 in BaWü)
  • Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) 2018
Grundsätze der Vergabe (§97 GWB, §2 UVgO, VgV)
  1. Vergabe im Wettbewerb, Transparente Verfahren, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit
  2. Gleichbehandlung der Teilnehmer
  3. Aspekte der Qualität, Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte werden nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt
  4. Berücksichtigung mittelständischer Interessen (Teil- und Fachlose)
  5. Verwendung elektronischer Mittel
  6. Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden
Landesspezifikationen Glossar Wertgrenzen bei Vergaben


Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

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