Rechtliche Rahmenbedingungen Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung: Unterschied zwischen den Versionen

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Leitfaden für nachhaltige Beschaffung und Entsorgung (LNBE)Rechtliche Rahmenbedingungen Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung
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Rechtlicher Rahmen mit bundesweiten und landesspezifischen Regelungen  
Alle im Folgenden dargestellten Rechtliche Rahmen mit bundesweiten und landesspezifischen Regelungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls weitere Optionen bekannt sind oder veraltetete Kontakte bestehen: Nicht zögern - einfach mitmachen und ändern.
 
Oder DG HochN kontaktieren: https://www.dg-hochn.de/kontakt
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|Bundesweit
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|[https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe]
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===== Oberschwellen - Bereich (EU Vergabeverfahren) Auftragswert ≥ 140.000€ =====
===== Oberschwellen - Bereich (EU Vergabeverfahren) Auftragswert ≥ 140.000€ =====


* [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0024 EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe RL 2014/24 EU]
*[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0024 EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe RL 2014/24 EU]
* [https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)]
*[https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)]
* [https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/ Vergabeverordnung (VgV)]  
*[https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/ Vergabeverordnung (VgV)]


===== Unterschwellen - Bereich (Nationales Vergabeverfahren) Auftragswert ≤ 140.000€ =====
===== Unterschwellen - Bereich (Nationales Vergabeverfahren) Auftragswert ≤ 140.000€ =====


* [https://www.vergabevorschriften.de/uvgo Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)]  
*[https://www.vergabevorschriften.de/uvgo Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)]


====='''Grundsätze der Vergabe (§97 GWB, §2 UVgO, VgV)'''=====
====='''Grundsätze der Vergabe (§97 GWB, §2 UVgO, VgV)'''=====


# Vergabe im Wettbewerb, Transparente Verfahren, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit  
# Vergabe im Wettbewerb, Transparente Verfahren, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit
# Gleichbehandlung der Teilnehmer  
# Gleichbehandlung der Teilnehmer
# Aspekte der Qualität, Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte werden nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt  
# Aspekte der Qualität, Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte werden nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt
# Berücksichtigung mittelständischer Interessen (Teil- und Fachlose)  
# Berücksichtigung mittelständischer Interessen (Teil- und Fachlose)
# Verwendung elektronischer Mittel  
# Verwendung elektronischer Mittel
# Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden  
# Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden
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Version vom 15. September 2025, 12:14 Uhr

Alle im Folgenden dargestellten Rechtliche Rahmen mit bundesweiten und landesspezifischen Regelungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls weitere Optionen bekannt sind oder veraltetete Kontakte bestehen: Nicht zögern - einfach mitmachen und ändern.

Oder DG HochN kontaktieren: https://www.dg-hochn.de/kontakt

Maßgebliche rechtliche Verpflichtungen
Bundesweit Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe
Oberschwellen - Bereich (EU Vergabeverfahren) Auftragswert ≥ 140.000€
Unterschwellen - Bereich (Nationales Vergabeverfahren) Auftragswert ≤ 140.000€
Grundsätze der Vergabe (§97 GWB, §2 UVgO, VgV)
  1. Vergabe im Wettbewerb, Transparente Verfahren, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit
  2. Gleichbehandlung der Teilnehmer
  3. Aspekte der Qualität, Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte werden nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt
  4. Berücksichtigung mittelständischer Interessen (Teil- und Fachlose)
  5. Verwendung elektronischer Mittel
  6. Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden
Landesspezifikationen Glossar Wertgrenzen bei Vergaben


Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

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