HOCH-N:Nachhaltigkeitsberichterstattung (NHB) an Hochschulen: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Beantwortung aller '''20 Kriterien'''  sollen immer die wesentlichen Handlungsfelder (Lehre, Forschung, Betrieb, Transfer und Governance) einer Hochschule mitgedacht werden. Wenn nicht zu allen Bereichen und Kriterien berichtet werden kann, ist dies kein Hindernis zur Anwendung des Standards. Durch den „comply und explain“-Ansatz ist der HS-DNK als Orientierungshilfe zu sehen.<br>  
 
Bei der Beantwortung aller '''20 Kriterien'''  sollen immer die wesentlichen Handlungsfelder (Lehre, Forschung, Betrieb, Transfer und Governance) einer Hochschule mitgedacht werden. Wenn nicht zu allen Bereichen und Kriterien berichtet werden kann, ist dies kein Hindernis zur Anwendung des Standards. Durch den „comply und explain“-Ansatz ist der HS-DNK als Orientierungshilfe zu sehen.<br>  
Weitere Informationen siehe: [[Einzelleiteitfäden#Leitfaden Berichterstattung|Leitfaden NH-Berichterstattung]]
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Weitere Informationen siehe: [[Einzelleitfäden#Leitfaden Berichterstattung|Leitfaden NH-Berichterstattung]]
  
 
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Version vom 29. Januar 2021, 11:36 Uhr

Berichterstattung pos.png Willkommen auf der Seite des Handlungsfelds Nachhaltigkeitsberichterstattung!
Der Nachhaltigkeitsbericht kann einen entscheidenden Beitrag für künftige Nachhaltigkeitsentwicklungen der gesamten Hochschule leisten. Mit dem Aufzeigen des Status Quo sowie Zukunftsperspektiven innerhalb des Berichts zu Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Bereichen Lehre, Forschung, Transfer, Governance und Betrieb wird gleichzeitig die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie gefördert oder der Grundstein dafür gelegt.


Deutsche Hochschulen unterliegen keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Berichterstattung ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten. Die Bewegung der Hochschullandschaft in Richtung Nachhaltigkeit hat jedoch in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung und Intensität gewonnen. Um die Aktivitäten strukturiert und inhaltlich umfassend zu dokumentieren, können nationale und internationale Standardwerke, wie beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder Global Initiative Report, Anhaltspunkte zur Ausgestaltung geben. Allerdings werden hierbei in erster Linie Unternehmen oder nicht-universitäre Einrichtungen adressiert und decken die speziellen Bedarfe einer deutschen Hochschule nicht ab. Vor diesem Hintergrund hat die Forschungsarbeit des Arbeitspakets Nachhaltigkeitsberichterstattung den Fokus auf eine partizipative Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex gelegt. Das Rahmenwerk des Rates für Nachhaltige Entwicklung bietet mit 20 Kriterien aus den Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft für Unternehmen und anderen Einrichtungen eine gelungene Basis, um einen leichten Einstieg in die Berichterstattung zu finden. Auf dieser Grundlage wurde das Standardwerk zur Nutzung der Berichterstattung an Hochschulen umgestaltet. Durch die einfache Handhabung des Standards und der Praxistauglichkeit wurde daraus der heutige hochschulspezifische Nachhaltigkeitskodex (HS-DNK) geschaffen. Eine wesentliche Anpassung ist in der generellen Anwendung der einzelnen Kriterien erfolgt.

Erkenntnisse aus der Erprobungsphase & „Lessons Learned“
Mit der Entwicklung des HS-DNK inklusive des dazugehörigen Leitfaden Nachhaltigkeitsberichterstattung konnten entscheidende Vorteile zum vereinfachten Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung evaluiert werden. Im Gegensatz zu anderen Berichtstandards (wie GRI) liefert der HS-DNK für deutschlandansässige Hochschulen angepasste Kriterien, die den Bedarfen einer Hochschule gerecht werden und den Zugang zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für fachfremde Personen ermöglichen. Mit der Prämisse, dass Forschung, Lehre, Betrieb, Transfer und Governance bei der Beantwortung und Bearbeitung jedes einzelnen Kriteriums mitgedacht werden, kann die Vielfältigkeit einer jeden Hochschule in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten abgebildet werden. Um eine erfolgreiche und möglichst effiziente Datenerhebung zu ermöglichen, gilt es:

  • Im ersten Schritt die Hochschulleitung von der Notwendigkeit einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu überzeugen und von dessen Seite dies an weitere Hochschulangehörige zu kommunizieren.

Mit dem Committment der Hochschulleitung lässt sich die Mithilfe zur Berichterstattung legitimieren und führt zu einer höheren Motivation der Beteiligung all derjenigen, die einen Beitrag zum Bericht leisten können. Eine vorab durchgeführte Stakeholderanalyse für die jeweiligen Kriterien verhilft zu einer effizienteren und effektiveren Anfertigung eines Berichts.

  • Sind diese Schritte eingeleitet empfiehlt es sich Verantwortliche zu bestimmen, die die Daten aufbereiten und an eine koordinierende Stelle – die ebenfalls festgelegt werden sollte – weitergeben.
Eine leicht verständliche Kommunikation bei der Datenabfrage ist für den Erfolg der Datenerhebung essentiell. Hierbei soll klar und kurz formuliert sein, warum Sie diese Daten abfragen und warum der entsprechende Sachverhalt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wichtig ist. Persönlicher Austausch ist besonders empfehlenswert, um Unklarheiten direkt vermeiden zu können. Bei der Formulierung der Inhalte des Berichts ist es wichtig vorab den Adressatenkreis festzulegen, um „die richtige Sprache zu sprechen“. Dementsprechend kann der Fokus des Berichts geschärft werden.

ANWENDUNG HS-DNK:
Bei der Beantwortung aller 20 Kriterien sollen immer die wesentlichen Handlungsfelder (Lehre, Forschung, Betrieb, Transfer und Governance) einer Hochschule mitgedacht werden. Wenn nicht zu allen Bereichen und Kriterien berichtet werden kann, ist dies kein Hindernis zur Anwendung des Standards. Durch den „comply und explain“-Ansatz ist der HS-DNK als Orientierungshilfe zu sehen.
Weitere Informationen siehe: Leitfaden NH-Berichterstattung

WEITERES VORGEHEN:
Mit der Pilotierung des HS-DNK und der daraus gewonnen Expertise wird Nachhaltigkeitsberichterstattung in der 2. Projektphase verstärkt als strategisches Vehikel genutzt. Um den Status Quo der Hochschule in puncto eigener nachhaltiger Entwicklung besser einordnen und bewerten zu können, liegt ein Schwerpunkt der weiteren Forschungsarbeit in der Ausgestaltung einer anwendungsfreundlichen Oberfläche, die den Nachhaltigkeitsbericht zur Nachhaltigkeitsstrategieentwicklung heben kann. Der sogenannte Quick-Check bietet folgende Analyse- und Aufbereitungsmethoden der Datenerhebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • Grobe und schnelle Einordnung der bisherigen Aktivitäten über die 20 Kriterien des HS-DNK hinweg
  • Analyse der bestehenden Leitlinien
  • Erarbeitung oder Analyse eines Nachhaltigkeitsverständnisses (auf Basis des Nachhaltigkeitsverständnisses von HOCHN)
  • Gegenüberstellung des HS-DNK und der SDGs in Form einer Matrix
  • Ermittlung der Verantwortlichkeiten und Stakeholder des Nachhaltigkeitsberichts
  • Bestimmung interner und externer Testate des Berichts
  • Erarbeitungsmöglichkeit einer Nachhaltigkeitsstrategie
  • Priorisierung der zukünftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten

Mit individuell angepassten Workshops wird die Anwendung des HS-DNK und des Quick-Checks in die Forschungsarbeit des Arbeitspakets integriert und bietet den Teilnehmer*innen in jeder Phase ihrer Berichterstattung Unterstützung.

Mit diesem Bewusstsein bietet eine Kick-Off Veranstaltung einen guten Rahmen, um verschiedene Interessensgruppen an einen Tisch zu bekommen. Bei diesem Treffen sollten alle Statusgruppen wie Mitarbeiter*innen (Wissenschaft und Verwaltung), Professor*innen, Dozierende, Lehrende, Studierende und Hochschulleitungsmitglieder anwesend sein, um die Zielsetzung des Berichts und Verantwortlichkeiten zu ermitteln. Darüber hinaus bietet der Quick-Check eine strukturierte Übersicht der zu gehenden Schritte von der Nachhaltigkeitsberichterstattung hin zur Nachhaltigkeitsstrategieentwicklung. Dabei werden bestehende (Nachhaltigkeits-)Leitlinien geprüft, die Entwicklung eines eigenen Nachhaltigkeitsverständnisses gefördert, die Bestimmung von Sender/Empfänger sowie ggf. Testate vereinfacht und die Nachhaltigkeitsstrategieentwicklung sowie die Priorisierung der nächsten Schritte zur Erreichung der nachhaltigkeitsstrategischen Ziele ermöglicht.


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