HOCH-N:Nachhaltiges Energiemanagement

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Nachhaltiges Energiemanagement, nachhaltiger Umgang mit Energie

1. Betroffener Personenkreis

Der Beitrag richtet sich an das Fachpersonal im technischen Gebäudemanagement, welches auf der operativen Ebene mit der Bereitstellung von Energie sowie dem Management der Energienutzung betraut ist. Darüber hin-aus werden strukturelle Hinweise gegeben, die für das Leitungspersonal relevant sind.

2. Relevanz

Die Aufgabe des Gebäudemanagements besteht darin, optimale Bedingungen für die Kernaufgaben der Hoch-schulen zu schaffen. Hierzu zählt auch das Bereitstellen von und der Umgang mit Energie. Vor diesem Hintergrund bewegt sich dieses Handlungsfeld immer in einem besonderen Spannungsfeld, wenn auch ein effizienter, mög-lichst sparsamer Einsatz von Energie erfolgen soll, um CO2 und Kosten einzusparen. Potentielle Zielkonflikte zwi-schen dem Anspruch, bestmögliche Voraussetzungen für Forschung und Lehre zu schaffen und gleichzeitig Ener-gie effizient einzusetzen, sind der Organisation Hochschule immanent.
Darüber hinaus sind gesetzliche Vorgaben (siehe unten) und Kostenaspekte (insb. steigende Energiekosten) Rah-menbedingungen, die dem Thema Energieeinsatz eine Relevanz geben. Die zentrale Facette scheint allerdings der stetig zunehmende öffentliche, gesellschaftliche Druck zum aktiven Klimaschutz zu sein, der insbesondere von Hochschulen und den Mitgliedern ausgeht und sehr stark von den wissenschaftlichen Erkenntnissen und konkre-ten Zielvorgaben gestützt wird.

3. Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Vorgaben existieren, um Gebäude nach hohem Energieeffizienzstandard zu errichten bzw. zu sanieren und den energieeffizienten Betrieb bereits in der Phase des Planens zu berücksichtigen.

Der gesetzliche Rahmen für bauliche Maßnahmen wurde bisher durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmG) verbindlich festgelegt. Mit dem geplanten Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) [1] ab November 2020 werden die bisherigen Regelungen aus EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz zusammengefasst. Grundlage der bisherigen nationalen Regelungen sind die Richtlinien der EU, insbesondere als Basis für die o. g. gesetzlichen Regelungen die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Für die Hochschulen ergeben sich Anforderungen aus den gesetzlichen Regelungen im Rahmen von EnEG, EnEV, EEWärmeG bzw. zukünftig GEG

  • Sanierungs- und Neubaumaßnahmen: Baubezogene Regelungen, Energieausweise für Gebäude, Standards für „Niedrigstenergie-Gebäude“
  • Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen: Energetische Inspektion (Klimaanlagen)

Im Rahmen der GEG-Einführung sind zunächst keine Verschärfungen der bisherigen Regelungen der EnEV vorgesehen. Eine Überprüfung dieser Standards ist erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Neu sind dagegen eine Innovationsklausel und der so genannte Quartiersansatz. Zunächst befristet bis Ende 2023 sind damit Möglichkeiten zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen anstelle des Primärenergieeinsatzes sowie eine gemeinsame Berücksichtigung von Gebäuden an einem zusammenhängenden Standort möglich.

Einige Regelungen aus den EU-Richtlinien werden erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Das „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) – kurz: GEIG – gehört dazu und bezieht die in 2018 aktualisierten Regelungen der EU-Gebäuderichtlinie von 2010 ein. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat dazu den Gesetzentwurf ausgearbeitet, der für Baumaßnahmen (Neubau und umfassende Sanierungen) ab dem 11. März 2021 relevant werden soll. Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss demnach mindestens jeder fünfte Stellplatz entsprechend ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss jedes (bestehende) nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden [2].

Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Regelungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug und der Nutzung von Energie stehen für die Hochschulen von Bedeutung. Beispielhaft genannt werden hier [3]:

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das insbesondere die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien festlegt.
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das die Förderungen für hocheffizienter KWK-Anlagen regelt
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das die Rahmenbedingungen für eine „sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung mit Strom und Gas“ festlegt und insbesondere für Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze im Rahmen der Versorgung Dritter von Bedeutung ist.
  • Stromsteuergesetz (StromStG), das die Besteuerung von Strom sowie auch die Ermäßigung oder die Befreiung von der Steuer unter bestimmten Voraussetzungen regelt
  • Treibhausgas-Emissionshandels-Gesetz (TEHG), auf dessen Grundlage der Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem EU-weiten Emissionshandelssystem basiert
  • Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) zur Regelung der Voraussetzungen für die Einführung und den Betrieb eines Anlagenregisters für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Grubengas.

Auf der übergeordneten Ebene der EU ist weiterhin der „Klima- und energiepolitische Rahmen“ mit den EU-weiten Zielvorgaben und politischen Zielen für den Zeitraum 2021 bis 2030 zu benennen, an dem sich die nationale Gesetzgebung orientieren wird.

Für die Hochschulen von Bedeutung dürfte die Herausstellung der „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“ wie aktuell in § 4 des GEG bzw. § 1a EEWärmeG und EnEG § 2a (Niedrigstenergiegebäude) sein.

Literatur

Person, R.-D.: Noch Kundenanlage oder schon Netz? BGH-Urteil liefert konkrete Hinweise, aber keine allgemeingültige Lösung. In: HIS:Mitteilungsblatt Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Nr. 2, 2020, S.3 https://his-he.de/index.php?eID=tx_securedownloads&p=131&u=0&g=0&t=1596091621&hash=ad71f51ce9852bb0df44a036090d20859fd000cc&file=/fileadmin/user_upload/Publikationen/Mitteilungsblatt/MBL_2020-02_Energierecht.pdf.

4. Ziele

Für einen nachhaltigen Umgang mit Energie können sich Hochschulen, insbesondere wenn die CO2-Emissionen ein zentraler Indikator sein sollen, bei der Zielsetzung an drei wesentlichen Handlungsfeldern orientieren; diese lauten: Minimieren, substituieren und kompensieren von CO2-Emissionen. Wesentlich dabei ist die Prämisse: Minimierung vor Substitution vor Kompensation.

Minimierung bedeutet, tatsächlich weniger Energie zu verbrauchen, also den Energieverbrauch reduzieren und bei gleichem Energieträger eine Verringerung der CO2-Emissionen erzielen (z. B. technische oder organisatori-sche Maßnahmen).

Substitution bedeutet, emissionsarme Energieträger einzusetzen. Bei gleichem Energieverbrauch werden damit Energieträger genutzt, die weniger CO2-Emissionen verursachen (z. B. Kauf von Ökostrom).

Kompensation bedeutet, für selber verursachte CO2-Emissionen an anderer Stelle eine CO2-Senke zu schaffen (z. B. Kauf von Zertifikaten, Organisation eigener Projekte). Gesetzlich sanktionierte Beispiele hierfür finden sich im Immissionsschutzrecht (z. B. §§ 17 ff. BImSchG).

5. Hemmnisse und Treiber

Ein nachhaltiges Energiemanagement ist eingebettet in die Organisation (Strukturen) und den praktischen Betrieb (operative Handlungsmöglichkeiten) der Hochschule. Auf diesen beiden Ebenen können strukturell folgende Hemmnisse und Treiber für die Umsetzung eines nachhaltigen Umgangs mit Energie identifiziert werden.


Hemmnisse

Ressourcenmangel

  • fehlende personelle Ressourcen
  • fehlende finanzielle Ressourcen
  • fehlende Sichtweise auf langfristigere Effekte und die Externalisierung der Kosten


Planungsprozess

  • limitierte Zeit für Planungsaufgaben sowie Fehler während der Bauplanung
  • mangelnde Kommunikation zwischen Nutzern, Planern, Betreibern und Bauherren
  • unkoordinierte Inbetriebnahme von neu erstellten Gebäuden


Vorgaben

  • keine Verankerung im Leitbild der Hochschule
  • kein Klimaschutzkonzept mit definierten, priorisierten Maßnahmen


Gebäudebestand

  • unzureichende Messarchitektur
  • hoher Technisierungsgrad bei Neubauten
  • kein strukturiertes Flächenmanagement


Hochschullogik

  • starke Egoismen der Fachbereiche
  • schwere Einflussnahme auf Verhalten von Mitarbeitenden und Studierenden
  • häufig wechselnde Akteure in der Mitgliedschaft der Hochschule
  • fehlende Absprachen der beteiligten Serviceeinheiten der Hochschulen
  • unklare Grenzen zwischen Komfort und Freiheit von Forschung und Lehre
  • Spannungsfeld zwischen dem Ziel Energieeinsparung und energieintensiver Forschung mit Großgeräten


Treiber (nicht zu verwechseln mit Maßnahmen)

Gesetze, Normen, Zertifikate

  • konkrete gesetzliche Vorgaben (insbesondere EnEV bzw. das künftige GEG, EEG, KWKG)
  • AMEV Technisches Monitoring 2017
  • Betrachtung der Lebenszykluskosten von Gebäuden (BNB Zertifikate)


Kompetenz

  • Vernetzung und Kompetenzerweiterung des Fachpersonals


Fördermittel

  • Bereitstellung von Fördermitteln


Technische Fortschritte

  • Digitalisierung im Gebäudemanagement
  • Einsatz erneuerbarer Energien


Äußerer Druck

  • öffentliche Diskussion zum Klimaschutz
  • Thematisierung in den Zielvereinbarungen und Hochschulentwicklungsplänen

6. Maßnahmen zur Implementierung

Für eine Implementierung von Maßnahmen zur Energieeffizienz kann strukturell zwischen strategischen und operativen unterschieden werden. Hierbei sind die strategischen dadurch charakterisiert, dass sie „gute Rahmenbedingungen“ für die operativen schaffen. Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen benannt und Beispiele für „good practice“ angeführt.

6.1. Strategisch

6.1.1. Governancestrukturen schaffen

Governance kann verstanden werden als Aufgabe, die Prozesse für einen erfolgreichen Klimaschutz geordnet zu koordinieren. Für eine Governance, explizit auch zum Klimaschutz bzw. zur Energieeffizenz, kann für den Praxis-betrieb auf die Bereiche Politik, Profession, Organisation, Wissen und Öffentlichkeit aus dem Governance-Regler zurückgegriffen werden, der im Handlungsfeld Governance von HOCHN entwickelt wurde und in der Evaluation der Nachhaltigkeitskonzepte der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt einem Praxistest unterzogen wurde.

Literatur

Müller, J.; Person, R.-D.: Machbarkeitsstudie Klimaneutraler Campus erschienen. Analyse im Auftrag der hessi-schen Landesregierung. HIS-HE:Forum, Nr. 3, 2020
https://his-he.de/meta/presse/detail/machbarkeitsstudie-klimaneutraler-campus

Nachhaltigkeitsgovernance an Hochschulen - BETA, Oktober 2018:
https://www.hochn.uni-hamburg.de/2-handlungsfelder/01-governance.html


Good practice

TU Berlin: Nachhaltigkeitsrat. Der Nachhaltigkeitsrat wurde im Jahr 2018 Gegründet und besteht aus gewählten Mitgliedern der TU Berlin sowie externen Teilnehmenden. Der Nachhaltigkeitsrat ist darüber hinaus ein offenes Gremium, in dem jede und jeder willkommen ist, der sich für die nachhaltige Entwicklung der TU Berlin interessiert und daran mitwirken möchte.
https://www.nachhaltigkeitsrat.tu-berlin.de/menue/nachhaltigkeitsrat/

HNE Eberswalde: Runder Tisch zur nachhaltigen Entwicklung. Der Runde Tisch „Nachhaltige Entwicklung der HNEE“ wurde 2010 als demokratisches, von allen Interessengrup-pen der Hochschule gemeinsam getragenes und gestaltetes Gremium von der heutigen Nachhaltigkeitsmanage-rin und der Koordinatorin für die familienfreundliche Hochschule ins Leben gerufen. Ziel ist eine gemeinsame, von allen Hochschulgruppen entwickelte, umfassende nachhaltige Entwicklung an der HNEE.
https://www.hnee.de/de/Hochschule/Nachhaltige-Entwicklung/Nachhaltigkeitsmanagement-an-der-HNEE/Beteiligung-und-Mitmachen/Runder-Tisch-Nachhaltigkeit/Runder-Tisch-zur-nachhaltigen-HNEE-Entwicklung-E6093.htm

Universität Vechta: Nachhaltigkeitsleitlinien.
https://www.uni-vechta.de/uni/nachhaltige-hochschule/home/nachhaltigkeitsleitlinien/

Hochschule Harz: Senatskommission "Nachhaltige Hochschule Harz".
https://www.hs-harz.de/nachhaltige_hs/

FU Berlin: Stabsstelle Nachhaltigkeit und Energie.
https://www.fu-berlin.de/sites/nachhaltigkeit/stabsstelle/index.html

6.1.2. Controllingkonzept umsetzen

Controlling meint, die Aktivitäten zur Energieeffizienz gezielt zu steuern. Das Controlling fußt damit auf einer quantitativen Grundlage. Dieses kann die zahlenmäßige und graphische Auswertung der monatlichen Ver-brauchsdaten (gebäudebezogen) sein, um Veränderungen erkennen zu können und um die Nutzer zu informieren und zu motivieren sowie die gezielte Beobachtung der den konkreten Maßnahmen zugeordneten Zähler. Um die Zielsetzung für das Controlling-Konzept zu erreichen (insb. die Wirksamkeitsmessung), sind folgende Strukturen als Rahmenbedingungen zu schaffen:

  • Übergabe der operativen Verantwortung an speziell ausgebildetes Fachpersonal (für Klimaschutz) mit zeitlichen Ressourcen.
  • Gründung eines Klimaschutzbeirats mit Kontroll- und Lenkungsfunktion (dieses kann der Umweltaus-schuss übernehmen).
  • Durchführung regelmäßiger Audits zur Überprüfung des Projektfortschritts und Messbarkeit über ein Kennzahlsystem herstellen (als Elemente im Managementkreislauf: plan (Ziele, Verantwortungen, Res-sourcen festlegen), do (Durchführung gemäß Planung), check (Zielerreichung prüfen, Fehler erheben), act (Fehler analysieren, Lösungsmöglichkeiten finden und auswählen).
  • Sicherung der Finanzierung (ggf. über einen Klimaschutz-Etat).
  • Etablieren eines Berichtswesens, auch für die Hochschulleitung.

Folgende Hochschulen haben aktuell eine Beteiligung an einem normierten Umweltmanagementsystem nach EMAS:
https://his-he.de/portale/nachhaltige-entwicklung/emasiso


Good practice

Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt: Beteiligung an EMASplus. Als erste Universität in Deutschland hat die KU das Zertifikat „EMASplus“ erhalten. Grundlage dafür ist die Etablie-rung eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagements, das Ökologie, Soziales und Ökonomie umfasst. Damit verpflichtet sich die Katholische Universität dazu, ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Wirkungen re-gelmäßig systematisch überprüfen zu lassen und kontinuierlich zu optimieren.
https://www.ku.de/kommunikation/presse/pi/einzelansicht/article/ku-erhaelt-als-erste-universitaet-in-deutschland-das-zertifikat-emasplus/

Universität Bremen: Klimaschutzkonzept Universität Bremen. Abschlussbericht, Juni 2015, S. 79 ff.
https://www.uni-bre-men.de/fileadmin/user_upload/sites/umweltmanagementsystem/Dokumente/Endfassung_Abschlussbericht_Uni-Bremen_2015-06-23_A.pdf

Hochschule RheinMain: Klimaschutzkonzept Hochschule RheinMain. Abschlussbericht, Juni 2018, S. 67 ff.
https://www.hs-rm.de/fileadmin/Home/Hochschule/Veroeffentlichungen/Klimaschutz/20180815_Abschlussbericht_KlischKo_HSRM_final.pdf

HNE Eberswalde: Klimaschutzkonzept der HNE Eberswalde.
https://www.hnee.de/_obj/67605A07-D2ED-4886-8A7C-BEB532B8044E/outline/Klimaschutzkonzept_HNEE.pdf

Universität Kiel: Klimaschutzkonzept der Universität Kiel.
https://www.klik.uni-kiel.de/de/klimaneutrale-universitaet/klimaschutzkonzept

Hochschule Osnabrück: Klimaschutzbericht der Hochschule Osnabrück.
https://www.hs-osnabrueck.de/de/nachrichten/2019/06/wie-die-hochschule-osnabrueck-ihren-co2-fussabdruck-um-fast-70-prozent-verkleinert-hat/

6.1.3. Klimaneutralität formulieren

Klimaneutralität beinhaltet, für einen selbstgesteckten Rahmen (z. B. Gebäudebetrieb, Mobilität, Konsum) die klimarelevanten Emissionen zu beziffern, sie zu minimieren oder substituieren und verbleibende Emissionen auch zu kompensieren. Die Zielsetzung, als Hochschule klimaneutral zu werden, wird auf ein Datum bezogen, z.B. auf das Jahr 2035. Die Zeitspanne bis zur Klimaneutralität und die bis dahin noch emittierten Tonnen CO2 müssen aus den Zielsetzungen zur Eingrenzung der Erderwärmung abgeleitet werden. Die Formulierung einer Klimaneutrali-tät ist somit immer Angelegenheit der Hochschule als Ganzes, also der Hochschulleitung. Formulierte Klimaneut-ralität ist auch ein Aspekt von Governance und hochschulöffentlich. Klimaneutralität ist für Hochschulen realisier-bar, dieses hat eine Studie von HIS-HE belegt.


Literatur

Müller, J., Person, R.-D. (2019): Machbarkeitsstudie klimaneutraler Campus. Analyse im Auftrag der Hessischen Landesregierung. HIS-HE:Medium, Nr. 3, 2020
https://his-he.de/publikationen/detail/machbarkeitsstudie-klimaneutraler-campus-1

Golüke, H.: Ökostrom beziehen ist gut - reicht aber nicht! In: Magazin für Hochschulentwicklung. Themen-Special: Energie und Klimaschutz an Hochschulen, Nr. 1 ,2019, S. 18 f.
https://his-he.de/publikationen/detail/magazin-fuer-hochschulentwicklung-1-2019


Good practice

Leuphana Universität Lüneburg: Klimaneutralität. Die Leuphana Universität Lüneburg hat sich 2007 das Ziel der Klimaneutralität gesetzt und dieses im Jahr 2014 erreicht. Dabei konnten 50 Prozent Primärenergie und 30 Prozent Endenergie eingespart werden. Grundlage der Erreichung der Klimaneutralität ist der effiziente Umgang mit Energie und Ressourcen in allen Teilbereichen der Universität. Die Themenfelder sind Energieeffizienz, Einsatz regenerativer Energien, Förderung einer klimascho-nenden Mobilität und der nachhaltigen Beschaffung, die in vielen Einzelmaßnahmen sukzessive implementiert und optimiert wurden.
www.leuphana.de/klimaneutral

Hochschule Düsseldorf: Klimaneutralität. Das Präsidium der Hochschule Düsseldorf hat am 19.11.2019 Klimaschutz-Leitlinien beschlossen und dabei die CO2-Klimaneutralität bis 2030 als konkretes Klimaschutz-Ziel festgelegt.
https://www.hs-duesseldorf.de/personen/salvagno/klimaschutz?showarrows=1&sid=maysmcrsi1wnydumut54ns5v

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde: Klimaneutralität.
https://www.hnee.de/de/Hochschule/Nachhaltige-Entwicklung/Nachhaltigkeitsmanagement/Nachhaltige-Hochschule/Klimaneutralitt/Klimaneutralitt-K6435.htm

Universität Kiel: Klimaneutralität.
https://www.klik.uni-kiel.de/de/klimaneutrale-universitaet/klimaneutrale-universitaet

Hochschule Trier, Umweltcampus Birkenfeld: Klimaneutralität.
https://www.hochschule-trier.de/hochschule/hochschulportraet/drei-campus/umwelt-campus-birkenfeld

Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin: Klimaneutralität.
https://www.pv-magazine.de/2020/06/09/htw-berlin-bekommt-zwei-photovoltaik-anlagen-mit-zusammen-280-kilowatt-leistung/

Freie Universität Berlin: Klimaneutralität.
https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2019/fup_19_398-klimanotstand/index.html

6.1.4. Energieflüsse abbilden

Um überhaupt den Umgang mit Energie zum Thema zu machen, ist ein Messsystem erforderlich, welches die Verbräuche erfasst und die Energieflüsse durch die Hochschule abbildet (siehe Abbildung 1).

  1. Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG), Entwurfsstand: 03.07.2020 (nach Zustimmung im Bundesrat).
  2. Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG), Stand: 04.03.2020.
  3. https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Service/Gesetzeskarte/gesetzeskarte.html
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