Rechtliche Rahmenbedingungen Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung

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Leitfaden für nachhaltige Beschaffung und Entsorgung (LNBE)Rechtliche Rahmenbedingungen Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung
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Alle im Folgenden dargestellten Rechtliche Rahmen mit bundesweiten und landesspezifischen Regelungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls weitere Optionen bekannt sind oder veraltetete Kontakte bestehen: Nicht zögern - einfach mitmachen und ändern.

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Beschaffung

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Maßgebliche rechtliche Verpflichtungen
Bundesweit
Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe


Oberschwellen - Bereich (EU Vergabeverfahren) Auftragswert ≥ 140.000€

Unterschwellen - Bereich (Nationales Vergabeverfahren) Auftragswert ≤ 140.000€


Grundsätze der Vergabe (§97 GWB, §2 UVgO, VgV)

  1. Vergabe im Wettbewerb, Transparente Verfahren, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit
  2. Gleichbehandlung der Teilnehmer
  3. Aspekte der Qualität, Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte werden nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt
  4. Berücksichtigung mittelständischer Interessen (Teil- und Fachlose)
  5. Verwendung elektronischer Mittel
  6. Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden


Gesetzestexte:

  • §2 UVgO (Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte)
  • VGV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge)
  • § 58 VgV, §43 UVgO, §127 GWB (Zuschlag & Zuschlagskriterien)
  • §59 VgV (Berechnung von Lebenszykluskosten)
  • §23 UVgO (Leistungsbeschreibung)
  • §8 VgV (Dokumentation der Vergabe)
  • Kernarbeitsnormen ILO ( Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit)
  • KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
  • LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
  • KSG (Klimaschutzgesetz)
Landesspezifikationen
Glossar Wertgrenzen bei Vergaben

Baden-Württemberg

Bayern

Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG)

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Entsorgung

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EU - Abfallrahmenrichtlinie Verstärkte Förderung der Kreislaufwirtschaft durch Vermeidung und verstärkte Recycling von Abfällen.

Kernelement der Richtlinie ist die fünfstufige Abfallhierarchie, die vorschreibt, nach welcher Priorität Abfall zu behandeln ist. Demnach stehen Vermeidung und Wiederverwendung ganz oben. Im Gesetzestext fehlen jedoch konkrete Vorgaben, wie Abfälle vermieden oder zur Wiederverwendung aufbereitet werden sollen. Stattdessen werden die Mitgliedstaaten angehalten, eigenständig Maßnahmen zu entwickeln.

Abfall - ABC

Kreislaufwirtschaft

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