Agentur für kommunalen Klimaschutz
| Agentur für kommunalen Klimaschutz | |
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| Kategorie | |
Netzwerk , Organisationseinheit , Betrieb , Governance
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| Thematisch verbunden mit | |
| Schwerpunkte | |
Kommunaler Klimaschutz Fördermöglichkeiten | |
| Zielgruppe | |
Forschende, Lehrende, Verwaltungsmitarbeitende, Hochschulleitung, Forschungsmanagement, Interessierte Öffentlichkeit, ProfessorIn, Dozent(in), Dekan(in), Nachhaltigkeitsbeauftragte(r), Wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in)
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Eintrag vom 28.05.26
Die Agentur für kommunalen Klimaschutz (Agentur) am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) ist Ansprechpartnerin in allen Fragen des kommunalen Klimaschutzes. Als bundesweite Lotsenstelle bündelt die Agentur im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Informations-, Beratungs- und Vernetzungsangebote für Kommunen und andere kommunale Akteure wie Hochschulen oder gemeinnützige Vereine.
Die Agentur besteht – unter wechselnden Namen – bereits seit 2008. Das Team berät unter anderem zu Landes-, Bundes- und EU-Fördermitteln für kommunale Klimaschutzprojekte.
Alle Angebote der Agentur sind kostenlos.
Das Angebot der Agentur für kommunalen Klimaschutz im Überblick
Förder- und Umsetzungsberatung
Die Agentur für kommunalen Klimaschutz berät in erster Linie zu den Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMUKN, steht aber auch als Ansprechpartnerin für alle weiteren Fragen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung, etwa zu Fragen zur Treibhausgasbilanzierung und Klimaschutzberichterstattung. Als Lotsenstelle hat sie hilfreiche Informationen und Anlaufstellen für Sie.
Die Hotline erreichen Sie von Montag bis Freitag, 9:00 bis 15:00 Uhr, unter 030 39001-170. Schreiben können Sie jederzeit an: agentur@klimaschutz.de.
Informationsangebot und praktische Arbeitshilfen
Der Praxisleitfaden „Klimaschutz in Kommunen” ist das Standard-Nachschlagewerk im kommunalen Klimaschutz: Seit 1997 bietet der Praxisleitfaden für Ihre Arbeit vor Ort konkrete Unterstützung, Instrumente, Maßnahmen und vor allem viele Anregungen.
In der Klimaschutz-Toolbox finden Sie zahlreiche Werkzeuge, die Sie bei Ihrer Arbeit im kommunalen Klimaschutz unterstützen. Ob strategische Steuerungsinstrumente mit Musterformulierungen, Klima-Maßnahmen-Boxen mit Anleitungen und Checklisten oder How-tos – alle stehen mit Tipps und hilfreichen Beispielen aus der Praxis für Sie bereit.
Die Factsheets sind kurze Handouts, die relevante Fördermöglichkeiten der NKI für unterschiedliche Akteure aufzeigen. Die Reihe umfasst unter anderem eine Ausgabe für Bildungsträger.
Im Format der Fokuspapiere wird ein Thema überblicksartig aufbereitet, um Ihnen den Einstieg in die Umsetzung zu erleichtern. Die Reihe umfasst unter anderem Ausgaben zu Aktionstagen, Workshop-Methoden oder Crowdfunding.
In Zusammenarbeit mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) entwickelt die Agentur Qualitäts- und Verfahrensstandards für den kommunalen Klimaschutz und betreut die Bilanzierungs-Systematik Kommunal (BISKO). Alle Unterstützungsangebote zum Thema Treibhausgas-Bilanzierung und Monitoring stellt die Agentur online bereit.
Diese und weitere Publikationen der Agentur finden Sie in der Mediathek von klimaschutz.de, der Webseite der NKI. Unseren Newsletter können Sie hier abonnieren.
Veranstaltungen und Vernetzungsangebote
Die Agentur fördert die Vernetzung verschiedener Akteure durch ein breites Spektrum an Veranstaltungen und Austauschformaten. Ziel ist es, Akteur*innen miteinander in Kontakt zu bringen und untereinander Wissen zu teilen. Neben Vernetzungsangeboten führt die Agentur regelmäßig Fachveranstaltungen, Schulungen und Beratungsformate für unterschiedliche Zielgruppen durch.
Zu den zentralen Formaten zählt insbesondere eine Webinar-Reihe zum Thema treibhausgasneutrale Kommune, in der sowohl Grundlagenwissen („Basics“) als auch praktische Instrumente („Werkzeuge“) vermittelt werden.
Nach dem Motto „Antragstellung leicht gemacht!“ bietet die Agentur gemeinsam mit der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG), die Projektträgerin für zahlreiche Förderangebote der NKI ist, regelmäßig Informationsveranstaltungen („Online-Sprechstunden“) zu einzelnen Förderschwerpunkten der Kommunalrichtlinie an.
In verschiedenen Informationsveranstaltungen gibt die Agentur – häufig in Kooperation mit anderen Lotsenstellen und Projektträgern – einen Überblick über die aktuelle Förderlandschaft.
Darüber hinaus ermöglichen Vernetzungstreffen – etwa für Klimaschutzpersonal – kollegiale Beratung, die Diskussion aktueller Herausforderungen und ein persönliches Kennenlernen.
Eine Plattform zum Austausch für alle Engagierten im Klimaschutz bietet zudem die Klimaschutz-Community auf LinkedIn.
Alle aktuellen Veranstaltungen und weitere Formate der Agentur finden Sie hier.
Fördermöglichkeiten für Hochschulen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
Was ist die NKI und welche Fördermöglichkeiten bietet sie?
Seit 2008 initiiert und fördert die Bundesregierung mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bundesweit Klimaschutzprojekte, um dazu beizutragen, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral wird. Ob in Städten, Gemeinden und Landkreisen, in Bildungseinrichtungen und Unternehmen: Die vielfältigen Fördermöglichkeiten unterstützen die Menschen vor Ort dabei, ein lebenswertes Jetzt und eine nachhaltige Zukunft zu gestalten.
Die Kommunalrichtlinie (KRL) ist ein zentrales Förderangebot der NKI, mit dem neben Kommunen auch Akteure wie Hochschulen bundesweit bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen unterstützt werden. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen vor Ort nachhaltig zu reduzieren und gleichzeitig positive Nebeneffekte wie geringere Energiekosten, eine höhere Lebensqualität und regionale Wertschöpfung zu erzielen. Über die Richtlinie werden zahlreiche strategische und investive Maßnahmen – etwa Klimaschutzkonzepte, Personalstellen, Beratungsleistungen oder Investitionen in energieeffiziente Infrastruktur, beispielsweise in den Bereichen Beleuchtung und Mobilität bezuschusst. Förderanträge nimmt die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) entgegen.
Bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt Sie das Team der ZUG:
Tel: 030 72618-0880
E-Mail: nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org
Die Kälte-Klima-Richtlinie (KKR) ist ein Förderangebot der NKI, mit dem Investitionen in besonders energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen unterstützt werden. Ziel ist es, durch den Einsatz nicht-halogenierter Kältemittel sowohl direkte Treibhausgasemissionen zu reduzieren als auch über einen geringeren Stromverbrauch zusätzliche CO₂-Einsparungen zu erzielen und gleichzeitig die Betriebskosten zu senken. Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Festbeträge) und ist bis Ende 2026 befristet. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen.
Bei Fragen zum Förderangebot oder dem Antragsverfahren unterstützt Sie das BAFA:
Tel: 06196 908-1249
E-Mail: kki@bafa.bund.de
Die E-Lastenfahrrad-Richtlinie (ELR) ist eine Förderung im Rahmen der NKI, die die Anschaffung von gewerblich genutzten Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung unterstützt (z.B. für Campus-Logistik). Ziel ist es, klimafreundliche Alternativen zum motorisierten Wirtschaftsverkehr zu stärken und somit Treibhausgas-, Luftschadstoff- und Lärmemissionen zu reduzieren. Gefördert werden serienmäßige E-Lastenfahrräder und -anhänger durch Zuschüsse zu den Anschaffungskosten. Förderanträge können bis Juni 2027 gestellt werden. Die Anträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen.
Bei Fragen zu der Förderung oder dem Antragsverfahren unterstützt Sie das BAFA:
Tel: 06196 908-1016
E-Mail: elr@bafa.bund.de
Die Förderung für transformative Klimaschutzprojekte im Rahmen der NKI unterstützt nicht-investive Projekte, die innovative Klimaschutzansätze entwickeln, erproben und bundesweit verbreiten. Ziel ist es, nachhaltige Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft anzustoßen und Treibhausgasemissionen langfristig zu reduzieren. Gefördert werden insbesondere Personal-, Sach- und Kommunikationskosten durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, wie zum Beispiel Hochschulen, Unternehmen oder Vereine. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über projektbezogene Förderaufrufe im zweistufigen Verfahren.
Bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt Sie das Team der ZUG:
Tel: 030 72618-0330
E-Mail: nki-transformative-klimaschutzprojekte@z-u-g.org
Alle Fördermöglichkeiten der NKI finden Sie hier.
Wie Sie als Hochschule im Rahmen der NKI profitieren
Hochschulen sind für alle drei genannten Förderangebote der NKI – die Kommunalrichtlinie, die Kälte-Klima-Richtlinie und die E-Lastenrad-Richtlinie – antragsberechtigt.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind folgende Förderschwerpunkte für Hochschulen besonders interessant:
- Einstiegs- und Orientierungsberatungen, die einen Überblick über zentrale Handlungsfelder im Klimaschutz geben und erste Maßnahmen anstoßen: In einem ersten Schritt findet vor Ort eine Bestandsaufnahme statt, etwa mithilfe von Energie- und Treibhausgasbilanzen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, für Hochschulen aus Braunkohlerevieren 90 Prozent.
- Fokusberatungen zu einem speziellen Handlungsfeld im Klimaschutz: Sie entwickeln mit externer Unterstützung schnell realisierbare und wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahmen und setzen diese um. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, für Hochschulen aus Braunkohlerevieren 90 Prozent.
- Eine Personalstelle für die Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes an Hochschulen: Mithilfe des Klimaschutzmanagements und -konzepts wird Klimaschutz strategisch und langfristig als Querschnittsthema vor Ort etabliert und die Umsetzung vorangebracht. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, für Hochschulen aus Braunkohlerevieren 90 Prozent.
- Investive Maßnahmen wie die energetische Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung oder Außen- und Straßenbeleuchtung: Durch den Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik sparen Sie Strom und damit Betriebskosten. Gleichzeitig senken Sie die Treibhausgasemissionen. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, für Hochschulen aus Braunkohlerevieren 40 Prozent.
- Bau neuer Radabstellanlagen, die das Fahrradfahren attraktiver machen: Indem Sie das Angebot für eine klimafreundliche Mobilität ausbauen, können Sie dazu beitragen, das motorisierte Verkehrsaufkommen zu reduzieren und Treibhausgasemissionen einzusparen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, für Hochschulen aus Braunkohlerevieren 65 Prozent.

Erhöhte Förderquoten erhalten alle Antragstellenden aus Braunkohlegebieten, also auch Hochschulen, gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020.
Der Förderkompass hilft Ihnen, durch das Förderangebot der NKI zu navigieren: Wählen Sie das Themenfeld und die Maßnahme aus, die Sie umsetzen möchten. Anschließend zeigt Ihnen der Förderkompass geeignete Fördermöglichkeiten.
Praxisbeispiele
Deutschlandweit setzen zahlreiche Akteur*innen bereits vielfältige Klimaschutzprojekte erfolgreich um. Profitieren Sie bei Ihren Überlegungen, eigene Maßnahmen umzusetzen, von den Erfahrungen anderer Projekte – lernen Sie hier Beispiele aus der Praxis kennen!