Rechtliche Rahmenbedingungen Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. September 2025, 12:29 Uhr
Alle im Folgenden dargestellten Rechtliche Rahmen mit bundesweiten und landesspezifischen Regelungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls weitere Optionen bekannt sind oder veraltetete Kontakte bestehen: Nicht zögern - einfach mitmachen und ändern.
Oder DG HochN kontaktieren: https://www.dg-hochn.de/kontakt
Beschaffung
Entdecken Sie wichtige Informationen rund um die rechtlichen Rahmenbedingungen in der öffentlichen Beschaffung an Hochschulen. Hier finden Sie xxx. Werden Sie Teil einer engagierten Community, die sich für die rechtssichere Beschaffung im Hochschulalltag einsetzt!
Maßgebliche rechtliche Verpflichtungen |
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Bundesweit |
Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe
Unterschwellen - Bereich (Nationales Vergabeverfahren) Auftragswert ≤ 140.000€
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Landesspezifikationen |
Glossar Wertgrenzen bei Vergaben Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) |
Entsorgung
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EU - Abfallrahmenrichtlinie Verstärkte Förderung der Kreislaufwirtschaft durch Vermeidung und verstärkte Recycling von Abfällen.
Kernelement der Richtlinie ist die fünfstufige Abfallhierarchie, die vorschreibt, nach welcher Priorität Abfall zu behandeln ist. Demnach stehen Vermeidung und Wiederverwendung ganz oben. Im Gesetzestext fehlen jedoch konkrete Vorgaben, wie Abfälle vermieden oder zur Wiederverwendung aufbereitet werden sollen. Stattdessen werden die Mitgliedstaaten angehalten, eigenständig Maßnahmen zu entwickeln.
Kreislaufwirtschaft
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