HOCH-N:Einführung in die Thematik des hochschulspezifischen Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Einführung in die Thematik des hochschulspezifischen Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) | |
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Es wird eine Einführung in die Entstehung des hochschulspezifischen Deutschen Nachhaltigkeitskodex (HS-DNK) gegeben sowie ein Überblick über die 20 Kriterien und fünf Handlungsfelder des DNK gegeben. | |
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Forschende, Lehrende, Studierende, Verwaltungsmitarbeitende, Hochschulleitung, Nachhaltigkeitsbeauftragte(r)
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Präambel
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist ein (Transparenz-)Standard, den viele Unternehmen aller Art und auch bereits einige öffentliche Einrichtungen dazu nutzen, über ihre Herausforderungen und Leistungen zur nachhaltigen Entwicklung zu berichten. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hat ihn 2011 als freiwilligen Standard beschlossen. Vorausgegangen war ein mehrjähriger intensiver Beteiligungsprozess mit zahlreichen Unternehmen, Investoren und Anspruchsgruppen. Der Nachhaltigkeitskodex richtete sich zunächst an Unternehmen. Verschiedene Branchen und Verbände haben den Kodex branchenspezifisch ergänzt und spezielle Leitfäden entwickelt.
Auf Initiative mehrerer Hochschulen hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung im Frühjahr 2015 beschlossen, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex auf die besonderen Aspekte einer Anwendung an Hochschulen anzupassen. Bis Anfang 2016 wurde in Zusammenarbeit mit rund 50 Hochschulvertreter*innen aus ganz Deutschland eine Testversion erarbeitet. Die Universität Hamburg, Freie Universität Berlin und Universität Duisburg-Essen – als federführende Hochschulen – und weitere Hochschulen haben die Testversion angewendet und in einem partizipativen Prozess weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sie dabei unterstützt.
Nunmehr liegt das Ergebnis vor: Der hochschulspezifischen Nachhaltigkeitskodex besteht aus 20 Kriterien, die im Folgenden beschrieben werden. Die Ausführungen zu diesen Kriterien sollen auf das Wesentliche beschränkt sein. Diese Beschränkung oder besser Fokussierung hat sich bereits bei Unternehmen bewährt. Sie soll auch für Hochschulen gelten, da diese im Hinblick auf Größe und akademische Schwerpunkte sehr unterschiedlich ausgelegt sein können. Gefordert ist also eine spezifische Erklärung über die Maßnahmen der Hochschule zur ökologischen, sozialen und ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit. In einer Entsprechenserklärung zum Kodex berichtet die Hochschule, wie sie den Kodexkriterien entspricht (comply) oder erklärt plausibel, warum sie ein Kriterium gegebenenfalls nicht berichtet (explain). Hierfür steht den Hochschulen der Service der DNK-Datenbank des Rates für Nachhaltige Entwicklung auf www.nachhaltigkeitskodex.org zur Verfügung. Die Anwendung des Kodex ist freiwillig. Für die Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsleistungen sollte jede Hochschule ihr Verständnis und ihren Ansatz zur nachhaltigen Entwicklung darlegen (z. B. in Form eines Mission- oder Vision-Statements, einer Nachhaltigkeitsstrategie, einem Leitbild oder Verhaltensregeln). Auf dieser Basis haben die Hochschulen mit dem hochschulspezifischen Nachhaltigkeitskodex die Möglichkeit viele der ohnehin bereits für andere Zwecke erfassten Daten und Informationen in einer für sie passenden Dokumentation zusammenzufassen. Die Darlegungen zu den 20 Kriterien soll jeweils die Handlungsfelder Forschung, Lehre, Betrieb, Transfer und Governance berücksichtigen. Um die Anwendung des hochschulspezifischen Nachhaltigkeitskodex zu erleichtern, wird den Anwender*innen zudem ein Leitfaden zur Verfügung gestellt, der mit konkreten Praxisbeispielen die einzelnen Kriterien tiefergehend eruiert und zugleich das Thema Nachhaltigkeit fachfremden Personen zugänglich macht.
Inhaltliche Anwendung der Präambel
Die Präambel entwickelt die zentrale Idee des Kodex: Die bereits in der Präambel genannten Handlungsfelder Forschung, Lehre, Betrieb, Transfer und Governance sind im Kriterium 2 des HS-DNK verankert und bilden den Grundbaustein sowie Einflussbereich für alle Kriterien des Kodex. Das heißt, sofern es möglich ist, sollen die Hochschulen in ihren Entsprechenserklärungen bei jedem Kriterium Bezug auf die fünf Handlungsfelder nehmen. Mit Ausnahme des zweiten Kriteriums (Handlungsfelder) wurde bei der Formulierung der anderen Kriterien bewusst darauf verzichtet, in jedem Kriterium hervorzuheben, dass die Entsprechenserklärung bezüglich aller Kriterien auf die genannten Handlungsfelder eingehen soll.
Die Kriterien sind nicht vollständig unabhängig voneinander. Sie adressieren teilweise ähnliche, naheliegende oder zusammenhängende Themen. So handelt es sich bei den ersten vier Kriterien zur Strategie um übergeordnete strategische Themengebiete, die in den folgenden Kriterien zur operativen Konkretisierung (Prozessmanagement, Kriterien 5-10) wieder aufgegriffen werden. Gleiches gilt für die eher spezifischeren Themenbereiche Umwelt (Kriterien 11-13) und Gesellschaft (Kriterien 14-20). Die Kriterien können also nicht vollständig unabhängig voneinander sein, auch wenn dies für die/den Ersteller*in eines Nachhaltigkeitsberichts wünschenswert wäre. Zudem sind sowohl der Kodex als auch der Leitfaden in einem partizipatorischen Prozess entstanden, der vielfältige, zum Teil sich widersprechende Auffassungen aufgegriffen hat, so dass eine systematische und vollständige Abgrenzung nur bedingt realisierbar ist. Die aktuelle 2. überarbeitete Version des Leitfadens wurde auf Basis der vorherigen beta-Version in einem partizipatorischen Prozess über inhaltliche Patenschaften weiterentwickelt.