Rechtliche Rahmenbedingungen Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung: Unterschied zwischen den Versionen
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Der [[Leitfaden für nachhaltige Beschaffung und Entsorgung (LNBE)|Leitfadenbereich]] '''„Rechtliche Rahmenbedingungen“''' erläutert die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben, die Hochschulen bei nachhaltiger Beschaffung und Entsorgung beachten müssen. Er versucht zu zeigen, wie Nachhaltigkeitsziele rechtssicher in Vergabe- und Entsorgungsprozesse integriert werden könnten. So bietet er Orientierung, um verantwortungsvolle Entscheidungen im Einklang mit geltendem Recht zu treffen. | |||
'''Alle im Folgenden dargestellten Inhalte erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit. Falls weitere Optionen bekannt sind oder veraltetete Kontakte bestehen: Nicht zögern - einfach mitmachen und ändern. ''' | '''Alle im Folgenden dargestellten Inhalte erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit. Falls weitere Optionen bekannt sind oder veraltetete Kontakte bestehen: Nicht zögern - einfach mitmachen und ändern. ''' | ||
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'''Bitte informieren Sie sich immer zum aktuellen Stand des rechtlichen Rahmens an Ihrer Hochschule.''' | '''Bitte informieren Sie sich immer zum aktuellen Stand des rechtlichen Rahmens an Ihrer Hochschule.''' | ||
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==Beschaffung== | ==Beschaffung== | ||
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=== Maßgebliche rechtliche Verpflichtungen === | |||
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|Die Beschaffung durch Hochschulen unterliegt den Vorschriften des Vergaberechts. Dies regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und zielt darauf ab, Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb zu gewährleisten. | |Die Beschaffung durch Hochschulen unterliegt den Vorschriften des Vergaberechts. Dies regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und zielt darauf ab, Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb zu gewährleisten. | ||
Die öffentliche Beschaffung muss Grundsätzen wie Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gerecht werden, dabei spielen aber auch soziale und ökologische Kriterien eine Rolle. Anforderungen wie Umweltstandards und ethische Kriterien müssen in den Vergabeunterlagen klar und rechtlich zulässig formuliert werden. <ref> | Die öffentliche Beschaffung muss Grundsätzen wie Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gerecht werden, dabei spielen aber auch soziale und ökologische Kriterien eine Rolle. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich frei darin, über die geltenden gesetzlichen Grundlagen hinaus weitere Vorgaben zu geben. Diese Vorgaben können auch Aspekte der Nachhaltigkeit betreffen. Anforderungen wie Umweltstandards und ethische Kriterien müssen in den Vergabeunterlagen klar und rechtlich zulässig formuliert werden. <ref>Holtbernd, Jil Carmen, und Lena van der Kamp. ''Einkauf an Hochschulen nachhaltig gestalten: Praxisleitfaden für die öko-soziale Beschaffung von Lebensmitteln und Textilien.'' Bonn: FEMNET e.V. und Fairtrade Deutschland e.V., 2024. Zugriff am 28. November 2025. https://femnet.de/download.html?task=download.send&id=328:einkauf-an-hochschulen-nachhaltig-gestalten&catid=70</ref> | ||
Das [https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung] & die [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0024 EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU] erlauben es ausdrücklich, soziale und ökologische Aspekte sowie Qualität und Innovation in das gesamte Vergabeverfahren zu integrieren. <ref>Umweltfreundliche | Das [https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung] & die [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0024 EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU] erlauben es ausdrücklich, soziale und ökologische Aspekte sowie Qualität und Innovation in das gesamte Vergabeverfahren zu integrieren. <ref>Hermann, Andreas, und Jens Gröger. ''Umweltfreundliche Beschaffung – Schulungsskript 1: Grundlagen der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung''. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, Oktober 2023. Zugriff am 28. November 2025. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/umweltfreundliche_beschaffung_schulungsskript_1.pdf</ref> | ||
[https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html '''Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe'''] | |||
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'''Unterschwellen - Bereich (Nationales Vergabeverfahren) Auftragswert ≤ 140.000€''' | '''Unterschwellen - Bereich (Nationales Vergabeverfahren) Auftragswert ≤ 140.000€''' | ||
*[https://www.vergabevorschriften.de/uvgo Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)] | *[https://www.vergabevorschriften.de/uvgo Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)] | ||
Nach den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften ist der Zuschlag sowohl im Ober- wie im Unterschwellenbereich nicht auf das billigste, sondern auf das "wirtschaftlichste" Angebot zu erteilen. | Nach den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften ist der Zuschlag sowohl im Ober- wie im Unterschwellenbereich nicht auf das billigste, sondern auf das "wirtschaftlichste" Angebot zu erteilen. | ||
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'''Grundsätze der Vergabe (§97 GWB, §2 UVgO, VgV)''' | {{Expander|'''Grundsätze der Vergabe (§97 GWB, §2 UVgO, VgV)'''| | ||
#Vergabe im Wettbewerb, Transparente Verfahren, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit | #Vergabe im Wettbewerb, Transparente Verfahren, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit | ||
#Gleichbehandlung der Teilnehmer | #Gleichbehandlung der Teilnehmer | ||
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#Verwendung elektronischer Mittel | #Verwendung elektronischer Mittel | ||
#Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden | #Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden | ||
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{{Expander|'''Gesetzestexte'''| | |||
*[https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/BJNR252110998.html §97 GWB Teil 4] (Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen) | *[https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/BJNR252110998.html §97 GWB Teil 4] (Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen) | ||
*[https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_02022017_IB6261902.htm §2 UVgO] (Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte) | *[https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_02022017_IB6261902.htm §2 UVgO] (Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte) | ||
*[https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/ VGV] (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) | *[https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/ VGV] (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) | ||
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*[https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/ KrWG] (Kreislaufwirtschaftsgesetz) | *[https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/ KrWG] (Kreislaufwirtschaftsgesetz) | ||
*[https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html LkSG] (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) | *[https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html LkSG] (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) | ||
*[https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/BJNR251310019.html KSG] (Klimaschutzgesetz) | *[https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/BJNR251310019.html KSG] (Klimaschutzgesetz)}} | ||
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====== | ======Bundesland====== | ||
|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-definition '''Glossar Wertgrenzen bei Vergaben''']<br /> | |{{ExpanderOffen|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-definition '''Glossar Wertgrenzen bei Vergaben'''], | ||
'''[https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/kommunaler-kompass/ Kommunaler Kompass''']<br />|Derzeit existieren zwölf [https://www.ibau.de/akademie/glossar/landesvergabegesetze/#die-landesvergabegesetze-in-den-einzelnen-bundeslaendern Landesvergabegesetze], die soziale Nachhaltigkeit in der einen oder anderen Form verankern. Einzige Ausnahmen bilden hier der Freistaat Bayern und Nordrhein-Westfalen. Neben den Landesvergabegesetzen werden in vielen Bundesländern über Haushaltsgrundsätze und andere Rechtsvorschriften Vorgaben gemacht, die sich auf das Vergabeverfahren auswirken können. Hierzu zählen insbesondere Wertgrenzen, bei deren Unterschreitung bestimmte Verfahrensarten im Unterschwellenbereich zulässig sind. | |||
[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-baden-wuerttemberg '''Baden-Württemberg'''] | {{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-baden-wuerttemberg '''Baden-Württemberg''']|[https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/oeffentliches-auftragswesen/landesrechtliche-vorschriften/ Landesrechtliche Vorschriften BaWü], | ||
[https://www.nachhaltigkeitsstrategie.de/strategie/landesverwaltung/nachhaltige-beschaffung Landesverwaltung Nachhaltige Beschaffung]}} | |||
{{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-bayern ''' Bayern''' ] | |||
|[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG BayKlimaG ]}} | |||
{{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-berlin '''Berlin''']|[https://www.berlin.de/vergabeservice/nachhaltige-beschaffung/berliner-ausschreibungs-und-vergabegesetz/artikel.1524898.php Berliner Ausschreibungs & Vergabegesetz]}} | |||
[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer- | {{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-brandenburg '''Brandenburg''']|[https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgvergg Brandenburgische Vergabegesetz]}} | ||
[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer- | {{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-bremen '''Bremen''']| [https://www.zaks.bremen.de/sixcms/media.php/13/Vergabegesetz%28tags%29.pdf Bremisches Gesetz Tariftreue & Vergabegesetz]]}} | ||
[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer- | {{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-hamburg '''Hamburg''']|[https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VergabeGHA2006rahmen Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG)]}} | ||
[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer- | {{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-hessen '''Hessen''']|[https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VTGHE2021rahmen Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)]}} | ||
[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer- | {{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-mecklenburg-vorpommern '''Mecklenburg-Vorpommern''']|[https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-VgGMVrahmen Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V])}} | ||
[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer- | {{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-niedersachsen '''Niedersachsen''']|[https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/aufsicht_und_recht/nachhaltige_beschaffung/nachhaltige-beschaffung-in-niedersachsen-120421.html Nachhaltige Beschaffung in Niedersachsen,[https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/bdfd5c89-ddd6-3566-8db7-4e13f444bd9a Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)]}} | ||
[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer- | {{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-nordrhein-westfalen '''Nordrhein-Westfalen''']| [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=84520180406102037245 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG-NRW]}} | ||
[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer- | {{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-rheinland-pfalz '''Rheinland-Pfalz''']|[https://elan-rlp.de/themen/nachhaltige-kommunen/recht Entwicklungspolitisches Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz], [https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004880 Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz]}} | ||
[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer- | {{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-saarland '''Saarland''']|[https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/arbeit/tarifregister/tariftreuegesetz/tariftreuegesetz.html Saarländische Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG)] }} | ||
[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer- | {{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-sachsen '''Sachsen''']|[https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12749-Saechsisches-Vergabegesetz Sächsischen Vergabegesetzes (SächsGVBI)]}} | ||
[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-sachsen '''Sachsen'''] | {{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-sachsen-anhalt '''Sachsen-Anhalt''']|[https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-TariftVergabeGSTrahmen Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA)]}} | ||
[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer- | {{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-schleswig-holstein '''Schleswig-Holstein''']|[https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VergabeGSHrahmen Schleswig-Holsteinischen Vergabegesetzes (VGSH)] }} | ||
{{Expander|[https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/#wertgrenzen-fuer-thueringen '''Thüringen''']|[https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-VergabeGTH2019rahmen Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG)]}} }} | |||
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=== Weiterführende Informationen === | |||
Punklikation UBA: [https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2020-07-02_texte_126-2020_regelungen-bundeslaender-beschaffung.pdf Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung - Aktualisierung April 2020]<ref>Schneider, Thomas und Vanessa Schmidt. ''Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung''. Texte 126/2020. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, Juli 2020. Zugriff am 28. November 2025. <nowiki>https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2020-07-02_texte_126-2020_regelungen-bundeslaender-beschaffung.pdf</nowiki></ref> | |||
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[https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/ KrWG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis] | [https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/ KrWG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis] | ||
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Aktuelle Version vom 4. Dezember 2025, 09:31 Uhr
Der Leitfadenbereich „Rechtliche Rahmenbedingungen“ erläutert die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben, die Hochschulen bei nachhaltiger Beschaffung und Entsorgung beachten müssen. Er versucht zu zeigen, wie Nachhaltigkeitsziele rechtssicher in Vergabe- und Entsorgungsprozesse integriert werden könnten. So bietet er Orientierung, um verantwortungsvolle Entscheidungen im Einklang mit geltendem Recht zu treffen.
Alle im Folgenden dargestellten Inhalte erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit. Falls weitere Optionen bekannt sind oder veraltetete Kontakte bestehen: Nicht zögern - einfach mitmachen und ändern.
Oder DG HochN kontaktieren: https://www.dg-hochn.de/kontakt
Bitte informieren Sie sich immer zum aktuellen Stand des rechtlichen Rahmens an Ihrer Hochschule.

Beschaffung
Entdecken Sie wichtige Informationen rund um die rechtlichen Rahmenbedingungen in der öffentlichen Beschaffung an Hochschulen. Hier finden Sie xxx. Werden Sie Teil einer engagierten Community, die sich für die rechtssichere Beschaffung im Hochschulalltag einsetzt!
Bitte informieren Sie sich stets zum aktuellen Stand des rechtlichen Rahmens an Ihrer Hochschule - bspw. Beschaffungsrichtline.
| Bezug |
Maßgebliche rechtliche Verpflichtungen |
|---|---|
Bundesweit |
Die Beschaffung durch Hochschulen unterliegt den Vorschriften des Vergaberechts. Dies regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und zielt darauf ab, Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb zu gewährleisten.
Die öffentliche Beschaffung muss Grundsätzen wie Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gerecht werden, dabei spielen aber auch soziale und ökologische Kriterien eine Rolle. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich frei darin, über die geltenden gesetzlichen Grundlagen hinaus weitere Vorgaben zu geben. Diese Vorgaben können auch Aspekte der Nachhaltigkeit betreffen. Anforderungen wie Umweltstandards und ethische Kriterien müssen in den Vergabeunterlagen klar und rechtlich zulässig formuliert werden. [1] Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung & die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU erlauben es ausdrücklich, soziale und ökologische Aspekte sowie Qualität und Innovation in das gesamte Vergabeverfahren zu integrieren. [2] Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe
Oberschwellen - Bereich (EU Vergabeverfahren) Auftragswert ≥ 140.000€
Unterschwellen - Bereich (Nationales Vergabeverfahren) Auftragswert ≤ 140.000€ Nach den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften ist der Zuschlag sowohl im Ober- wie im Unterschwellenbereich nicht auf das billigste, sondern auf das "wirtschaftlichste" Angebot zu erteilen.
Grundsätze der Vergabe (§97 GWB, §2 UVgO, VgV)
Gesetzestexte
|
Bundesland |
Derzeit existieren zwölf Landesvergabegesetze, die soziale Nachhaltigkeit in der einen oder anderen Form verankern. Einzige Ausnahmen bilden hier der Freistaat Bayern und Nordrhein-Westfalen. Neben den Landesvergabegesetzen werden in vielen Bundesländern über Haushaltsgrundsätze und andere Rechtsvorschriften Vorgaben gemacht, die sich auf das Vergabeverfahren auswirken können. Hierzu zählen insbesondere Wertgrenzen, bei deren Unterschreitung bestimmte Verfahrensarten im Unterschwellenbereich zulässig sind. {{{2}}}
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Weiterführende Informationen
Punklikation UBA: Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung - Aktualisierung April 2020[3]
Entsorgung
Entdecken Sie wichtige Informationen rund um die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Entsorgung an Hochschulen. Hier finden Sie xxx. Werden Sie Teil einer engagierten Community, die sich für die rechtssichere Entsorgung im Hochschulalltag einsetzt!
Bitte informieren Sie sich immer zum aktuellen Stand des rechtlichen Rahmens an Ihrer Hochschule - bspw. Entsorgungsrichtline.
EU - Abfallrahmenrichtlinie Verstärkte Förderung der Kreislaufwirtschaft durch Vermeidung und verstärkte Recycling von Abfällen.
Kernelement der Richtlinie ist die fünfstufige Abfallhierarchie, die vorschreibt, nach welcher Priorität Abfall zu behandeln ist. Demnach stehen Vermeidung und Wiederverwendung ganz oben. Im Gesetzestext fehlen jedoch konkrete Vorgaben, wie Abfälle vermieden oder zur Wiederverwendung aufbereitet werden sollen. Stattdessen werden die Mitgliedstaaten angehalten, eigenständig Maßnahmen zu entwickeln.
Kreislaufwirtschaft
Entdecken Sie wichtige Informationen rund um die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Kreislaufwirtschaft an Hochschulen. Hier finden Sie xxx. Werden Sie Teil einer engagierten Community, die sich für die rechtssichere Kreislaufwirtschaft im Hochschulalltag einsetzt!
KrWG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Quellen
- ↑ Holtbernd, Jil Carmen, und Lena van der Kamp. Einkauf an Hochschulen nachhaltig gestalten: Praxisleitfaden für die öko-soziale Beschaffung von Lebensmitteln und Textilien. Bonn: FEMNET e.V. und Fairtrade Deutschland e.V., 2024. Zugriff am 28. November 2025. https://femnet.de/download.html?task=download.send&id=328:einkauf-an-hochschulen-nachhaltig-gestalten&catid=70
- ↑ Hermann, Andreas, und Jens Gröger. Umweltfreundliche Beschaffung – Schulungsskript 1: Grundlagen der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, Oktober 2023. Zugriff am 28. November 2025. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/umweltfreundliche_beschaffung_schulungsskript_1.pdf
- ↑ Schneider, Thomas und Vanessa Schmidt. Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung. Texte 126/2020. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, Juli 2020. Zugriff am 28. November 2025. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2020-07-02_texte_126-2020_regelungen-bundeslaender-beschaffung.pdf