Nachhaltige Entsorgungsprozesse an (bayerischen) Hochschulen (REKLINEU): Unterschied zwischen den Versionen

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m Rahmen des REKLINEU-Arbeitspakets 4 wurde ein praxisorientiertes und rechtssicheres Entsorgungsmodell für bayerische Hochschulen entwickelt.
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{{#set:Has parent page=Prozesse Nachhaltige Entsorgung}}Das Arbeitspaket „''Arbeitspaket 4 - Nachhaltige Beschaffung und Entsorgung an Hochschulen''“ wurde vom [https://business.thws.de/ial/ Institut für angewandte Logistik] (THWS) im Rahmen des Projektvorhabens [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]] erarbeitet. Das Beispiel zeigt die THG-Erfassung an der [[Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS)]].[[Datei:Reklineu_exklusiv.png|mini|450x450px|Exklusiver [https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt aus dem Arbeitspaket 4 - Nachhaltige Beschaffung und Entsorgung an Hochschulen - des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]]]
 
Das Arbeitspaket „''Arbeitspaket 4 - Nachhaltige Beschaffung und Entsorgung an Hochschulen''“ wurde vom [https://business.thws.de/ial/ Institut für angewandte Logistik] (THWS) im Rahmen des Projektvorhabens [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]] erarbeitet. Das Beispiel zeigt die THG-Erfassung an der [[Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS)]].
[[Datei:Reklineu_exklusiv.png|mini|450x450px|Exklusiver [https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt aus dem Arbeitspaket 4 - Nachhaltige Beschaffung und Entsorgung an Hochschulen - des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]]]


== Kurzbeschreibung ==
== Kurzbeschreibung ==
Im Rahmen des REKLINEU-Arbeitspakets 4 wurde ein praxisorientiertes und rechtssicheres Entsorgungsmodell für bayerische Hochschulen entwickelt. Dieses Modell bietet eine vollständige, nach VV Art. 61 und 63 BayHO konforme Prozesskette, die Hochschulen nach Prüfung interener Prozess und Anweisungen übernehmen und in ihre Dienstanweisungen integrieren könnten. Eine individuelle rechtliche Prüfung durch die instututionseigene Rechtsabteilung muss nochmals vorgenommen werden. Eine Anfrage durch das Institut für angwandte Logistik (THWS) bezüglich Rechtssicherheit an das zuständige Ministerium wurde noch nicht beantwortet (Stand:08.12.2025)
Im Rahmen des REKLINEU-Arbeitspakets 4 wurde ein praxisorientiertes und rechtssicheres Entsorgungsmodell für bayerische Hochschulen entwickelt. Dieses Modell bietet eine vollständige, nach VV Art. 61 und 63 BayHO konforme Prozesskette, die Hochschulen nach Prüfung interner Prozesse und Anweisungen übernehmen und in ihre Dienstanweisungen integrieren könnten. Eine individuelle rechtliche Prüfung durch die institutionseigene Rechtsabteilung muss nochmals vorgenommen werden. Eine Anfrage durch das [https://business.thws.de/ial/ Institut für angwandte Logistik] ([[THWS]]) und die AGNBE (BayZeN) bezüglich Rechtssicherheit an das zuständige Ministerium wurde dahingehend beantwortet, dass Hochschulen nach interner Prüfung und noch offener rechtlicher Fragen individuell das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Abstimmung kontaktieren sollen. Ein weiteres Eingehen auf die Vereinfachung der eGon-Zugänglichkeit war nicht Bestandteil der Antwort.


'''Der Good-Practice-Prozess berücksichtigt:'''
'''Der Good-Practice-Prozess berücksichtigt:'''


* '''rechtliche Vorgaben''' (interne Weitergabe → eGon → Veräußerung → Spende →     Entsorgung),
* '''rechtliche Vorgaben''' (interne Weitergabe → eGon<ref name=":0">eGon: "'''e'''ntbehrliche '''G'''egenstände '''on'''line" - im Bayerischen Behördennetz abrufbare und obligatorisch zu nutzende Plattform (vgl. [https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/VVBayHO-NN61 VV zu Art. 61 BayHO])</ref> → Veräußerung → Spende → Entsorgung)
* '''Nachhaltigkeitsanforderungen''' (Green-IT-Maßnahmenkatalog, Kreislaufwirtschaft),
* '''Nachhaltigkeitsanforderungen''' (Green-IT-Maßnahmenkatalog<ref name=":1">Kott, Annette, Jennifer Schuster, Prof. Dr. Rainer Groß und Dr. Christoph Bauer. ''Maßnahmenkatalog Green IT an bayerischen Hochschulen.'' Version 1.0. Nürnberg / Regensburg: Digitalverbund Bayern (Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm & Universität Regensburg), 2025. Accessed December 2025. https://digitalverbund.bayern/wp-content/uploads/sites/12/2025/02/Massnahmenkatalog_Green-IT.pdf</ref>, Kreislaufwirtschaft)
* '''Praxisbedarfe ('''IT-Sicherheit, heterogene Hochschulstrukturen, Verfügbarkeit von     Refurbishern),
* '''Praxisbedarfe ('''[https://digitalverbund.bayern/wp-content/uploads/sites/12/2025/02/Massnahmenkatalog_Green-IT.pdf IT-Sicherheit]<ref name=":1" />, heterogene Hochschulstrukturen, Verfügbarkeit von Refurbishern)
* '''administrative Vereinfachung''' (vereinheitlichte Anträge, Wertnachweise, eGon-Zugänge).
* '''administrative Vereinfachung''' (vereinheitlichte Anträge, Wertnachweise, eGon<ref name=":0" />-Zugänge)


Das Ergebnis stellt einen übertragbaren Standardprozess dar, welcher als Good Practice dienen kann.<div align="left">
Das Ergebnis stellt einen Rahmen für einen übertragbaren Hochschulprozess dar, welcher als Good Practice dienen kann.<div align="left">
== Ziele ==
== Ziele ==
Das Ziel des REKLINEU-Arbeitspakets 2 (AP2) besteht darin, ein Vorgehen aufzuzeigen, mit dem eine THG-Bilanzierung an Hochschulen implementiert und regelmäßig in standardisierter Form durchgeführt werden kann. Die dargestellte Methodik dient als Orientierungshilfe zur Einführung einer THG-Bilanz an der eigenen Hochschule. Als Beispiel wird das Vorgehen der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) herangezogen.
Das entwickelte Modell zielt darauf ab:


== Schritte zur THG-Bilanzierung ==
# '''Eine einheitliche und eine in Anlehnung an die entsprechenden Verwaltungsvorschriften'''<ref name=":2">'''Freistaat Bayern.''' ''Verwaltungsvorschrift zu Art. 61 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO-NN61).'' In ''Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO)''. Version gültig ab 1. Januar 2025. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/VVBayHO-NN61</ref><ref name=":3">'''Freistaat Bayern.''' ''Verwaltungsvorschrift zu Art. 63 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO-NN63).'' In ''Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO)'', Fassung vom 5. Juli 1973 (Text gilt ab 1. Januar 2025). Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/VVBayHO-NN63</ref> '''des Freistaates Bayern rechtssichere Vorgehensweise''' für die Entsorgung und Weitergabe von Gegenständen an Hochschulen zu schaffen.
Im Folgenden wird ein Vorgehensmodell beschrieben, das Hochschulen bei der Einführung einer THG-Bilanzierung unterstützen kann. Dabei ist festzuhalten, dass der Prozess je nach institutionellen Strukturen, Verpflichtungen und Ressourcen variieren kann und daher individuell angepasst werden muss. Eine allgemeingültige Vorgehensweise kann aufgrund dieser heterogenen Ausgangsbedingungen nicht abgeleitet werden.
# '''Nachhaltige Verwertungswege''' (Weitergabe, Verkauf, Spende, Refurbishing) systematisch zu priorisieren.
# '''Musterprozesse, Dienstanweisungen und Formulare''' in einer standardisierten und praxistauglichen Form bereitzustellen.
# '''eGon'''<ref name=":0" /> '''als bayernweite Weitergabeplattform''' standardisiert in die Prozesse integrieren.
# '''Rechtliche Unklarheiten zu minimieren''', etwa zur Spendenbefugnis oder Privatveräußerung.
# '''Lebenszyklusverlängerung und Kreislaufwirtschaft''' gemäß Green-IT-Katalog<ref name=":1" /> zu fördern.


'''Alle im Folgenden dargestellten Inhalte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls weitere Optionen bekannt sind: Nicht zögern - [[Leitfaden für nachhaltige Beschaffung und Entsorgung (LNBE)#Mitwirkung am Leitfaden|einfach mitmachen]] und erweitern.'''
Die Ziele orientieren sich an den Anforderungen aus BayHO<ref name=":4">'''Freistaat Bayern.''' ''Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO),'' vom 8. Dezember 1971, in der bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (BayRS 630-1-F). Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHO</ref>, BayHIG<ref>'''Freistaat Bayern.''' ''Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG),'' vom 5. August 2022 (GVBl. S. 414, BayRS 2210-1-3-WK), zuletzt geändert durch § 14 und § 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG</ref>, Energieeffizienzgesetz<ref>'''Bundesrepublik Deutschland.''' ''Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland,'' vom 13. November 2023 (BGBl. I Nr. 309), in der Fassung vom 18. November 2023. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/BJNR1350B0023.html</ref> und [https://www.bayzen.de/handlungsfelder/betrieb/ag-green-it/ Green-IT-Initiativen] der bayerischen Hochschulen.


=== Festlegung der System- und Bilanzgrenzen ===
== Vorgehen ==
Vor Beginn der Bilanzierung müssen die System- und Bilanzgrenzen eindeutig definiert werden. Sie bestimmen Art und Umfang der zu erfassenden Emissionen und können abhängig von hochschuleigenen Vorgaben oder externen Verpflichtungen, etwa aus Vereinbarungen mit Ministerien – variieren. Auch die Wahl des Bilanzierungstools beeinflusst die zu definierenden Grenzen. Eine Übersicht über bestehende Bilanzierungstools sowie grundlegende Informationen zu System- und Bilanzgrenzen findet sich unter ''Treibhausgasbilanzierung''.
'''09/24 - 12/24 | Praxisaustausch über [[AG Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung BayZeN|AG Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung]]''' - Auszüge Inhalte:


Die THWS orientiert sich an den Vorgaben des bayernweit verwendeten [https://www.bayzen.de/materialien/baycalc/ BayCalc]-Tools<ref>https://www.bayzen.de/materialien/baycalc/: BayCalc besteht aus einer Richtlinie und einem Tool zur hochschulspezifischen und umfassenden THG-Bilanzierung. Mit BayCalc können Hochschulen ihre THG-Emissionen einheitlich messen, auf dieser Basis nachvollziehbare Reduzierungsziele festlegen, wirksamere Strategien zur Reduzierung entwickeln und ihre Fortschritte bei der Zielerreichung umfassend verfolgen und darstellen.</ref> sowie der zugehörigen BayCalc-Richtlinie. Auf dieser Grundlage werden die Bilanz- und Systemgrenzen festgelegt. Neben den allgemeinen Prinzipien der Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und Genauigkeit werden folgende spezifische Grenzen definiert:
* 2. Sitzung am 17.09.24 - TOP:
** [https://www.uni-wuerzburg.de/wuelab/forschung/transformationsexperimente/wuemue-muelltrennung-vermeidung-und-recycling-an-der-jmu-wuerzburg/ Projekt WueMue] - Mülltrennung, -vermeidung und -recycling an der [[JMU Würzburg]] | Ohenewa Akufo, Anna Riedmann, Prof. Dr. Birgit Lugrin (Projektleitung), Dr. Markus Leisegang (Projektleitung)
** Entsorgung & Verwertung an Hochschulen – Herausforderung Nachhaltigkeit | Frank Mertens, Abfallbeauftragter & Abfallmanagement, Stabsstelle Nachhaltigkeit und Energie, [[Freie Universität Berlin]]
** Planung & Einführung einer Möbelbörse | Klara Theobald, wiss. Mitarbeiterin Fachbereich Umweltwirtschaft / -recht, [[Hochschule Trier – Umwelt-Campus Birkenfeld]]
** Austausch Prozesse der Entsorgung an Hochschulen – Ideen & Vernetzung


==== Organisatorische Grenzen ====
* 3. Sitzung am 03.12.24 - TOP:
In der Bilanzierung für die THWS wurde sich darauf geeinigt, zuzüglich zu den Emissionen aus dem Betrieb hochschuleigener Gebäude entsprechend des Kontrollansatzes die aller Anmietungen mit zu berücksichtigen. Die energetische Versorgung der Liegenschaften der Technologietransferzentren (TTZ) im Umfeld der THWS werden bei der Bilanzierung ausgeschlossen, da diese von örtlicher Seite bereitgestellt und die Nebenkosten übernommen werden. Die von der THWS bereitgestellte und genutzte Netzwerkinfrastruktur sowie von der THWS finanzierte Ausstattung und Gebrauchsgüter werden in der Bilanzierung berücksichtigt. Die Emissionen aus dem Pendelverkehr und den Dienstreisen, die dem Personal der TTZ zugeordnet und von der THWS finanziert werden, sind in der Bilanzierung mit ausgewiesen.
** Vorstellung „Entsorgungsleitfaden für IT-Geräte nach der ersten Nutzungsphase<ref name=":1" />“ - Annette Kott ([[Universität Regensburg]]) & Jennifer Schuster ([[Technische Hochschule Nürnberg]]) | [[Projekt Green-IT]], gefördert durch das StMWK
** Austausch Prozesse der Entsorgung an Hochschulen – Beispielprozesse nachhaltiger Entsorgung | Ideen und Herausforderungen


==== Operative Grenzen ====
'''09/24 - 10/24 | Austausch mit [https://www.uni-wuerzburg.de/wuelab/forschung/transformationsexperimente/wuemue-muelltrennung-vermeidung-und-recycling-an-der-jmu-wuerzburg/ Projekt WueMue]''' - Mülltrennung, -vermeidung und -recycling an der [[JMU Würzburg]] zu Projektvorhaben, Synergien und Verwertung von Ergebnissen
Es werden alle Emissionen erfasst, die durch Aktivitäten für oder von der Hochschule entstehen. Analog zum GHG-Protocol unterscheidet die THWS-Emissionen in Scope 1 (direkte energiebedingte Emissionen), Scope 2 (indirekte energiebedingte Emissionen) und Scope 3 (vor- und nachgelagerte Emissionen).


==== Zeitliche Grenzen ====
'''09/24 - 12/24 | Austausch mit Digitalverbund Bayern im Hochschulbereich - Green IT<ref>'''Digitalverbund Bayern im Hochschulbereich.''' ''“Green IT.”'' Abgeschlossene Projekte. Zugriff am '''4. Dezember 2025'''. https://digitalverbund.bayern/projekte/abgeschlossene-projekte/green-it/</ref> und AG Green IT - in Zusammenarbeit mit dem Digitalverbund Bayern (BayZeN)<ref>'''Zentrum Hochschule und Nachhaltigkeit Bayern (BayZeN).''' ''“AG Green IT in Zusammenarbeit mit dem Digitalverbund Bayern.”'' Handlungsfelder → Betrieb. Zugriff am '''4. Dezember 2025'''. https://www.bayzen.de/handlungsfelder/betrieb/ag-green-it/</ref>''' über Entsorgungspraktiken und Annahmen.
Der zeitliche Bilanzierungsrahmen beträgt ein Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Bilanzierungsjahres. Alle in diesem Zeitraum entstandenen relevanten Emissionen sind in der Bilanzierung auszuweisen.


==== Wesentlichkeit ====
'''04/25 | Austausch mit der Uni Regensburg - Verwaltung / Referat Haushaltssteuerung & Klimaschutzmanagement''' - zur Notwendigkeit von dezentralen Zugriffen auf eGon<ref name=":0" /> als bayernweite Weitergabeplattform, um die zukünftige Transformation von Entsorgungsprozessen hin zu Vertwertungsprozesse im Sinne einer Kreislauforientierung in der Praxis effizient umsetzen zu können. Ergebnis: Auf Ministerium zugehen, um evtl. einen leichteren Zugang für eGon zu kreiieren (evtl. über die Schnittstelle Mitarbeiterservice Bayern - [https://www.authega.bayern.de/gate/web/ui/common/portal authega]<ref>'''Freistaat Bayern – Mitarbeiterservice Bayern.''' ''Mitarbeiterservice Bayern – Online-Portal des Freistaats Bayern.'' Zugriff am '''4. Dezember 2025'''. https://www.mitarbeiterservice.bayern.de/
Die BayCalc-Richtlinie definiert eine Struktur wesentlicher Emissionskategorien, die u. a. Energieversorgung, Waren- und Dienstleistungsbezug, Bauaktivitäten, Abfallentsorgung, Kältemittel sowie Mobilitätsbereiche (bspw. Pendelverkehr, Dienstreisen, Exkursionen, Gäste- und Studierendenmobilität) umfasst. Emissionskategorien unterhalb einer Relevanzschwelle von 1 % der Gesamtemissionen dürfen vernachlässigt werden, sofern der Gesamtanteil unberücksichtigter Emissionen 5 % nicht überschreitet.
Zusammenfassend zeigt die folgende Abbildung die zu bilanzierenden Emissionen auf:[[Datei:AP2_REKLINEU_Scope1-3_THG_Bilanzierung.png|zentriert|mini|750x750px|[[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]] AP2: Darstellung in Anlehnung an die BayCalc Richtlinie (erstellt durch das [https://business.thws.de/ial/ IAL])]]


==== Ermittlung der relevanten Akteure ====
https://www.authega.bayern.de/gate/web/ui/common/portal</ref>)
Nach der Festlegung der Systemgrenzen ist zu bestimmen, welche hochschulinternen und externen Stellen die notwendigen Daten bereitstellen können. Dazu wird zunächst der Datenbedarf entsprechend dem gewählten Bilanzierungstool analysiert. Grundlage bildet für die THWS das BayCalc-Tool, das Daten u. a. aus folgenden Bereichen erfordert:


* '''Energie:''' Strom-, Wärme- und Kälteverbrauch inkl. Energiequellen
'''05/25 - 07/25 | Analyse der interne Aussonderungsprozesse an der THWS''' mit dem Ziel Transformationspotentiale und -notwendigkeiten anhand von Praxisprozessen zu identizifieren
* '''Mobilität:''' Kraftstoffverbrauch eigener Fahrzeuge, Pendelaktivitäten, Dienstreisen, Exkursionen, Gäste- und Studierendenmobilität
* '''Kapitalgüter:''' eingesetzte Baustoffe, angeschaffte Fahrzeuge
* '''Waren und Dienstleistungen:''' IT-Ausstattung, Druckmaterialien, Printmedien, Hygieneartikel, Möbel u. a.
* '''Abfall und Wasser'''
* '''Flüchtige Gase'''
* '''Übernachtung und Verpflegung'''


Es ist zu prüfen, welche dieser Daten für die jeweilige Hochschule relevant sind und ob zusätzliche emissionsrelevante Kategorien erfasst werden müssen. Falls erforderlich, sind eigene Emissionsfaktoren zu erheben und in das Tool zu integrieren. Anschließend erfolgt eine erste Zuordnung potenzieller Datenquellen im Abgleich mit der Hochschulstruktur. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Hochschulleitung (z. B. Kanzler) erleichtert die verbindliche Festlegung der Datenlieferanten. ''Die folgende Abbildung'' zeigt mögliche interne Datenquellen, die im Rahmen der THWS THG-Bilanzierung ermittelt wurden:[[Datei:AP2_REKLINEU_Datenquellen_THG_Bilanz.png|zentriert|mini|750x750px|[[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]] AP2: Mögliche interne Datenquellen (erstellt durch das [https://business.thws.de/ial/ IAL])]]Hinzu kommen mögliche externe Datenquellen wie: Staatliches Bauamt, Landesstelle für Energie und Klimaschutz, Landesamt für Finanzen (evtl. Bundeslandabhängig).
'''07/25 - 09/25 | Erarbeitung von Musterprozessen und Vorlagen als Good Practise Beispiel''' durch das [https://business.thws.de/ial/ Institut für angewandte Logistik] (THWS) im Rahmen des Projektvorhabens [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]] .


=== Entwicklung einer standardisierten Datenerfassung unter Beteiligung der relevanten Akteure ===
'''07/25 - 09/25 | Austausch mit Klimaschutzmanagement ''Friedrich-Alexander-Universität'' Erlangen-Nürnberg (FAU)''' hinsichtlich Abstimmung Musterprozesse und Ausarbeitung Anfrage Ministerium
Eine zielgerichtete, jährlich reproduzierbare Datenerfassung erfordert die frühzeitige Einbindung aller relevanten Akteure. Dadurch wird sowohl ein gemeinsames Verständnis des Bilanzierungsprozesses geschaffen als auch die organisatorische Akzeptanz erhöht. Die THWS führte hierzu mehrere Workshops durch. Beteiligt an den Workshops waren neben den in ''Abbildung 2'' dargestellten Abteilungen das REKLINEU-Projektteam, das Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmanagement und der Kanzler.


==== Workshop 1 ====
'''10/25 | Anfrage - "Rechtssichere Entsorgungsprozesse an bayerischen Hochschulen" via Mail an das Bayerische Wirtschaftsministerium''' ([https://www.stmwi.bayern.de/ stmwi]) wg. Koordination der Behörden-Schulungen Nachhaltige Beschaffung. Verweis auf Zuständigkeit bei Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Der erste Workshop bildete den Ausgangspunkt für die Etablierung eines systematischen Bilanzierungsverfahrens. Seine Zielsetzung bestand darin, ein gemeinsames Verständnis der


Notwendigkeit und Funktionsweise einer THG-Bilanzierung zu schaffen sowie die Datenanforderungen und organisatorischen Abläufe transparent zu machen.
'''11/25 | Anfrage - "Rechtssichere Entsorgungsprozesse an bayerischen Hochschulen" via Mail Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst''' ([https://www.stmwk.bayern.de/ stmwk]). Nachfrage im Dezember 2025 aufgrund fehlender Rückmeldung.


'''Zentrale Elemente des Workshops waren:'''
== Ergebnis ==


# Sensibilisierung der Teilnehmenden für die rechtlichen, strategischen und operativen Hintergründe einer THG-Bilanzierung sowie ihre Relevanz im Kontext der Klimaneutralitätsstrategie der THWS.
=== Rechtssicherer Gesamtprozess nach BayHO ===
# Darstellung des konkreten Datenbedarfs, der auf Grundlage des verwendeten Tools (BayCalc) und der aus der Systemgrenzenfestlegung resultierenden Anforderungen notwendig ist.
Der entwickelte Prozess setzt die VV zu Art. 61 <ref name=":2" />und 63<ref name=":3" /> BayHO<ref name=":4" /> vollständig um und übersetzt sie in eine operationale Schrittfolge, die für alle (bayerischen - in Teilen übertragbar) Hochschulen identisch anwendbar ist:
# Analyse bestehender Datenflüsse und Verfügbarkeit, um zu bestimmen, wo Daten bereits vorhanden sind, wo sie neu erfasst werden müssen und an welchen Stellen Datenschnittstellen eingerichtet oder verbessert werden können.
# Entwicklung eines zukünftigen standardisierten Vorgehens zur zuverlässigen Datenbereitstellung, inkl. Zeitfenstern, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswegen.


Teilnehmende waren Mitarbeitende der Hochschulservices für Finanzen (HSFI), Personal (HSPE), Gebäudemanagement (HSGM), Internationales (HSIN) sowie Studium und Lehre (HSST), darüber hinaus die Stabsstelle Liegenschaften (SLI), das IT-Service Center (ITSC), der Vizepräsident für Nachhaltigkeit und der Kanzler der THWS.
# '''Aussonderungsantrag''' (inkl. Inventardaten, Fotos, Wertnachweis, Datenlöschung für IT-Geräte) – gemäß Musterformularen
# '''Interne Weitergabe''' (14 Tage Umlauffrist) -> '''Installation und Integration einer Austauschplattform empfohlen (kann evtl. auch über Möglichkeiten im Intranet dargestellt werden)'''
# '''eGon'''<ref name=":0" />'''-Angebot''' (≥ 1 Monat, verpflichtend außer bei objektiver Wertlosigkeit)
# '''Veräußerung zum vollen Wert''' (Ausschreibung, Versteigerung oder interner Verkauf)
# '''Spende im Ausnahmefall''' (bei Restwert < 1.750 € delegiert an Hochschule)
# '''Weitergabe an Refurbisher''' (zulässig als Verkauf oder Verwertungsschritt)
# '''Ordnungsgemäße Entsorgung''' (nur bei klarer Unbrauchbarkeit)


'''Auf Basis der Workshop-Ergebnisse wurden Datenbedarfsblätter entwickelt, die für jede Datenquelle definieren:'''
Dieser Ablauf ist als Good-Practice-Standard empfohlen und kann direkt in die Dienstanweisung einer Hochschule übernommen werden.


* welche Daten benötigt werden,
'''<big>Umsetzungsempfehlungen Downloads</big>'''
* wo diese Daten institutionell verankert sind,
* Nutzung und Anpassung der Muster-Dienstanweisung zur hochschulspezifischen Implementierung (Regelung der Zuständigkeiten, Dokumentationen, Prüffristen)
* welche Personen oder Abteilungen sie bereitstellen,
* Nutzung eines zentralen digitalen Aussonderungsformulars für alle Organisationseinheiten
* in welchem Format sie benötigt werden,
* Festlegung einer hochschulinternen „Stelle Entsorgung / Wiederverwendung“ (Beschaffung oder Inventarverwaltung)
* unter welchen Randbedingungen oder Einschränkungen sie abrufbar sind.
* Aufbau eines kleinen Schulungsmoduls (E-Learning) zur Durchführung der Prozesse


Parallel hierzu wurden Excel-basierte Datenerfassungs­vorlagen erstellt, die den Abteilungen eine strukturierte Ablage ihrer Daten ermöglichen. Die Nutzung einheitlicher Vorlagen reduziert den Aufwand der Datenaufbereitung, erhöht die Datenqualität und erleichtert die spätere Übertragung in die Bilanzierungssoftware erheblich.
=== Rechtssichere Möglichkeiten der Spende ===
Die Analyse ergibt:


Die im Workshop abgestimmten Verantwortlichkeiten wurden in einer Übersicht festgehalten. Auf dieser Basis konnten die Abteilungen im Anschluss ihre jeweiligen Daten liefern, die anschließend durch die Bilanzierungsverantwortlichen in das Bilanzierungstool überführt wurden.
'''Ja - Spenden sind im Ausnahmefall zulässig''', wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:


==== Workshop 2 ====
# '''Kein Bedarf hausintern oder innerhalb des Staates''' (inkl. eGon<ref name=":0" />-Angebot).
Nach Abschluss der Erstbilanz führte die THWS einen zweiten Workshop durch, der der '''Reflexion, Optimierung und Verstetigung''' des gesamten Prozesses diente. Da während der erstmaligen Datensammlung zahlreiche Herausforderungen sichtbar geworden waren, wurde der Workshop genutzt, um diese strukturiert zu analysieren und Lösungswege zu entwickeln.
# '''Restwert < 1.750 €''' → Entscheidung durch die Hochschule (Delegationsrahmen gemäß VV zu Art. 63<ref name=":3" /> 1.7a, 1.8).
# '''Marktwert ist festgestellt''' (z.B. 0 € oder geringer wirtschaftlicher Restwert).
# '''Dokumentation vollständig''' (bspw. Wertnachweis, Spendenformblatt, Nachweis Gemeinnützigkeit).
# '''Datenlöschung  / Datenträgermanagement''' bei IT-Hardware gemäß Entsorgungsleitfaden<ref name=":1" />.


Zentrale Inhalte des Workshops waren:
Spenden sind nachhaltiger als Entsorgung und entsprechen den Empfehlungen des [https://digitalverbund.bayern/wp-content/uploads/sites/12/2025/02/Massnahmenkatalog_Green-IT.pdf Green-IT-Katalogs].


# '''Darstellung der Ergebnisse und Erfahrungen aus der ersten Bilanzierungsrunde''', insbesondere im Hinblick auf Datenqualität, Datenverfügbarkeit und Arbeitsaufwand.
'''<big>Umsetzungsempfehlung</big>'''
# '''Erneute Sensibilisierung''' der Teilnehmenden für die Bedeutung der THG-Bilanz als Steuerungsinstrument auf dem Weg zur Klimaneutralität.
* Spendenrichtlinie in Dienstanweisung aufnehmen
# '''Identifikation von Hürden und Herausforderungen''' (z. B. fehlende Daten, unklare Zuständigkeiten, zeitliche Verzögerungen) und Entwicklung alternativer Erfassungsmethoden.
* Spendenformular verpflichtend nutzen
# '''Definition von Standardisierungs- und Vereinfachungspotenzialen''', z. B. durch Automatisierung von Datenexporten, verbesserte gemeinsame Datenhaltung oder Anpassung interner Prozesse.
* Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen (v. a. vor Ort) intensivieren und standardisieren
# '''Diskussion eines standardisierten Ablaufplans''', inklusive Fristen, Kommunikationsstrukturen und Verantwortlichkeiten.
* IT-Abteilungen verpflichten, eine [https://dsgvo-gesetz.de/ DSGVO]<ref name=":5">'''dsgvo-gesetz.de.''' ''“Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Finaler Text der DSGVO inklusive Erwägungsgründe.'' Zugriff am '''4. Dezember 2025'''. https://dsgvo-gesetz.de/</ref>-konforme Datenlöschung zu dokumentieren


Wie Workshop 1 fand auch dieser Workshop auf Leitungsebene statt, da der Rückhalt der Führungsstruktur entscheidend für die institutionelle Verankerung des Bilanzprozesses ist.
=== Bewertung und Übernahme des Muster-Prozesses ===
Der Muster-Prozess („Muster-Prozess Entsorgung Hochschulen“) wird als:


==== Einzelworkshops ====
'''✔ voraussichtlich rechtssicher''' (vgl. Kapitel [[Nachhaltige Entsorgungsprozesse an (bayerischen) Hochschulen (REKLINEU)#Kurzbeschreibung|Kurzbeschreibung]])
Um übergreifende Herausforderungen gezielt zu adressieren und die Akzeptanz weiter zu erhöhen, wurden zusätzlich '''thematisch spezialisierte Einzelworkshops''' durchgeführt. Diese dienten dazu, für jede emissionsrelevante Kategorie die dort benötigten Datenquellen zusammenzuführen und praktische Erfassungswege zu erarbeiten.


Die Einzelworkshops waren in folgende Kategorien gegliedert:
'''✔ voraussichtlich praxistauglich'''


* '''Beschaffungen''' (z. B. Verbrauchsmaterialien, langlebige Güter, IT-Hardware)
'''✔ offen implementierbar durch Vorlagen'''
* '''Mobilität''' (Dienstreisen, Pendeln, Exkursionen, Gäste- und Studierendenmobilität)
* '''Personaldaten''' (z. B. Arbeitswege, Beschäftigtenzahlen, Vertragsarten)
* '''IT''' (Daten zu Servern, Rechenzentren, Endgeräten)
* '''Gebäudemanagement''' (Energieverbräuche, Kältemittel, Flächenangaben)
* '''Liegenschaften''' (angemietete Gebäude, Nebenkosten, bauliche Aktivitäten)


'''Ziel der Einzelworkshops war es:'''
bewertet. Er bildet die in Bayern gesetzlich vorgesehene Reihenfolge sauber ab und orientiert sich somit  an den VV BayHO<ref name=":4" />.


# die Umsetzbarkeit des geplanten Vorgehens zu überprüfen,
<big>'''Umsetzungsempfehlung'''</big>
# sicherzustellen, dass die benötigten Daten realistisch, vollständig und fristgerecht bereitgestellt werden können,
* Prozessgrafik in lokale Dienstanweisung und Intranet integrieren
# gemeinsam alternative Erfassungsmöglichkeiten zu entwickeln, falls einzelne Datenquellen nicht ohne Weiteres zugänglich sind,
* Rollout über Kurzschulungen / Awareness-Maßnahmen
# ein gemeinsames Verständnis innerhalb jeder Datenkategorie zu schaffen, das eine zuverlässige jährlich wiederkehrende Datenerfassung ermöglicht.
* Verknüpfung mit den universitären Beschaffungs- oder Inventarsystemen prüfen
[[Datei:REKLINEU Prozess Entsorgung Hochschulen.pdf|zentriert|mini|700x700px|<nowiki>Muster Prozess Entsorgung | Exklusiver </nowiki>[https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]]]


Das final abgestimmte Vorgehen wurde anschließend durch den Kanzler formal bestätigt und an alle relevanten Stellen kommuniziert.
=== Bewertung von Muster-Dienstanweisung und Formularen ===
Die vorgelegten Dokumente erfüllen folgende Anforderungen:


=== Verabschiedung des Standardvorgehens ===
* vollständiger Ablauf gemäß Art. 63<ref name=":3" /> BayHO<ref name=":4" />
Konkret beinhaltet das erarbeitete Standardvorgehen folgende Aspekte:
* klar definierte Zuständigkeiten (IT, Haushaltsdezernat, Inventarverwaltung, etc.)
* lückenlose Dokumentation
* Einbindung der eGon<ref name=":0" />-Pflicht
* Spenden- und Veräußerungsregelungen korrekt abgebildet


* Bereitstellung aller Datenbedarfsblätter und Vorlagen im Intranet
[[Datei:REKLINEU Dienstanweisung Entsorgung.pdf|mini|424x424px|<nowiki>Muster-Dienstanweisung |Exklusiver </nowiki>[https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]|links]]
* Jährliche Erinnerung an die Datenübermittlung am '''15. Januar'''
* Zusendung der Daten an das Klimaschutzmanagement nach Möglichkeit bis '''31. März'''
* Eintragung der vorhandenen Daten und Fertigstellung der Bilanzierung im Tool bis '''30. Juni'''
* Regelmäßige Revision und Weiterentwicklung des Vorgehens


Neben den hochschulintern verfügbaren Daten gibt es Informationen, die außerhalb des unmittelbaren Verantwortungsbereichs der Hochschule liegen. An der THWS betrifft dies beispielsweise Daten zu verwendeten Baumaterialien im Rahmen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen. In solchen Fällen ist es notwendig, in Abstimmung mit den zuständigen internen Stellen Kontakt zu externen Akteuren aufzunehmen, um die fehlenden Informationen zu beschaffen.
[[Datei:REKLINEU Formular Dienstanweisung Entsorgung.pdf|mini|424x424px|Muster-Formular zur Muster-Dienstanweisung Exklusiver [https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]|zentriert]]'''<big>Umsetzungsempfehlung</big>'''
* Individuelle Anpassung auf ein Minimum reduziert — nur hochschulspezifische Rollen ergänzen
* Nutzung der Formulare verpflichtend für alle Organisationseinheiten - Kommunizieren!
* Einbindung in ein digitales Workflow-System anstreben


Darüber hinaus existieren Emissionsdaten, die zwar nicht direkt durch die Hochschule verursacht oder gesteuert werden, jedoch dennoch in die THG-Bilanz einfließen müssen. Ein zentrales Beispiel hierfür sind die Pendelmobilitätsdaten von Beschäftigten und Studierenden. Zur Erhebung dieser Daten wurde an der THWS eine eigene '''[[Mobilitätsbefragung]]''' durchgeführt.
=== Öffnung und Nutzung von eGon für dezentrale Zugänge ===
Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, Hochschulbeschäftigten einen erleichterten Zugang zu eGon zu ermöglichen. Die Nutzung unterstützt die Pflicht zur staatlichen Weitergabe und fördert nachhaltige Kreislaufwirtschaft.


=== Zusammengefassung: Schritte für die Erstellung eines Standardvorgehens: ===
'''Notwendige Schritte nach Rückmeldung Ministerium (vgl. Kapitel [[Nachhaltige Entsorgungsprozesse an (bayerischen) Hochschulen (REKLINEU)#Kurzbeschreibung|Kurzbeschreibung]]):'''


# Auswahl eine geeigneten Hochschul-THG-Bilanzierungstools
# Kontaktaufnahme zur zuständigen eGon-Administratorstelle (in der Regel Landesamt für Finanzen / Betreiber Behördennetz).
# Festlegung der System- und Bilanzgrenzen
# Hochschulinterne Festlegung, ob Zugang zentral (nur Beschaffung) oder breit (alle Mitarbeitenden) erfolgt.
# Feststellung des Datenbedarfs und möglicher Datenquellen
# Einrichtung der nutzerseitigen Berechtigungen.
# Beteiligung der relevanten internen und externen Stellen
# Aufnahme in Dienstanweisung.
# Erarbeitung eines gemeinsamen Vorgehens
# Kommunikation und Schulung der Beschäftigten.
# Fixierung des erarbeiteten Standardvorgehens
'''<big>Umsetzungsempfehlung</big>'''
# Übermittlung des jeweiligen Datenbedarfs
* Einheitliches Formular zur Zugangsbeantragung entwickeln
# Sammeln der benötigten Daten
* Nutzung freiwillig, aber empfohlen definieren
# Bilanzieren der vorhandenen Daten
* eGon <ref name=":0" />als Standardprüfschritt in Aussonderungsprozess aufnehmen
# Regelmäßige Überprüfung des Vorgehens


== Ergebnisse und Wirkung ==
== Schlüsselakteure und -strukturen ==
Der Austausch mit anderen Hochschulen hat gezeigt, dass der Prozess zur Datenerfassung aufgrund unterschiedlicher organisatorischer Strukturen individuell ausgestaltet werden muss. Die oben genannten Aspekte können jedoch eine wertvolle Orientierung bei der Entwicklung und Implementierung eines standardisierten Erfassungsprozesses bieten.
Die Umsetzung des Good-Practice-Modells erfordert eine klare Rollenverteilung:


Nur durch eine regelmäßige THG-Bilanzierung können Veränderungen im Emissionsausstoß sichtbar gemacht werden. Dabei sollte grundsätzlich angestrebt werden, alle relevanten Emissionen so umfassend wie möglich zu erfassen. Eine standardisierte Datenerhebung unterstützt zudem alle Beteiligten, indem sie den Prozess transparent, nachvollziehbar und effizient gestaltet.
'''Hochschulintern'''


Insbesondere der Beteiligungsprozess hat gezeigt, dass die Akzeptanz für die THG-Bilanzierung und die dafür erforderliche Datenbereitstellung deutlich steigt, wenn Mitarbeitende und Abteilungen aktiv eingebunden werden. Austausch, persönliche Kontakte und Vernetzung ermöglichen es, Perspektiven und Ideen der Fachbereiche aufzunehmen und den Bilanzierungsprozess kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dabei ist es wichtig, stets das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen – beziehungsweise der Relevanz der jeweiligen Emissionen – zu berücksichtigen.
* '''Beschaffungsstelle - Inventarverwaltung''' | Prozessführung und Dokumentation, Tauschbörse interne Sharing und Weitergabe
* '''IT-Abteilung |''' Prüfung & Datenlöschung (IT-Geräte)
* '''Haushaltsdezernat |''' Rechtliche Prüfung
* '''Hochschulleitung |''' Genehmigung von Spenden unterhalb der Delegationsgrenze
* '''Organisationseinheiten |''' Meldung und Ersteinstufung der Gegenstände


== Gelingensbedingungen ==
'''Extern'''
Für das Gelingen einer standardmäßigen Durchführung einer THG-Bilanz, konnten innerhalb der THWS folgende Aspekte festgestellt werden:


'''Frühzeitiger Einbezug der relevanten Stellen'''
* '''StMWK / StMFH (in Bayern)''' – Rechtsauslegung Art. 63 BayHO, Genehmigung von Spenden über 1.750 €
* '''Refurbisher''' – Verkaufs- oder Verwertungswege
* '''Gemeinnützige Organisationen''' – Spendenabnehmer
* '''Digitalverbund (in Bayern / BayZeN)''' – fachliche Unterstützung, Austauschplattform
* '''Betreibende Behördennetz zur Weiternutzung gebrauchter Güter'''  – eGon-Zugang (in Bayern)


Neben Personen, die die Bilanzierung operativ durchführen, sollte auch die Hochschulleitung frühzeitig eingebunden werden – sofern der Auftrag zur Bilanz nicht ohnehin von ihr ausgeht. Ebenso ist es sinnvoll, alle potenziellen Abteilungen, von denen Daten benötigt werden, früh zusammenzuführen. Der Austausch zwischen den Bereichen ermöglicht es, weitere potenzielle Datenquellen zu identifizieren. Zudem steigt Akzeptanz und Bewusstsein, wenn die Abteilungen einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Aufbereitung ihrer Daten erhalten.
== Ergebnisse und Wirkungen ==
Durch Übernahme des Good-Practice-Modells ergeben sich:


'''Daten müssen zur Verfügung stehen'''
=== Rechtlicher Rahmen ===


Grundvoraussetzung für eine vollständige Bilanzierung ist, dass die benötigten Daten abrufbar sind. Ist dies nicht der Fall, müssen alternative Wege zur Datengenerierung gefunden werden. Bleibt auch dies erfolglos, kann die Bilanz nicht vollständig erstellt werden.
* voraussichtlich Übereinstimmung mit VV zu Art. 61<ref name=":2" /> und 63<ref name=":3" /> BayHO<ref name=":4" /> (in Bayern)
* revisionsfeste Dokumentation
* klare Zuständigkeiten und Genehmigungswege


'''Bereitschaft der Hochschulleitung muss vorhanden sein'''
=== Nachhaltige Wirkung ===


Damit die THG-Bilanzierung langfristig etabliert werden kann, ist die Unterstützung durch die Hochschulleitung essenziell. Neben gesetzlichen Verpflichtungen – wie sie etwa in Bayern bestehen – können hierfür auch selbst gesetzte Hochschulziele als Grundlage dienen.
* deutlich reduzierte Entsorgungsquote
* Stärkung der Kreislaufwirtschaft durch Weitergabe, Refurbishing und Spenden
* längere Nutzungsdauer institutioneller Ressourcen
* Beiträge zu Klimaschutzverpflichtungen
* Kostenreduktion u. a. durch Anschaffungsreduzierung und Entsorgungskostenminimierung


'''Verabschiedung eines Standardvorgehens'''
=== Verwaltungseffizienz ===


Um die Verbindlichkeit für die regelmäßige Bereitstellung der Daten zu erhöhen, sollte ein gemeinsames Standardverfahren entwickelt, von der Hochschulleitung verabschiedet und hochschulweit kommuniziert werden. Dieses Verfahren sollte festlegen, welche Daten benötigt werden, welche Stellen an der Datenerhebung beteiligt sind und in welchen Zeitintervallen die Daten bereitzustellen sind.
* Standardisierte Abläufe reduzieren Bearbeitungszeiten
* Klarheit für Beschäftigte
* Behördenübergreifende Synergien - Bspw. praktikable eGon<ref name=":0" />-Zugänge stärken bayernweiten Austausch


== Herausforderungen ==
== Gelingensbedingungen ==
Neben den Gelingensbedingungen gibt es mehrere Faktoren, die die THG-Bilanzierung erschweren und zu Verzerrungen in der Hochschulbilanz führen können:


'''Fehlende Daten'''
# '''Verbindliche Dienstanweisung''' – Grundlage für einheitliches Handeln
# '''Digitale Formulare & Schulungen''' – einfache Anwendung
# '''DSGVO'''<ref name=":5" />'''-konforme Datenlöschung''' bei IT-Hardware (mit Nachweis)
# '''Klare Kommunikation''' zum Spenden- und Veräußerungsprozess
# '''Regelmäßige Weiterentwicklung''' - Empfohlen: Hochschul- bzw. Institutionsübergreifend
# '''Technischer Zugang zu bzw. Existenz von Behördennetz zur Weiternutzung gebrauchter Güter'''
# '''Rückkopplung mit Ministerien''' für finale Rechtsauslegung


Insbesondere bei Daten, die außerhalb des Verwaltungsbereichs der Hochschule liegen, kann es zu erheblichen Verzögerungen oder sogar einem vollständigen Ausbleiben der Bereitstellung kommen. Beispiele sind Nebenkostenabrechnungen angemieteter Gebäude oder Baudaten, die dem Staatlichen Bauamt unterliegen.
== Materialien und Kontakte ==
'''<big>Downloadbereich</big>'''


'''Ungenaue Daten'''
Nochmals zusammengefasst hilfreiche Materialien:
</div><div align="center">
{| class="wikitable"
|-
|[[Datei:REKLINEU Prozess Entsorgung Hochschulen.pdf|zentriert|mini|400x400px|<nowiki>Muster Prozess Entsorgung | Exklusiver </nowiki>[https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]]]
|[[Datei:REKLINEU Dienstanweisung Entsorgung.pdf|mini|424x424px|<nowiki>Muster-Dienstanweisung |Exklusiver </nowiki>[https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]|zentriert]]
|[[Datei:REKLINEU Formular Dienstanweisung Entsorgung.pdf|mini|424x424px|Muster-Formular zur Muster-Dienstanweisung Exklusiver [https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]|zentriert]]
|}</div>'''<big>Kontakte:</big>'''<div align="left">
'''Prof. Dr. Müller-Steinfahrt ([https://business.thws.de/ial/ IAL-] Leitung - THWS)'''


Auch unpräzise oder nur geschätzt vorliegende Daten können die Bilanz verzerren. Dies betrifft vor allem Bereiche, in denen keine direkten Messungen möglich sind und stattdessen Hochrechnungen, Schätzungen oder Umfragen zum Einsatz kommen – etwa bei Pendelmobilität oder Abfallmengen. Hier sollten Methoden gewählt werden, die eine möglichst genaue Annäherung an die realen Werte gewährleisten.
Mail: Ulrich.Mueller-Steinfahrt@thws.de


'''Überlastung einzelner Stellen'''
oder


Die Erstellung der THG-Bilanz ist häufig darauf angewiesen, dass verschiedene Abteilungen Daten bereitstellen. Bei unterbesetzten oder stark ausgelasteten Bereichen kann dies zu Verzögerungen führen. Daher sollten bereits im Standardvorgehen realistische Zeiträume definiert und Verfahren entwickelt werden, die den Erfassungsaufwand für die beteiligten Stellen möglichst gering halten.
'''Peter Walker (IAL - THWS) - Projekt [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]'''


'''Fehlende Emissionsfaktoren'''
Mail: ial@thws.de<div align="left">
== Hinweis zur aktuellen Umsetzung ==
'''vgl. Kapitel [[Nachhaltige Entsorgungsprozesse an (bayerischen) Hochschulen (REKLINEU)#Kurzbeschreibung|Kurzbeschreibung]] am Anfang des Wiki-Eintrages'''


Ein grundlegendes Problem bei der Ermittlung von THG-Emissionen ist das Fehlen geeigneter Emissionsfaktoren. Ohne diese können bestimmte Emissionen gar nicht oder nur sehr ungenau berechnet werden.
== Kritische Diskussion (Reflexion) ==
 
'''Herausforderungen in der externen Kommunikation'''
 
Die Abstimmung mit externen Akteuren gestaltet sich häufig schwierig. Dies betrifft insbesondere Emissionsdaten, die im Zusammenhang mit Neu- oder Umbaumaßnahmen stehen. In Bayern liegen diese Daten beispielsweise beim Staatlichen Bauamt, das derzeit (Stand November 2025) keine entsprechenden Daten bereitstellen kann. Daher ist es sinnvoll, interne Alternativen zur Datenerfassung zu prüfen und zu entwickeln.
 
== Schließung Datenlücken ==
Zur Schließung von Datenlücken innerhalb der THG-Bilanz im Bereich Beschaffung, wurde mithilfe des Life-Cycle-Assessment (LCA) Tools Umberto versucht, realitätsgetreue Emissionsfaktoren zu ermitteln. Dieses Vorhaben wurde ebenfalls durch das Arbeitspaket „''Nachhaltigkeit bei Einkauf, Beschaffung und Entsorgung''“ vom Institut für angewandte Logistik (THWS) im Rahmen des Projektvorhabens [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]] erarbeitet.
'''<big>Nähere Informationen zu Vorgehen und Inhalten finden sich unter [[Schließung Datenlücken THG-Bilanzierung  (REKLINEU)]].</big>'''
 
== Links, Material, Ansprechperson ==
 
=== Bilanzierungstools ===
Eine weitere '''Übersicht zu nutzbaren Bilanzierungstools''' für Hochschulen finden Sie hier im Wiki:
 
'''[https://wiki.dg-hochn.de/wiki/Treibhausgasbilanzierung?veaction=edit&section=16#THG-Bilanzierungstools THG-Bilanzierungstools]'''
 
=== Downloadbereich Datenblätter ===
Die THG-'''Bilanzierungsdatenblätter''' für Hochschulen finden Sie auch hier:
</div><div align="center">
{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
![[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Beschaffungen1.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Beschaffungen.docx|mini]]]]
|+
![[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Beschaffungen1.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Beschaffungen.xlsx|mini]]]]
|'''<big>Themenfeld</big>'''
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Gebäudemanagement.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Gebäudemanagement_(Word).docx|mini]]]]
|'''<big>Stärken / Positive Bewertung</big>'''
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Gebäudemanagement.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Gebäudemanagement_(Excel).xlsx|mini]]]]
|'''<big>Schwächen / Kritische Aspekte</big>'''
|'''<big>Reflexion / Verbesserungspotenziale</big>'''
|'''<big>Besonderheit Bayern / Einschränkung der  Übertragbarkeit</big>'''
|-
|'''<big>Grundkonzept & Zielsetzung</big>'''
|Klare Orientierung an BayHO, BayHIG, Green IT, EnEfG.
|Ziele für einige Hochschulen anspruchsvoll.
|Rechtsklarheit durch Ministerien notwendig.
|Grundlage basiert auf BayHO, die in anderen  Bundesländern nicht gilt → Abläufe und Delegationsgrenzen unterscheiden sich.
|-
|'''<big>Vorgehen / Methodik</big>'''
|Mehrstufiges Vorgehen, breite Stakeholder-Einbindung.
|Hoher Aufwand in Abstimmungsprozessen.
|Systematische Projektsteuerung ausbauen.
|Andere Länder haben andere IT-Landschaften, Plattformen  und Verwaltungsstrukturen.
|-
|'''<big>Rechtlicher Rahmen</big>'''
|Saubere Umsetzung der VV zu Art. 61 & 63 BayHO.
|Fehlende endgültige Rechtsauslegung.
|Abstimmung mit StMWK/StMFH nötig.
|Der rechtliche Rahmen ist landesspezifisch – VV  BayHO ist nicht bundesweit gültig; z. B. Spendenbefugnisse und  Veräußerungsgrenzen variieren.
|-
|'''<big>Muster-Prozess & Umsetzbarkeit</big>'''
|Hohe Praxisnähe, klare Struktur.
|Digitalisierungsgrad variiert.
|Integration in Hochschul-IT-Systeme erforderlich.
|Andere Bundesländer haben andere Inventarregelungen,  haushaltsrechtliche Vorgaben und Dienstanweisungen – Prozess evtl. nur bedingt  übertragbar.
|-
|'''<big>Nutzung von eGon</big>'''
|Erfüllt Pflicht zur Weitergabe im bayerischen  Behördennetz.
|Zugang teils komplex.
|Vereinfachte Rollenmodelle entwickeln.
|eGon ist eine bayerische Plattform. → Andere  Bundesländer nutzen andere Plattformen oder haben keine verpflichtende  Weitergaberegelung.
|-
|'''<big>Nachhaltigkeitswirkung</big>'''
|Förderung Kreislaufwirtschaft, THG-Reduktion.
|Keine quantitative Messung vorgesehen.
|Entwicklung von Kennzahlen sinnvoll.
|Nachhaltige Wirkung grundsätzlich übertragbar, aber rechtliche  Prozessvorgaben nicht.
|-
|'''<big>Organisation & Verantwortlichkeiten</big>'''
|Klar definierte Rollen.
|Hoher Koordinationsbedarf.
|Rollenprofile standardisieren.
|Organisationsstrukturen unterscheiden sich zwischen  Ländern (z. B. andere Dezernate, Leitungsstrukturen).
|-
|'''<big>IT-Sicherheit & DSGVO</big>'''
|Konsequent eingebunden.
|Zuständigkeiten teils unklar.
|Standardisierte Löschzertifikate einführen.
|DSGVO bundesweit gültig → dieser Teil ist übertragbar;  jedoch IT-Verfahrensregelwerke sind länderspezifisch.
|-
|-
!
|'''<big>Verwaltungseffizienz</big>'''
{| class="wikitable"
|Klare Abläufe reduzieren Bearbeitungszeit.
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Internationale_Mobilität.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Internationale_Mobilität_(Word).docx|zentriert|mini]]]]
|Hoher Initialaufwand.
|}
|Pilotierung empfohlen.
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Internationale_Mobilität.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Internationale_Mobilität_(Excel).xlsx|links|mini]]]]
|Verwaltungsdigitalisierung in anderen Bundesländern  unterschiedlich weit fortgeschritten – Übertragbarkeit eingeschränkt.
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Personal_Studierende.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Personal_Studierende_(Word).docx|mini]]]]
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Personal_Studierende.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Personal_Studierende_(Excel).xlsx|mini]]]]
|-
|-
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_IT.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_IT_(Word).docx|mini]]]]
|'''<big>Kommunikation & Schulung</big>'''
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Mobilität.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Mobilität_(Word).docx|mini]]]]
|E-Learning unterstützt Umsetzung.
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Bücher_(Excel).png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Bücher_(Excel).xlsx|mini]]]]
|Abhängigkeit von Teilnahme.
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Druckerzeugnisse.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Druckerzeugnisse_(Excel).xlsx|mini]]]]
|Schulungspflicht einführen.
|Inhalte müssen für andere Länder zwingend an deren  Haushaltsrecht & Verwaltungsstrukturen angepasst werden.
|-
|-
| colspan="2" |[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Exkursionen.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Exkursionen_(Excel).xlsx|mini]]]]
|'''<big>Gesamtbewertung</big>'''
| colspan="2" |[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Gäste.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Gäste_(Excel).xlsx|mini]]]]
|Innovativer, klarer und nachhaltiger Prozess.
|Abhängigkeiten von Behörden und Digitalverbund.
|Weiterentwicklung mit Landesbehörden sinnvoll.
|Prozess wurde exklusiv für Bayern entwickelt. → Für  andere Bundesländer ist eine rechtliche und organisatorische Anpassung  erforderlich (Verwaltungsvorschriften, Zuständigkeiten,  Digitalinfrastruktur).
|}
|}
<div align="left">
'''<big>Zusammenfassung der erweiterten Reflexion</big>'''
=== Kontakt BayCalc ===
 
Die wichtigsten Fragen zum Tool wie auch die Verwendung und der Downloadbereich befinden sich unter https://www.bayzen.de/materialien/baycalc/.
* '''Warum der Prozess nicht 1:1 übertragbar ist'''
** Das Haushaltsrecht der Länder unterscheidet sich deutlich (BayHO ≠ LHO NRW,    LHO BW, LHO HE usw.).
** Die Verwaltungsvorschriften zu Spenden, Veräußerung, Verwertung variieren stark.
** IT-Landschaften und digitale Plattformen sind föderal organisiert.
** Bayern nutzt mit eGon eine eigene, verpflichtende Weitergabeplattform.
** Hochschulorganisationen sind länderspezifisch unterschiedlich strukturiert.
** Delegationsgrenzen, Genehmigungspflichten, und Zuständigkeiten sind nicht einheitlich.


Die Erstellung des Tools und die Projektleitung verantwortet
* '''Was dennoch übertragbar wäre'''
** Nachhaltigkeitsprinzipien (Kreislaufwirtschaft, Refurbishing, Weitergabe).
** Prozesslogik (Weitergabe → Verwertung → Entsorgung).
** Musterformulare und Dokumentation (mit Anpassung an Landesrecht).
** Schulungskonzepte und Awareness-Bausteine.


'''Prof. Dr. Manfred Sargl'''
* '''Fazit'''


'''Mail:'''  mailto:manfred.sargl@unibw.de
Der Prozess ist ein Modell für Bayern – kein universeller Bundesmodell-Prozess. Für andere Bundesländer wäre ein eigenständiger Abgleich mit Landesrecht und zuständigen Ministerien zwingend erforderlich.
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</div><div align="center">{{Button|ButtonLink=Prozesse Nachhaltige Beschaffung|ButtonText=zurück zur Hauptkategorie "Prozesse Nachhaltige Beschaffung"}}
{{Button|ButtonLink=Leitfaden für nachhaltige Beschaffung und Entsorgung (LNBE)|ButtonText=zurück zur Hauptseite "Leitfaden nachhaltige Beschaffung und Entsorgung"}}<div align="left">
{{Button|ButtonLink=Leitfaden für nachhaltige Beschaffung und Entsorgung (LNBE)|ButtonText=zurück zur Hauptseite "Leitfaden nachhaltige Beschaffung und Entsorgung"}}<div align="left">
=== Quellen ===
== Quellen ==
<references />
<references />
</div></div></div>
</div></div></div>
[[Category:Draft]]
__INHALTSVERZEICHNIS_ERZWINGEN__

Aktuelle Version vom 18. Dezember 2025, 10:35 Uhr

Das Arbeitspaket „Arbeitspaket 4 - Nachhaltige Beschaffung und Entsorgung an Hochschulen“ wurde vom Institut für angewandte Logistik (THWS) im Rahmen des Projektvorhabens REKLINEU erarbeitet. Das Beispiel zeigt die THG-Erfassung an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS).

Exklusiver IAL - Inhalt aus dem Arbeitspaket 4 - Nachhaltige Beschaffung und Entsorgung an Hochschulen - des BMFTR geförderten Projektes REKLINEU

Kurzbeschreibung

Im Rahmen des REKLINEU-Arbeitspakets 4 wurde ein praxisorientiertes und rechtssicheres Entsorgungsmodell für bayerische Hochschulen entwickelt. Dieses Modell bietet eine vollständige, nach VV Art. 61 und 63 BayHO konforme Prozesskette, die Hochschulen nach Prüfung interner Prozesse und Anweisungen übernehmen und in ihre Dienstanweisungen integrieren könnten. Eine individuelle rechtliche Prüfung durch die institutionseigene Rechtsabteilung muss nochmals vorgenommen werden. Eine Anfrage durch das Institut für angwandte Logistik (THWS) und die AGNBE (BayZeN) bezüglich Rechtssicherheit an das zuständige Ministerium wurde dahingehend beantwortet, dass Hochschulen nach interner Prüfung und noch offener rechtlicher Fragen individuell das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Abstimmung kontaktieren sollen. Ein weiteres Eingehen auf die Vereinfachung der eGon-Zugänglichkeit war nicht Bestandteil der Antwort.

Der Good-Practice-Prozess berücksichtigt:

  • rechtliche Vorgaben (interne Weitergabe → eGon[1] → Veräußerung → Spende → Entsorgung)
  • Nachhaltigkeitsanforderungen (Green-IT-Maßnahmenkatalog[2], Kreislaufwirtschaft)
  • Praxisbedarfe (IT-Sicherheit[2], heterogene Hochschulstrukturen, Verfügbarkeit von Refurbishern)
  • administrative Vereinfachung (vereinheitlichte Anträge, Wertnachweise, eGon[1]-Zugänge)

Das Ergebnis stellt einen Rahmen für einen übertragbaren Hochschulprozess dar, welcher als Good Practice dienen kann.

Ziele

Das entwickelte Modell zielt darauf ab:

  1. Eine einheitliche und eine in Anlehnung an die entsprechenden Verwaltungsvorschriften[3][4] des Freistaates Bayern rechtssichere Vorgehensweise für die Entsorgung und Weitergabe von Gegenständen an Hochschulen zu schaffen.
  2. Nachhaltige Verwertungswege (Weitergabe, Verkauf, Spende, Refurbishing) systematisch zu priorisieren.
  3. Musterprozesse, Dienstanweisungen und Formulare in einer standardisierten und praxistauglichen Form bereitzustellen.
  4. eGon[1] als bayernweite Weitergabeplattform standardisiert in die Prozesse integrieren.
  5. Rechtliche Unklarheiten zu minimieren, etwa zur Spendenbefugnis oder Privatveräußerung.
  6. Lebenszyklusverlängerung und Kreislaufwirtschaft gemäß Green-IT-Katalog[2] zu fördern.

Die Ziele orientieren sich an den Anforderungen aus BayHO[5], BayHIG[6], Energieeffizienzgesetz[7] und Green-IT-Initiativen der bayerischen Hochschulen.

Vorgehen

09/24 - 12/24 | Praxisaustausch über AG Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung - Auszüge Inhalte:

  • 2. Sitzung am 17.09.24 - TOP:
    • Projekt WueMue - Mülltrennung, -vermeidung und -recycling an der JMU Würzburg | Ohenewa Akufo, Anna Riedmann, Prof. Dr. Birgit Lugrin (Projektleitung), Dr. Markus Leisegang (Projektleitung)
    • Entsorgung & Verwertung an Hochschulen – Herausforderung Nachhaltigkeit | Frank Mertens, Abfallbeauftragter & Abfallmanagement, Stabsstelle Nachhaltigkeit und Energie, Freie Universität Berlin
    • Planung & Einführung einer Möbelbörse | Klara Theobald, wiss. Mitarbeiterin Fachbereich Umweltwirtschaft / -recht, Hochschule Trier – Umwelt-Campus Birkenfeld
    • Austausch Prozesse der Entsorgung an Hochschulen – Ideen & Vernetzung
  • 3. Sitzung am 03.12.24 - TOP:

09/24 - 10/24 | Austausch mit Projekt WueMue - Mülltrennung, -vermeidung und -recycling an der JMU Würzburg zu Projektvorhaben, Synergien und Verwertung von Ergebnissen

09/24 - 12/24 | Austausch mit Digitalverbund Bayern im Hochschulbereich - Green IT[8] und AG Green IT - in Zusammenarbeit mit dem Digitalverbund Bayern (BayZeN)[9] über Entsorgungspraktiken und Annahmen.

04/25 | Austausch mit der Uni Regensburg - Verwaltung / Referat Haushaltssteuerung & Klimaschutzmanagement - zur Notwendigkeit von dezentralen Zugriffen auf eGon[1] als bayernweite Weitergabeplattform, um die zukünftige Transformation von Entsorgungsprozessen hin zu Vertwertungsprozesse im Sinne einer Kreislauforientierung in der Praxis effizient umsetzen zu können. Ergebnis: Auf Ministerium zugehen, um evtl. einen leichteren Zugang für eGon zu kreiieren (evtl. über die Schnittstelle Mitarbeiterservice Bayern - authega[10])

05/25 - 07/25 | Analyse der interne Aussonderungsprozesse an der THWS mit dem Ziel Transformationspotentiale und -notwendigkeiten anhand von Praxisprozessen zu identizifieren

07/25 - 09/25 | Erarbeitung von Musterprozessen und Vorlagen als Good Practise Beispiel durch das Institut für angewandte Logistik (THWS) im Rahmen des Projektvorhabens REKLINEU .

07/25 - 09/25 | Austausch mit Klimaschutzmanagement Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hinsichtlich Abstimmung Musterprozesse und Ausarbeitung Anfrage Ministerium

10/25 | Anfrage - "Rechtssichere Entsorgungsprozesse an bayerischen Hochschulen" via Mail an das Bayerische Wirtschaftsministerium (stmwi) wg. Koordination der Behörden-Schulungen Nachhaltige Beschaffung. Verweis auf Zuständigkeit bei Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

11/25 | Anfrage - "Rechtssichere Entsorgungsprozesse an bayerischen Hochschulen" via Mail Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (stmwk). Nachfrage im Dezember 2025 aufgrund fehlender Rückmeldung.

Ergebnis

Rechtssicherer Gesamtprozess nach BayHO

Der entwickelte Prozess setzt die VV zu Art. 61 [3]und 63[4] BayHO[5] vollständig um und übersetzt sie in eine operationale Schrittfolge, die für alle (bayerischen - in Teilen übertragbar) Hochschulen identisch anwendbar ist:

  1. Aussonderungsantrag (inkl. Inventardaten, Fotos, Wertnachweis, Datenlöschung für IT-Geräte) – gemäß Musterformularen
  2. Interne Weitergabe (14 Tage Umlauffrist) -> Installation und Integration einer Austauschplattform empfohlen (kann evtl. auch über Möglichkeiten im Intranet dargestellt werden)
  3. eGon[1]-Angebot (≥ 1 Monat, verpflichtend außer bei objektiver Wertlosigkeit)
  4. Veräußerung zum vollen Wert (Ausschreibung, Versteigerung oder interner Verkauf)
  5. Spende im Ausnahmefall (bei Restwert < 1.750 € delegiert an Hochschule)
  6. Weitergabe an Refurbisher (zulässig als Verkauf oder Verwertungsschritt)
  7. Ordnungsgemäße Entsorgung (nur bei klarer Unbrauchbarkeit)

Dieser Ablauf ist als Good-Practice-Standard empfohlen und kann direkt in die Dienstanweisung einer Hochschule übernommen werden.

Umsetzungsempfehlungen Downloads

  • Nutzung und Anpassung der Muster-Dienstanweisung zur hochschulspezifischen Implementierung (Regelung der Zuständigkeiten, Dokumentationen, Prüffristen)
  • Nutzung eines zentralen digitalen Aussonderungsformulars für alle Organisationseinheiten
  • Festlegung einer hochschulinternen „Stelle Entsorgung / Wiederverwendung“ (Beschaffung oder Inventarverwaltung)
  • Aufbau eines kleinen Schulungsmoduls (E-Learning) zur Durchführung der Prozesse

Rechtssichere Möglichkeiten der Spende

Die Analyse ergibt:

Ja - Spenden sind im Ausnahmefall zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Kein Bedarf hausintern oder innerhalb des Staates (inkl. eGon[1]-Angebot).
  2. Restwert < 1.750 € → Entscheidung durch die Hochschule (Delegationsrahmen gemäß VV zu Art. 63[4] 1.7a, 1.8).
  3. Marktwert ist festgestellt (z.B. 0 € oder geringer wirtschaftlicher Restwert).
  4. Dokumentation vollständig (bspw. Wertnachweis, Spendenformblatt, Nachweis Gemeinnützigkeit).
  5. Datenlöschung / Datenträgermanagement bei IT-Hardware gemäß Entsorgungsleitfaden[2].

Spenden sind nachhaltiger als Entsorgung und entsprechen den Empfehlungen des Green-IT-Katalogs.

Umsetzungsempfehlung

  • Spendenrichtlinie in Dienstanweisung aufnehmen
  • Spendenformular verpflichtend nutzen
  • Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen (v. a. vor Ort) intensivieren und standardisieren
  • IT-Abteilungen verpflichten, eine DSGVO[11]-konforme Datenlöschung zu dokumentieren

Bewertung und Übernahme des Muster-Prozesses

Der Muster-Prozess („Muster-Prozess Entsorgung Hochschulen“) wird als:

✔ voraussichtlich rechtssicher (vgl. Kapitel Kurzbeschreibung)

✔ voraussichtlich praxistauglich

✔ offen implementierbar durch Vorlagen

bewertet. Er bildet die in Bayern gesetzlich vorgesehene Reihenfolge sauber ab und orientiert sich somit an den VV BayHO[5].

Umsetzungsempfehlung

  • Prozessgrafik in lokale Dienstanweisung und Intranet integrieren
  • Rollout über Kurzschulungen / Awareness-Maßnahmen
  • Verknüpfung mit den universitären Beschaffungs- oder Inventarsystemen prüfen
Muster Prozess Entsorgung | Exklusiver IAL - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes REKLINEU

Bewertung von Muster-Dienstanweisung und Formularen

Die vorgelegten Dokumente erfüllen folgende Anforderungen:

  • vollständiger Ablauf gemäß Art. 63[4] BayHO[5]
  • klar definierte Zuständigkeiten (IT, Haushaltsdezernat, Inventarverwaltung, etc.)
  • lückenlose Dokumentation
  • Einbindung der eGon[1]-Pflicht
  • Spenden- und Veräußerungsregelungen korrekt abgebildet
Muster-Dienstanweisung |Exklusiver IAL - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes REKLINEU
Muster-Formular zur Muster-Dienstanweisung Exklusiver IAL - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes REKLINEU
Umsetzungsempfehlung
  • Individuelle Anpassung auf ein Minimum reduziert — nur hochschulspezifische Rollen ergänzen
  • Nutzung der Formulare verpflichtend für alle Organisationseinheiten - Kommunizieren!
  • Einbindung in ein digitales Workflow-System anstreben

Öffnung und Nutzung von eGon für dezentrale Zugänge

Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, Hochschulbeschäftigten einen erleichterten Zugang zu eGon zu ermöglichen. Die Nutzung unterstützt die Pflicht zur staatlichen Weitergabe und fördert nachhaltige Kreislaufwirtschaft.

Notwendige Schritte nach Rückmeldung Ministerium (vgl. Kapitel Kurzbeschreibung):

  1. Kontaktaufnahme zur zuständigen eGon-Administratorstelle (in der Regel Landesamt für Finanzen / Betreiber Behördennetz).
  2. Hochschulinterne Festlegung, ob Zugang zentral (nur Beschaffung) oder breit (alle Mitarbeitenden) erfolgt.
  3. Einrichtung der nutzerseitigen Berechtigungen.
  4. Aufnahme in Dienstanweisung.
  5. Kommunikation und Schulung der Beschäftigten.

Umsetzungsempfehlung

  • Einheitliches Formular zur Zugangsbeantragung entwickeln
  • Nutzung freiwillig, aber empfohlen definieren
  • eGon [1]als Standardprüfschritt in Aussonderungsprozess aufnehmen

Schlüsselakteure und -strukturen

Die Umsetzung des Good-Practice-Modells erfordert eine klare Rollenverteilung:

Hochschulintern

  • Beschaffungsstelle - Inventarverwaltung | Prozessführung und Dokumentation, Tauschbörse interne Sharing und Weitergabe
  • IT-Abteilung | Prüfung & Datenlöschung (IT-Geräte)
  • Haushaltsdezernat | Rechtliche Prüfung
  • Hochschulleitung | Genehmigung von Spenden unterhalb der Delegationsgrenze
  • Organisationseinheiten | Meldung und Ersteinstufung der Gegenstände

Extern

  • StMWK / StMFH (in Bayern) – Rechtsauslegung Art. 63 BayHO, Genehmigung von Spenden über 1.750 €
  • Refurbisher – Verkaufs- oder Verwertungswege
  • Gemeinnützige Organisationen – Spendenabnehmer
  • Digitalverbund (in Bayern / BayZeN) – fachliche Unterstützung, Austauschplattform
  • Betreibende Behördennetz zur Weiternutzung gebrauchter Güter – eGon-Zugang (in Bayern)

Ergebnisse und Wirkungen

Durch Übernahme des Good-Practice-Modells ergeben sich:

Rechtlicher Rahmen

  • voraussichtlich Übereinstimmung mit VV zu Art. 61[3] und 63[4] BayHO[5] (in Bayern)
  • revisionsfeste Dokumentation
  • klare Zuständigkeiten und Genehmigungswege

Nachhaltige Wirkung

  • deutlich reduzierte Entsorgungsquote
  • Stärkung der Kreislaufwirtschaft durch Weitergabe, Refurbishing und Spenden
  • längere Nutzungsdauer institutioneller Ressourcen
  • Beiträge zu Klimaschutzverpflichtungen
  • Kostenreduktion u. a. durch Anschaffungsreduzierung und Entsorgungskostenminimierung

Verwaltungseffizienz

  • Standardisierte Abläufe reduzieren Bearbeitungszeiten
  • Klarheit für Beschäftigte
  • Behördenübergreifende Synergien - Bspw. praktikable eGon[1]-Zugänge stärken bayernweiten Austausch

Gelingensbedingungen

  1. Verbindliche Dienstanweisung – Grundlage für einheitliches Handeln
  2. Digitale Formulare & Schulungen – einfache Anwendung
  3. DSGVO[11]-konforme Datenlöschung bei IT-Hardware (mit Nachweis)
  4. Klare Kommunikation zum Spenden- und Veräußerungsprozess
  5. Regelmäßige Weiterentwicklung - Empfohlen: Hochschul- bzw. Institutionsübergreifend
  6. Technischer Zugang zu bzw. Existenz von Behördennetz zur Weiternutzung gebrauchter Güter
  7. Rückkopplung mit Ministerien für finale Rechtsauslegung

Materialien und Kontakte

Downloadbereich

Nochmals zusammengefasst hilfreiche Materialien:

Muster Prozess Entsorgung | Exklusiver IAL - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes REKLINEU
Muster-Dienstanweisung |Exklusiver IAL - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes REKLINEU
Muster-Formular zur Muster-Dienstanweisung Exklusiver IAL - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes REKLINEU

Kontakte:

Prof. Dr. Müller-Steinfahrt (IAL- Leitung - THWS)

Mail: Ulrich.Mueller-Steinfahrt@thws.de

oder

Peter Walker (IAL - THWS) - Projekt REKLINEU

Mail: ial@thws.de

Hinweis zur aktuellen Umsetzung

vgl. Kapitel Kurzbeschreibung am Anfang des Wiki-Eintrages

Kritische Diskussion (Reflexion)

Themenfeld Stärken / Positive Bewertung Schwächen / Kritische Aspekte Reflexion / Verbesserungspotenziale Besonderheit Bayern / Einschränkung der Übertragbarkeit
Grundkonzept & Zielsetzung Klare Orientierung an BayHO, BayHIG, Green IT, EnEfG. Ziele für einige Hochschulen anspruchsvoll. Rechtsklarheit durch Ministerien notwendig. Grundlage basiert auf BayHO, die in anderen Bundesländern nicht gilt → Abläufe und Delegationsgrenzen unterscheiden sich.
Vorgehen / Methodik Mehrstufiges Vorgehen, breite Stakeholder-Einbindung. Hoher Aufwand in Abstimmungsprozessen. Systematische Projektsteuerung ausbauen. Andere Länder haben andere IT-Landschaften, Plattformen und Verwaltungsstrukturen.
Rechtlicher Rahmen Saubere Umsetzung der VV zu Art. 61 & 63 BayHO. Fehlende endgültige Rechtsauslegung. Abstimmung mit StMWK/StMFH nötig. Der rechtliche Rahmen ist landesspezifisch – VV BayHO ist nicht bundesweit gültig; z. B. Spendenbefugnisse und Veräußerungsgrenzen variieren.
Muster-Prozess & Umsetzbarkeit Hohe Praxisnähe, klare Struktur. Digitalisierungsgrad variiert. Integration in Hochschul-IT-Systeme erforderlich. Andere Bundesländer haben andere Inventarregelungen, haushaltsrechtliche Vorgaben und Dienstanweisungen – Prozess evtl. nur bedingt übertragbar.
Nutzung von eGon Erfüllt Pflicht zur Weitergabe im bayerischen Behördennetz. Zugang teils komplex. Vereinfachte Rollenmodelle entwickeln. eGon ist eine bayerische Plattform. → Andere Bundesländer nutzen andere Plattformen oder haben keine verpflichtende Weitergaberegelung.
Nachhaltigkeitswirkung Förderung Kreislaufwirtschaft, THG-Reduktion. Keine quantitative Messung vorgesehen. Entwicklung von Kennzahlen sinnvoll. Nachhaltige Wirkung grundsätzlich übertragbar, aber rechtliche Prozessvorgaben nicht.
Organisation & Verantwortlichkeiten Klar definierte Rollen. Hoher Koordinationsbedarf. Rollenprofile standardisieren. Organisationsstrukturen unterscheiden sich zwischen Ländern (z. B. andere Dezernate, Leitungsstrukturen).
IT-Sicherheit & DSGVO Konsequent eingebunden. Zuständigkeiten teils unklar. Standardisierte Löschzertifikate einführen. DSGVO bundesweit gültig → dieser Teil ist übertragbar; jedoch IT-Verfahrensregelwerke sind länderspezifisch.
Verwaltungseffizienz Klare Abläufe reduzieren Bearbeitungszeit. Hoher Initialaufwand. Pilotierung empfohlen. Verwaltungsdigitalisierung in anderen Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten – Übertragbarkeit eingeschränkt.
Kommunikation & Schulung E-Learning unterstützt Umsetzung. Abhängigkeit von Teilnahme. Schulungspflicht einführen. Inhalte müssen für andere Länder zwingend an deren Haushaltsrecht & Verwaltungsstrukturen angepasst werden.
Gesamtbewertung Innovativer, klarer und nachhaltiger Prozess. Abhängigkeiten von Behörden und Digitalverbund. Weiterentwicklung mit Landesbehörden sinnvoll. Prozess wurde exklusiv für Bayern entwickelt. → Für andere Bundesländer ist eine rechtliche und organisatorische Anpassung erforderlich (Verwaltungsvorschriften, Zuständigkeiten, Digitalinfrastruktur).

Zusammenfassung der erweiterten Reflexion

  • Warum der Prozess nicht 1:1 übertragbar ist
    • Das Haushaltsrecht der Länder unterscheidet sich deutlich (BayHO ≠ LHO NRW, LHO BW, LHO HE usw.).
    • Die Verwaltungsvorschriften zu Spenden, Veräußerung, Verwertung variieren stark.
    • IT-Landschaften und digitale Plattformen sind föderal organisiert.
    • Bayern nutzt mit eGon eine eigene, verpflichtende Weitergabeplattform.
    • Hochschulorganisationen sind länderspezifisch unterschiedlich strukturiert.
    • Delegationsgrenzen, Genehmigungspflichten, und Zuständigkeiten sind nicht einheitlich.
  • Was dennoch übertragbar wäre
    • Nachhaltigkeitsprinzipien (Kreislaufwirtschaft, Refurbishing, Weitergabe).
    • Prozesslogik (Weitergabe → Verwertung → Entsorgung).
    • Musterformulare und Dokumentation (mit Anpassung an Landesrecht).
    • Schulungskonzepte und Awareness-Bausteine.
  • Fazit

Der Prozess ist ein Modell für Bayern – kein universeller Bundesmodell-Prozess. Für andere Bundesländer wäre ein eigenständiger Abgleich mit Landesrecht und zuständigen Ministerien zwingend erforderlich.

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Quellen

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 eGon: "entbehrliche Gegenstände online" - im Bayerischen Behördennetz abrufbare und obligatorisch zu nutzende Plattform (vgl. VV zu Art. 61 BayHO)
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Kott, Annette, Jennifer Schuster, Prof. Dr. Rainer Groß und Dr. Christoph Bauer. Maßnahmenkatalog Green IT an bayerischen Hochschulen. Version 1.0. Nürnberg / Regensburg: Digitalverbund Bayern (Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm & Universität Regensburg), 2025. Accessed December 2025. https://digitalverbund.bayern/wp-content/uploads/sites/12/2025/02/Massnahmenkatalog_Green-IT.pdf
  3. 3,0 3,1 3,2 Freistaat Bayern. Verwaltungsvorschrift zu Art. 61 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO-NN61). In Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO). Version gültig ab 1. Januar 2025. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/VVBayHO-NN61
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 Freistaat Bayern. Verwaltungsvorschrift zu Art. 63 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO-NN63). In Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO), Fassung vom 5. Juli 1973 (Text gilt ab 1. Januar 2025). Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/VVBayHO-NN63
  5. 5,0 5,1 5,2 5,3 5,4 Freistaat Bayern. Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO), vom 8. Dezember 1971, in der bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (BayRS 630-1-F). Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHO
  6. Freistaat Bayern. Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), vom 5. August 2022 (GVBl. S. 414, BayRS 2210-1-3-WK), zuletzt geändert durch § 14 und § 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG
  7. Bundesrepublik Deutschland. Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland, vom 13. November 2023 (BGBl. I Nr. 309), in der Fassung vom 18. November 2023. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/BJNR1350B0023.html
  8. Digitalverbund Bayern im Hochschulbereich. “Green IT.” Abgeschlossene Projekte. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://digitalverbund.bayern/projekte/abgeschlossene-projekte/green-it/
  9. Zentrum Hochschule und Nachhaltigkeit Bayern (BayZeN). “AG Green IT in Zusammenarbeit mit dem Digitalverbund Bayern.” Handlungsfelder → Betrieb. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.bayzen.de/handlungsfelder/betrieb/ag-green-it/
  10. Freistaat Bayern – Mitarbeiterservice Bayern. Mitarbeiterservice Bayern – Online-Portal des Freistaats Bayern. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.mitarbeiterservice.bayern.de/ https://www.authega.bayern.de/gate/web/ui/common/portal
  11. 11,0 11,1 dsgvo-gesetz.de. “Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Finaler Text der DSGVO inklusive Erwägungsgründe.” Zugriff am 4. Dezember 2025. https://dsgvo-gesetz.de/
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