Nachhaltige Entsorgungsprozesse an (bayerischen) Hochschulen (REKLINEU): Unterschied zwischen den Versionen

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{{#set:Has parent page=Prozesse Nachhaltige Entsorgung}}Das Arbeitspaket „''Arbeitspaket 4 - Nachhaltige Beschaffung und Entsorgung an Hochschulen''“ wurde vom [https://business.thws.de/ial/ Institut für angewandte Logistik] (THWS) im Rahmen des Projektvorhabens [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]] erarbeitet. Das Beispiel zeigt die THG-Erfassung an der [[Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS)]].[[Datei:Reklineu_exklusiv.png|mini|450x450px|Exklusiver [https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt aus dem Arbeitspaket 4 - Nachhaltige Beschaffung und Entsorgung an Hochschulen - des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]]]
 
Das Arbeitspaket „''Arbeitspaket 4 - Nachhaltige Beschaffung und Entsorgung an Hochschulen''“ wurde vom [https://business.thws.de/ial/ Institut für angewandte Logistik] (THWS) im Rahmen des Projektvorhabens [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]] erarbeitet. Das Beispiel zeigt die THG-Erfassung an der [[Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS)]].
[[Datei:Reklineu_exklusiv.png|mini|450x450px|Exklusiver [https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt aus dem Arbeitspaket 4 - Nachhaltige Beschaffung und Entsorgung an Hochschulen - des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]]]


== Kurzbeschreibung ==
== Kurzbeschreibung ==
Im Rahmen des REKLINEU-Arbeitspakets 4 wurde ein praxisorientiertes und rechtssicheres Entsorgungsmodell für bayerische Hochschulen entwickelt. Dieses Modell bietet eine vollständige, nach VV Art. 61 und 63 BayHO konforme Prozesskette, die Hochschulen nach Prüfung interner Prozess und Anweisungen übernehmen und in ihre Dienstanweisungen integrieren könnten. Eine individuelle rechtliche Prüfung durch die institutionseigene Rechtsabteilung muss nochmals vorgenommen werden. Eine Anfrage durch das [https://business.thws.de/ial/ Institut für angwandte Logistik] ([[THWS]]) bezüglich Rechtssicherheit an das zuständige Ministerium wurde bisher nicht beantwortet. (Stand: 08.12.2025)
Im Rahmen des REKLINEU-Arbeitspakets 4 wurde ein praxisorientiertes und rechtssicheres Entsorgungsmodell für bayerische Hochschulen entwickelt. Dieses Modell bietet eine vollständige, nach VV Art. 61 und 63 BayHO konforme Prozesskette, die Hochschulen nach Prüfung interner Prozesse und Anweisungen übernehmen und in ihre Dienstanweisungen integrieren könnten. Eine individuelle rechtliche Prüfung durch die institutionseigene Rechtsabteilung muss nochmals vorgenommen werden. Eine Anfrage durch das [https://business.thws.de/ial/ Institut für angwandte Logistik] ([[THWS]]) und die AGNBE (BayZeN) bezüglich Rechtssicherheit an das zuständige Ministerium wurde dahingehend beantwortet, dass Hochschulen nach interner Prüfung und noch offener rechtlicher Fragen individuell das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Abstimmung kontaktieren sollen. Ein weiteres Eingehen auf die Vereinfachung der eGon-Zugänglichkeit war nicht Bestandteil der Antwort.


'''Der Good-Practice-Prozess berücksichtigt:'''
'''Der Good-Practice-Prozess berücksichtigt:'''
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Das entwickelte Modell zielt darauf ab:
Das entwickelte Modell zielt darauf ab:


# '''Eine einheitliche und eine in Anlehnung an die entsprechenden Verwaltungsvorschriften'''<ref>'''Freistaat Bayern.''' ''Verwaltungsvorschrift zu Art. 61 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO-NN61).'' In ''Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO)''. Version gültig ab 1. Januar 2025. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/VVBayHO-NN61</ref><ref>'''Freistaat Bayern.''' ''Verwaltungsvorschrift zu Art. 63 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO-NN63).'' In ''Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO)'', Fassung vom 5. Juli 1973 (Text gilt ab 1. Januar 2025). Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/VVBayHO-NN63</ref> '''des Freistaates Bayern rechtssichere Vorgehensweise''' für die Entsorgung und Weitergabe von Gegenständen an Hochschulen zu schaffen.
# '''Eine einheitliche und eine in Anlehnung an die entsprechenden Verwaltungsvorschriften'''<ref name=":2">'''Freistaat Bayern.''' ''Verwaltungsvorschrift zu Art. 61 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO-NN61).'' In ''Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO)''. Version gültig ab 1. Januar 2025. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/VVBayHO-NN61</ref><ref name=":3">'''Freistaat Bayern.''' ''Verwaltungsvorschrift zu Art. 63 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO-NN63).'' In ''Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO)'', Fassung vom 5. Juli 1973 (Text gilt ab 1. Januar 2025). Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/VVBayHO-NN63</ref> '''des Freistaates Bayern rechtssichere Vorgehensweise''' für die Entsorgung und Weitergabe von Gegenständen an Hochschulen zu schaffen.
# '''Nachhaltige Verwertungswege''' (Weitergabe, Verkauf, Spende, Refurbishing) systematisch zu priorisieren.
# '''Nachhaltige Verwertungswege''' (Weitergabe, Verkauf, Spende, Refurbishing) systematisch zu priorisieren.
# '''Musterprozesse, Dienstanweisungen und Formulare''' in einer standardisierten und praxistauglichen Form bereitzustellen.
# '''Musterprozesse, Dienstanweisungen und Formulare''' in einer standardisierten und praxistauglichen Form bereitzustellen.
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# '''Lebenszyklusverlängerung und Kreislaufwirtschaft''' gemäß Green-IT-Katalog<ref name=":1" /> zu fördern.
# '''Lebenszyklusverlängerung und Kreislaufwirtschaft''' gemäß Green-IT-Katalog<ref name=":1" /> zu fördern.


Die Ziele orientieren sich an den Anforderungen aus BayHO<ref>'''Freistaat Bayern.''' ''Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO),'' vom 8. Dezember 1971, in der bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (BayRS 630-1-F). Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHO</ref>, BayHIG<ref>'''Freistaat Bayern.''' ''Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG),'' vom 5. August 2022 (GVBl. S. 414, BayRS 2210-1-3-WK), zuletzt geändert durch § 14 und § 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG</ref>, Energieeffizienzgesetz<ref>'''Bundesrepublik Deutschland.''' ''Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland,'' vom 13. November 2023 (BGBl. I Nr. 309), in der Fassung vom 18. November 2023. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/BJNR1350B0023.html</ref> und [https://www.bayzen.de/handlungsfelder/betrieb/ag-green-it/ Green-IT-Initiativen] der bayerischen Hochschulen.
Die Ziele orientieren sich an den Anforderungen aus BayHO<ref name=":4">'''Freistaat Bayern.''' ''Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO),'' vom 8. Dezember 1971, in der bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (BayRS 630-1-F). Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHO</ref>, BayHIG<ref>'''Freistaat Bayern.''' ''Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG),'' vom 5. August 2022 (GVBl. S. 414, BayRS 2210-1-3-WK), zuletzt geändert durch § 14 und § 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG</ref>, Energieeffizienzgesetz<ref>'''Bundesrepublik Deutschland.''' ''Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland,'' vom 13. November 2023 (BGBl. I Nr. 309), in der Fassung vom 18. November 2023. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/BJNR1350B0023.html</ref> und [https://www.bayzen.de/handlungsfelder/betrieb/ag-green-it/ Green-IT-Initiativen] der bayerischen Hochschulen.


== Vorgehen ==
== Vorgehen ==
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'''11/25 | Anfrage - "Rechtssichere Entsorgungsprozesse an bayerischen Hochschulen" via Mail Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst''' ([https://www.stmwk.bayern.de/ stmwk]). Nachfrage im Dezember 2025 aufgrund fehlender Rückmeldung.
'''11/25 | Anfrage - "Rechtssichere Entsorgungsprozesse an bayerischen Hochschulen" via Mail Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst''' ([https://www.stmwk.bayern.de/ stmwk]). Nachfrage im Dezember 2025 aufgrund fehlender Rückmeldung.


== Ergebnis & Umsetzungsempfehlungen ==
== Ergebnis ==


=== Rechtssicherer Gesamtprozess nach BayHO ===
=== Rechtssicherer Gesamtprozess nach BayHO ===
Der entwickelte Prozess setzt die VV zu Art. 61 und 63 BayHO vollständig um und übersetzt sie in eine '''operationale Schrittfolge''', die für alle Hochschulen identisch anwendbar ist:
Der entwickelte Prozess setzt die VV zu Art. 61 <ref name=":2" />und 63<ref name=":3" /> BayHO<ref name=":4" /> vollständig um und übersetzt sie in eine operationale Schrittfolge, die für alle (bayerischen - in Teilen übertragbar) Hochschulen identisch anwendbar ist:
 
# '''Aussonderungsantrag'''    (inkl. Inventardaten, Fotos, Wertnachweis, Datenlöschung für IT-Geräte) – gemäß Musterformularen
# '''Interne    Weitergabe''' (14 Tage Umlauffrist)
# '''eGon-Angebot'''    (≥ 1 Monat, verpflichtend außer bei objektiver Wertlosigkeit)
# '''Veräußerung    zum vollen Wert''' (Ausschreibung, Versteigerung oder interner Verkauf)
# '''Spende    im Ausnahmefall''' (bei Restwert < 1.750 € delegiert an Hochschule)
# '''Weitergabe    an Refurbisher''' (zulässig als Verkauf oder Verwertungsschritt)
# '''Ordnungsgemäße    Entsorgung''' (nur bei klarer Unbrauchbarkeit)


Dieser Ablauf ist als '''Good-Practice-Standard''' empfohlen und kann direkt in die Dienstanweisung einer Hochschule übernommen werden.
# '''Aussonderungsantrag''' (inkl. Inventardaten, Fotos, Wertnachweis, Datenlöschung für IT-Geräte) – gemäß Musterformularen
# '''Interne Weitergabe''' (14 Tage Umlauffrist) -> '''Installation und Integration einer Austauschplattform empfohlen (kann evtl. auch über Möglichkeiten im Intranet dargestellt werden)'''
# '''eGon'''<ref name=":0" />'''-Angebot''' (≥ 1 Monat, verpflichtend außer bei objektiver Wertlosigkeit)
# '''Veräußerung zum vollen Wert''' (Ausschreibung, Versteigerung oder interner Verkauf)
# '''Spende im Ausnahmefall''' (bei Restwert < 1.750 € delegiert an Hochschule)
# '''Weitergabe an Refurbisher''' (zulässig als Verkauf oder Verwertungsschritt)
# '''Ordnungsgemäße Entsorgung''' (nur bei klarer Unbrauchbarkeit)


'''Umsetzungsempfehlung'''
Dieser Ablauf ist als Good-Practice-Standard empfohlen und kann direkt in die Dienstanweisung einer Hochschule übernommen werden.


* Nutzung     und Anpassung der Muster-Dienstanweisung zur hochschulspezifischen     Implementierung (Regelung der Zuständigkeiten, Dokumentationen, Prüffristen)
'''<big>Umsetzungsempfehlungen Downloads</big>'''
* Nutzung     eines zentralen digitalen Aussonderungsformulars für alle     Organisationseinheiten
* Nutzung und Anpassung der Muster-Dienstanweisung zur hochschulspezifischen Implementierung (Regelung der Zuständigkeiten, Dokumentationen, Prüffristen)
* Festlegung     einer hochschulinternen „Stelle Entsorgung / Wiederverwendung“     (Beschaffung oder Inventarverwaltung)
* Nutzung eines zentralen digitalen Aussonderungsformulars für alle Organisationseinheiten
* Aufbau     eines kleinen Schulungsmoduls (E-Learning) zur Durchführung der Prozesse
* Festlegung einer hochschulinternen „Stelle Entsorgung / Wiederverwendung“ (Beschaffung oder Inventarverwaltung)
* Aufbau eines kleinen Schulungsmoduls (E-Learning) zur Durchführung der Prozesse


=== Rechtssichere Möglichkeiten der Spende ===
=== Rechtssichere Möglichkeiten der Spende ===
Die Analyse ergibt:
Die Analyse ergibt:


'''Ja Spenden sind im Ausnahmefall zulässig''', wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
'''Ja - Spenden sind im Ausnahmefall zulässig''', wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
 
# '''Kein    Bedarf hausintern oder innerhalb des Staates''' (inkl. eGon-Angebot).
# '''Restwert    < 1.750 €''' → Entscheidung durch die Hochschule (Delegationsrahmen    gemäß VV zu Art. 63 1.7a, 1.8).
# '''Marktwert    ist festgestellt''' (z.B. 0 € oder geringer wirtschaftlicher Restwert).
# '''Dokumentation    vollständig''' (Wertnachweis, Spendenformblatt, Nachweis    Gemeinnützigkeit).
# '''Datenlöschung    / Datenträgermanagement''' bei IT-Hardware gemäß Entsorgungsleitfaden.


Spenden sind nachhaltiger als Entsorgung und entsprechen den Empfehlungen des Green-IT-Katalogs.
# '''Kein Bedarf hausintern oder innerhalb des Staates''' (inkl. eGon<ref name=":0" />-Angebot).
# '''Restwert < 1.750 €''' → Entscheidung durch die Hochschule (Delegationsrahmen gemäß VV zu Art. 63<ref name=":3" /> 1.7a, 1.8).
# '''Marktwert ist festgestellt''' (z.B. 0 € oder geringer wirtschaftlicher Restwert).
# '''Dokumentation vollständig''' (bspw. Wertnachweis, Spendenformblatt, Nachweis Gemeinnützigkeit).
# '''Datenlöschung  / Datenträgermanagement''' bei IT-Hardware gemäß Entsorgungsleitfaden<ref name=":1" />.


'''Umsetzungsempfehlung'''
Spenden sind nachhaltiger als Entsorgung und entsprechen den Empfehlungen des [https://digitalverbund.bayern/wp-content/uploads/sites/12/2025/02/Massnahmenkatalog_Green-IT.pdf Green-IT-Katalogs].


* Spendenrichtlinie     in Dienstanweisung aufnehmen
'''<big>Umsetzungsempfehlung</big>'''
* Spendenformular     verpflichtend nutzen
* Spendenrichtlinie in Dienstanweisung aufnehmen
* Zusammenarbeit     mit gemeinnützigen Organisationen standardisieren (z. B. HeyAlter,    Computertruhe, Labdoo)
* Spendenformular verpflichtend nutzen
* IT-Abteilungen     verpflichten, eine DSGVO-konforme Datenlöschung zu dokumentieren
* Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen (v. a. vor Ort) intensivieren und standardisieren
* IT-Abteilungen verpflichten, eine [https://dsgvo-gesetz.de/ DSGVO]<ref name=":5">'''dsgvo-gesetz.de.''' ''“Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Finaler Text der DSGVO inklusive Erwägungsgründe.”'' Zugriff am '''4. Dezember 2025'''. https://dsgvo-gesetz.de/</ref>-konforme Datenlöschung zu dokumentieren


=== Bewertung und Übernahme des Muster-Prozesses ===
=== Bewertung und Übernahme des Muster-Prozesses ===
Der Muster-Prozess („Muster-Prozess Entsorgung Hochschulen“) wird als:
Der Muster-Prozess („Muster-Prozess Entsorgung Hochschulen“) wird als:


'''✔ rechtssicher'''
'''✔ voraussichtlich rechtssicher''' (vgl. Kapitel [[Nachhaltige Entsorgungsprozesse an (bayerischen) Hochschulen (REKLINEU)#Kurzbeschreibung|Kurzbeschreibung]])


'''✔ vollständig'''
'''✔ voraussichtlich praxistauglich'''


'''✔ praxistauglich'''
'''✔ offen implementierbar durch Vorlagen'''


'''✔ direkt implementierbar'''
bewertet. Er bildet die in Bayern gesetzlich vorgesehene Reihenfolge sauber ab und orientiert sich somit  an den VV BayHO<ref name=":4" />.


bewertet. Er bildet die gesetzlich vorgesehene Reihenfolge sauber ab und ist mit VV BayHO konform.
<big>'''Umsetzungsempfehlung'''</big>
* Prozessgrafik in lokale Dienstanweisung und Intranet integrieren
* Rollout über Kurzschulungen / Awareness-Maßnahmen
* Verknüpfung mit den universitären Beschaffungs- oder Inventarsystemen prüfen
[[Datei:REKLINEU Prozess Entsorgung Hochschulen.pdf|zentriert|mini|700x700px|<nowiki>Muster Prozess Entsorgung | Exklusiver </nowiki>[https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]]]


Die schematische Darstellung wurde als '''Best Practice''' in die Good-Practice-Empfehlung integriert.
=== Bewertung von Muster-Dienstanweisung und Formularen ===
Die vorgelegten Dokumente erfüllen folgende Anforderungen:


'''Umsetzungsempfehlung'''
* vollständiger Ablauf gemäß Art. 63<ref name=":3" /> BayHO<ref name=":4" />
* klar definierte Zuständigkeiten (IT, Haushaltsdezernat, Inventarverwaltung, etc.)
* lückenlose Dokumentation
* Einbindung der eGon<ref name=":0" />-Pflicht
* Spenden- und Veräußerungsregelungen korrekt abgebildet


* Prozessgrafik    in lokale Dienstanweisung und Intranet integrieren
[[Datei:REKLINEU Dienstanweisung Entsorgung.pdf|mini|424x424px|<nowiki>Muster-Dienstanweisung |Exklusiver </nowiki>[https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]|links]]
* Rollout    über Kurzschulungen / Awareness-Maßnahmen
* Verknüpfung    mit den universitären Beschaffungs- oder Inventarsystemen prüfen


=== Bewertung von Muster-Dienstanweisung & Formularen ===
[[Datei:REKLINEU Formular Dienstanweisung Entsorgung.pdf|mini|424x424px|Muster-Formular zur Muster-Dienstanweisung Exklusiver [https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]|zentriert]]'''<big>Umsetzungsempfehlung</big>'''
Die vorgelegten Dokumente erfüllen alle Anforderungen:
* Individuelle Anpassung auf ein Minimum reduziert — nur hochschulspezifische Rollen ergänzen
* Nutzung der Formulare verpflichtend für alle Organisationseinheiten - Kommunizieren!
* Einbindung in ein digitales Workflow-System anstreben


* vollständiger    Ablauf gemäß Art. 63 BayHO
=== Öffnung und Nutzung von eGon für dezentrale Zugänge ===
* klar    definierte Zuständigkeiten (IT, Haushaltsdezernat, Inventarverwaltung    etc.)
Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, Hochschulbeschäftigten einen erleichterten Zugang zu eGon zu ermöglichen. Die Nutzung unterstützt die Pflicht zur staatlichen Weitergabe und fördert nachhaltige Kreislaufwirtschaft.
* lückenlose    Dokumentation
* Einbindung    der eGon-Pflicht
* Spenden-    und Veräußerungsregelungen korrekt abgebildet


Diese Dokumente gelten daher als '''Good Practice''' und können nahezu unverändert übernommen werden.
'''Notwendige Schritte nach Rückmeldung Ministerium (vgl. Kapitel [[Nachhaltige Entsorgungsprozesse an (bayerischen) Hochschulen (REKLINEU)#Kurzbeschreibung|Kurzbeschreibung]]):'''


(Quelle: Dienstanweisung und Aussonderungsformular)
# Kontaktaufnahme zur zuständigen eGon-Administratorstelle (in der Regel Landesamt für Finanzen / Betreiber Behördennetz).
# Hochschulinterne Festlegung, ob Zugang zentral (nur Beschaffung) oder breit (alle Mitarbeitenden) erfolgt.
# Einrichtung der nutzerseitigen Berechtigungen.
# Aufnahme in Dienstanweisung.
# Kommunikation und Schulung der Beschäftigten.
'''<big>Umsetzungsempfehlung</big>'''
* Einheitliches Formular zur Zugangsbeantragung entwickeln
* Nutzung freiwillig, aber empfohlen definieren
* eGon <ref name=":0" />als Standardprüfschritt in Aussonderungsprozess aufnehmen


'''Umsetzungsempfehlung'''
== Schlüsselakteure und -strukturen ==
Die Umsetzung des Good-Practice-Modells erfordert eine klare Rollenverteilung:


* Hoch    individuelle Anpassung nicht erforderlich — nur hochschulspezifische    Rollen ergänzen
'''Hochschulintern'''
* Nutzung    der Formulare verpflichtend für alle Organisationseinheiten
* Einbindung    in ein digitales Workflow-System anstreben


=== Öffnung und Nutzung von eGon für dezentrale Zugänge ===
* '''Beschaffungsstelle - Inventarverwaltung''' | Prozessführung und Dokumentation, Tauschbörse interne Sharing und Weitergabe
Die Prüfung zeigt:
* '''IT-Abteilung |''' Prüfung & Datenlöschung (IT-Geräte)
* '''Haushaltsdezernat |''' Rechtliche Prüfung
* '''Hochschulleitung |''' Genehmigung von Spenden unterhalb der Delegationsgrenze
* '''Organisationseinheiten |''' Meldung und Ersteinstufung der Gegenstände


'''Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, Hochschulbeschäftigten einen erleichterten Zugang zu eGon zu ermöglichen.'''
'''Extern'''


Die Nutzung unterstützt die Pflicht zur staatlichen Weitergabe und fördert nachhaltige Kreislaufwirtschaft.
* '''StMWK / StMFH (in Bayern)''' – Rechtsauslegung Art. 63 BayHO, Genehmigung von Spenden über 1.750 €
* '''Refurbisher''' – Verkaufs- oder Verwertungswege
* '''Gemeinnützige Organisationen''' – Spendenabnehmer
* '''Digitalverbund (in Bayern / BayZeN)''' – fachliche Unterstützung, Austauschplattform
* '''Betreibende Behördennetz zur Weiternutzung gebrauchter Güter'''  – eGon-Zugang (in Bayern)


'''Notwendige Schritte:'''
== Ergebnisse und Wirkungen ==
Durch Übernahme des Good-Practice-Modells ergeben sich:


# Kontaktaufnahme    zur '''zuständigen eGon-Administratorstelle''' (in der Regel Landesamt    für Finanzen / Betreiber Behördennetz).
=== Rechtlicher Rahmen ===
# Hochschulinterne    Festlegung, ob Zugang '''zentral''' (nur Beschaffung) oder '''breit'''    (alle Mitarbeitenden) erfolgt.
# Einrichtung    der nutzerseitigen Berechtigungen.
# Aufnahme    in Dienstanweisung.
# Kommunikation    und Schulung der Beschäftigten.


Die im Anhang enthaltene E-Mail aus der Universität Regensburg zeigt die praktikable Vorgehensweise.
* voraussichtlich Übereinstimmung mit VV zu Art. 61<ref name=":2" /> und 63<ref name=":3" /> BayHO<ref name=":4" /> (in Bayern)
* revisionsfeste Dokumentation
* klare Zuständigkeiten und Genehmigungswege


(Quelle: EXT Antw: Wtrlt: Einrichtung eines Zugangs für „EGON“)
=== Nachhaltige Wirkung ===


'''Umsetzungsempfehlung'''
* deutlich reduzierte Entsorgungsquote
* Stärkung der Kreislaufwirtschaft durch Weitergabe, Refurbishing und Spenden
* längere Nutzungsdauer institutioneller Ressourcen
* Beiträge zu Klimaschutzverpflichtungen
* Kostenreduktion u. a. durch Anschaffungsreduzierung und Entsorgungskostenminimierung


* Einheitliches    Formular zur Zugangsbeantragung entwickeln
=== Verwaltungseffizienz ===
* Nutzung    freiwillig, aber empfohlen definieren
* eGon    als Standardprüfschritt in Aussonderungsprozess aufnehmen


I
* Standardisierte Abläufe reduzieren Bearbeitungszeiten
* Klarheit für Beschäftigte
* Behördenübergreifende Synergien - Bspw. praktikable eGon<ref name=":0" />-Zugänge stärken bayernweiten Austausch


== Schlüsselakteure und -strukturen ==
== Gelingensbedingungen ==
 
== Ergebnisse und Wirkungen ==


== Gelingensbedingungen ==
# '''Verbindliche Dienstanweisung''' – Grundlage für einheitliches Handeln
# '''Digitale Formulare & Schulungen''' – einfache Anwendung
# '''DSGVO'''<ref name=":5" />'''-konforme Datenlöschung''' bei IT-Hardware (mit Nachweis)
# '''Klare Kommunikation''' zum Spenden- und Veräußerungsprozess
# '''Regelmäßige Weiterentwicklung''' - Empfohlen: Hochschul- bzw. Institutionsübergreifend
# '''Technischer Zugang zu bzw. Existenz von Behördennetz zur Weiternutzung gebrauchter Güter'''
# '''Rückkopplung mit Ministerien''' für finale Rechtsauslegung


== Materialien, Links & Ansprechpartner ==
== Materialien und Kontakte ==
'''<big>Downloadbereich</big>'''


=== Downloadbereich Datenblätter ===
Nochmals zusammengefasst hilfreiche Materialien:
Die THG-'''Bilanzierungsdatenblätter''' für Hochschulen finden Sie auch hier:
</div><div align="center">
</div><div align="center">
{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
![[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Beschaffungen1.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Beschaffungen.docx|mini]]]]
![[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Beschaffungen1.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Beschaffungen.xlsx|mini]]]]
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Gebäudemanagement.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Gebäudemanagement_(Word).docx|mini]]]]
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Gebäudemanagement.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Gebäudemanagement_(Excel).xlsx|mini]]]]
|-
|-
!
|[[Datei:REKLINEU Prozess Entsorgung Hochschulen.pdf|zentriert|mini|400x400px|<nowiki>Muster Prozess Entsorgung | Exklusiver </nowiki>[https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]]]
|[[Datei:REKLINEU Dienstanweisung Entsorgung.pdf|mini|424x424px|<nowiki>Muster-Dienstanweisung |Exklusiver </nowiki>[https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]|zentriert]]
|[[Datei:REKLINEU Formular Dienstanweisung Entsorgung.pdf|mini|424x424px|Muster-Formular zur Muster-Dienstanweisung Exklusiver [https://business.thws.de/ial/ IAL] - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]|zentriert]]
|}</div>'''<big>Kontakte:</big>'''<div align="left">
'''Prof. Dr. Müller-Steinfahrt ([https://business.thws.de/ial/ IAL-] Leitung - THWS)'''
 
Mail: Ulrich.Mueller-Steinfahrt@thws.de
 
oder
 
'''Peter Walker (IAL - THWS) - Projekt [[REKLINEU – Regionale Wege zu klimaneutralen Hochschulen|REKLINEU]]'''
 
Mail: ial@thws.de<div align="left">
== Hinweis zur aktuellen Umsetzung ==
'''vgl. Kapitel [[Nachhaltige Entsorgungsprozesse an (bayerischen) Hochschulen (REKLINEU)#Kurzbeschreibung|Kurzbeschreibung]] am Anfang des Wiki-Eintrages'''
 
== Kritische Diskussion (Reflexion) ==
{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Internationale_Mobilität.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Internationale_Mobilität_(Word).docx|zentriert|mini]]]]
|+
|}
|'''<big>Themenfeld</big>'''
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Internationale_Mobilität.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Internationale_Mobilität_(Excel).xlsx|links|mini]]]]
|'''<big>Stärken / Positive Bewertung</big>'''
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Personal_Studierende.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Personal_Studierende_(Word).docx|mini]]]]
|'''<big>Schwächen / Kritische Aspekte</big>'''
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Personal_Studierende.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Personal_Studierende_(Excel).xlsx|mini]]]]
|'''<big>Reflexion / Verbesserungspotenziale</big>'''
|'''<big>Besonderheit Bayern / Einschränkung der  Übertragbarkeit</big>'''
|-
|'''<big>Grundkonzept & Zielsetzung</big>'''
|Klare Orientierung an BayHO, BayHIG, Green IT, EnEfG.
|Ziele für einige Hochschulen anspruchsvoll.
|Rechtsklarheit durch Ministerien notwendig.
|Grundlage basiert auf BayHO, die in anderen  Bundesländern nicht gilt → Abläufe und Delegationsgrenzen unterscheiden sich.
|-
|'''<big>Vorgehen / Methodik</big>'''
|Mehrstufiges Vorgehen, breite Stakeholder-Einbindung.
|Hoher Aufwand in Abstimmungsprozessen.
|Systematische Projektsteuerung ausbauen.
|Andere Länder haben andere IT-Landschaften, Plattformen  und Verwaltungsstrukturen.
|-
|'''<big>Rechtlicher Rahmen</big>'''
|Saubere Umsetzung der VV zu Art. 61 & 63 BayHO.
|Fehlende endgültige Rechtsauslegung.
|Abstimmung mit StMWK/StMFH nötig.
|Der rechtliche Rahmen ist landesspezifisch – VV  BayHO ist nicht bundesweit gültig; z. B. Spendenbefugnisse und  Veräußerungsgrenzen variieren.
|-
|'''<big>Muster-Prozess & Umsetzbarkeit</big>'''
|Hohe Praxisnähe, klare Struktur.
|Digitalisierungsgrad variiert.
|Integration in Hochschul-IT-Systeme erforderlich.
|Andere Bundesländer haben andere Inventarregelungen,  haushaltsrechtliche Vorgaben und Dienstanweisungen – Prozess evtl. nur bedingt  übertragbar.
|-
|'''<big>Nutzung von eGon</big>'''
|Erfüllt Pflicht zur Weitergabe im bayerischen  Behördennetz.
|Zugang teils komplex.
|Vereinfachte Rollenmodelle entwickeln.
|eGon ist eine bayerische Plattform. → Andere  Bundesländer nutzen andere Plattformen oder haben keine verpflichtende  Weitergaberegelung.
|-
|'''<big>Nachhaltigkeitswirkung</big>'''
|Förderung Kreislaufwirtschaft, THG-Reduktion.
|Keine quantitative Messung vorgesehen.
|Entwicklung von Kennzahlen sinnvoll.
|Nachhaltige Wirkung grundsätzlich übertragbar, aber rechtliche  Prozessvorgaben nicht.
|-
|'''<big>Organisation & Verantwortlichkeiten</big>'''
|Klar definierte Rollen.
|Hoher Koordinationsbedarf.
|Rollenprofile standardisieren.
|Organisationsstrukturen unterscheiden sich zwischen  Ländern (z. B. andere Dezernate, Leitungsstrukturen).
|-
|'''<big>IT-Sicherheit & DSGVO</big>'''
|Konsequent eingebunden.
|Zuständigkeiten teils unklar.
|Standardisierte Löschzertifikate einführen.
|DSGVO bundesweit gültig → dieser Teil ist übertragbar;  jedoch IT-Verfahrensregelwerke sind länderspezifisch.
|-
|'''<big>Verwaltungseffizienz</big>'''
|Klare Abläufe reduzieren Bearbeitungszeit.
|Hoher Initialaufwand.
|Pilotierung empfohlen.
|Verwaltungsdigitalisierung in anderen Bundesländern  unterschiedlich weit fortgeschritten – Übertragbarkeit eingeschränkt.
|-
|-
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_IT.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_IT_(Word).docx|mini]]]]
|'''<big>Kommunikation & Schulung</big>'''
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Mobilität.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Mobilität_(Word).docx|mini]]]]
|E-Learning unterstützt Umsetzung.
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Bücher_(Excel).png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Bücher_(Excel).xlsx|mini]]]]
|Abhängigkeit von Teilnahme.
|[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Druckerzeugnisse.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Druckerzeugnisse_(Excel).xlsx|mini]]]]
|Schulungspflicht einführen.
|Inhalte müssen für andere Länder zwingend an deren  Haushaltsrecht & Verwaltungsstrukturen angepasst werden.
|-
|-
| colspan="2" |[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Exkursionen.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Exkursionen_(Excel).xlsx|mini]]]]
|'''<big>Gesamtbewertung</big>'''
| colspan="2" |[[Datei:REKLINEU_Datenbedarf_Gäste.png|zentriert|mini|225x225px|[[Datei:THG_Datenbedarf_Gäste_(Excel).xlsx|mini]]]]
|Innovativer, klarer und nachhaltiger Prozess.
|Abhängigkeiten von Behörden und Digitalverbund.
|Weiterentwicklung mit Landesbehörden sinnvoll.
|Prozess wurde exklusiv für Bayern entwickelt. → Für  andere Bundesländer ist eine rechtliche und organisatorische Anpassung  erforderlich (Verwaltungsvorschriften, Zuständigkeiten,  Digitalinfrastruktur).
|}
|}
<div align="left">
'''<big>Zusammenfassung der erweiterten Reflexion</big>'''
=== Kontakt BayCalc ===
Die wichtigsten Fragen zum Tool wie auch die Verwendung und der Downloadbereich befinden sich unter https://www.bayzen.de/materialien/baycalc/.


Die Erstellung des Tools und die Projektleitung verantwortet
* '''Warum der Prozess nicht 1:1 übertragbar ist'''
** Das Haushaltsrecht der Länder unterscheidet sich deutlich (BayHO ≠ LHO NRW,    LHO BW, LHO HE usw.).
** Die Verwaltungsvorschriften zu Spenden, Veräußerung, Verwertung variieren stark.
** IT-Landschaften und digitale Plattformen sind föderal organisiert.
** Bayern nutzt mit eGon eine eigene, verpflichtende Weitergabeplattform.
** Hochschulorganisationen sind länderspezifisch unterschiedlich strukturiert.
** Delegationsgrenzen, Genehmigungspflichten, und Zuständigkeiten sind nicht einheitlich.


'''Prof. Dr. Manfred Sargl'''
* '''Was dennoch übertragbar wäre'''
** Nachhaltigkeitsprinzipien (Kreislaufwirtschaft, Refurbishing, Weitergabe).
** Prozesslogik (Weitergabe → Verwertung → Entsorgung).
** Musterformulare und Dokumentation (mit Anpassung an Landesrecht).
** Schulungskonzepte und Awareness-Bausteine.


'''Mail:'''  mailto:manfred.sargl@unibw.de
* '''Fazit'''


== Hinweis zur aktuellen Umsetzung ==
Der Prozess ist ein Modell für Bayern – kein universeller Bundesmodell-Prozess. Für andere Bundesländer wäre ein eigenständiger Abgleich mit Landesrecht und zuständigen Ministerien zwingend erforderlich.
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=== Quellen ===
== Quellen ==
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Aktuelle Version vom 18. Dezember 2025, 10:35 Uhr

Das Arbeitspaket „Arbeitspaket 4 - Nachhaltige Beschaffung und Entsorgung an Hochschulen“ wurde vom Institut für angewandte Logistik (THWS) im Rahmen des Projektvorhabens REKLINEU erarbeitet. Das Beispiel zeigt die THG-Erfassung an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS).

Exklusiver IAL - Inhalt aus dem Arbeitspaket 4 - Nachhaltige Beschaffung und Entsorgung an Hochschulen - des BMFTR geförderten Projektes REKLINEU

Kurzbeschreibung

Im Rahmen des REKLINEU-Arbeitspakets 4 wurde ein praxisorientiertes und rechtssicheres Entsorgungsmodell für bayerische Hochschulen entwickelt. Dieses Modell bietet eine vollständige, nach VV Art. 61 und 63 BayHO konforme Prozesskette, die Hochschulen nach Prüfung interner Prozesse und Anweisungen übernehmen und in ihre Dienstanweisungen integrieren könnten. Eine individuelle rechtliche Prüfung durch die institutionseigene Rechtsabteilung muss nochmals vorgenommen werden. Eine Anfrage durch das Institut für angwandte Logistik (THWS) und die AGNBE (BayZeN) bezüglich Rechtssicherheit an das zuständige Ministerium wurde dahingehend beantwortet, dass Hochschulen nach interner Prüfung und noch offener rechtlicher Fragen individuell das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Abstimmung kontaktieren sollen. Ein weiteres Eingehen auf die Vereinfachung der eGon-Zugänglichkeit war nicht Bestandteil der Antwort.

Der Good-Practice-Prozess berücksichtigt:

  • rechtliche Vorgaben (interne Weitergabe → eGon[1] → Veräußerung → Spende → Entsorgung)
  • Nachhaltigkeitsanforderungen (Green-IT-Maßnahmenkatalog[2], Kreislaufwirtschaft)
  • Praxisbedarfe (IT-Sicherheit[2], heterogene Hochschulstrukturen, Verfügbarkeit von Refurbishern)
  • administrative Vereinfachung (vereinheitlichte Anträge, Wertnachweise, eGon[1]-Zugänge)

Das Ergebnis stellt einen Rahmen für einen übertragbaren Hochschulprozess dar, welcher als Good Practice dienen kann.

Ziele

Das entwickelte Modell zielt darauf ab:

  1. Eine einheitliche und eine in Anlehnung an die entsprechenden Verwaltungsvorschriften[3][4] des Freistaates Bayern rechtssichere Vorgehensweise für die Entsorgung und Weitergabe von Gegenständen an Hochschulen zu schaffen.
  2. Nachhaltige Verwertungswege (Weitergabe, Verkauf, Spende, Refurbishing) systematisch zu priorisieren.
  3. Musterprozesse, Dienstanweisungen und Formulare in einer standardisierten und praxistauglichen Form bereitzustellen.
  4. eGon[1] als bayernweite Weitergabeplattform standardisiert in die Prozesse integrieren.
  5. Rechtliche Unklarheiten zu minimieren, etwa zur Spendenbefugnis oder Privatveräußerung.
  6. Lebenszyklusverlängerung und Kreislaufwirtschaft gemäß Green-IT-Katalog[2] zu fördern.

Die Ziele orientieren sich an den Anforderungen aus BayHO[5], BayHIG[6], Energieeffizienzgesetz[7] und Green-IT-Initiativen der bayerischen Hochschulen.

Vorgehen

09/24 - 12/24 | Praxisaustausch über AG Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung - Auszüge Inhalte:

  • 2. Sitzung am 17.09.24 - TOP:
    • Projekt WueMue - Mülltrennung, -vermeidung und -recycling an der JMU Würzburg | Ohenewa Akufo, Anna Riedmann, Prof. Dr. Birgit Lugrin (Projektleitung), Dr. Markus Leisegang (Projektleitung)
    • Entsorgung & Verwertung an Hochschulen – Herausforderung Nachhaltigkeit | Frank Mertens, Abfallbeauftragter & Abfallmanagement, Stabsstelle Nachhaltigkeit und Energie, Freie Universität Berlin
    • Planung & Einführung einer Möbelbörse | Klara Theobald, wiss. Mitarbeiterin Fachbereich Umweltwirtschaft / -recht, Hochschule Trier – Umwelt-Campus Birkenfeld
    • Austausch Prozesse der Entsorgung an Hochschulen – Ideen & Vernetzung
  • 3. Sitzung am 03.12.24 - TOP:

09/24 - 10/24 | Austausch mit Projekt WueMue - Mülltrennung, -vermeidung und -recycling an der JMU Würzburg zu Projektvorhaben, Synergien und Verwertung von Ergebnissen

09/24 - 12/24 | Austausch mit Digitalverbund Bayern im Hochschulbereich - Green IT[8] und AG Green IT - in Zusammenarbeit mit dem Digitalverbund Bayern (BayZeN)[9] über Entsorgungspraktiken und Annahmen.

04/25 | Austausch mit der Uni Regensburg - Verwaltung / Referat Haushaltssteuerung & Klimaschutzmanagement - zur Notwendigkeit von dezentralen Zugriffen auf eGon[1] als bayernweite Weitergabeplattform, um die zukünftige Transformation von Entsorgungsprozessen hin zu Vertwertungsprozesse im Sinne einer Kreislauforientierung in der Praxis effizient umsetzen zu können. Ergebnis: Auf Ministerium zugehen, um evtl. einen leichteren Zugang für eGon zu kreiieren (evtl. über die Schnittstelle Mitarbeiterservice Bayern - authega[10])

05/25 - 07/25 | Analyse der interne Aussonderungsprozesse an der THWS mit dem Ziel Transformationspotentiale und -notwendigkeiten anhand von Praxisprozessen zu identizifieren

07/25 - 09/25 | Erarbeitung von Musterprozessen und Vorlagen als Good Practise Beispiel durch das Institut für angewandte Logistik (THWS) im Rahmen des Projektvorhabens REKLINEU .

07/25 - 09/25 | Austausch mit Klimaschutzmanagement Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hinsichtlich Abstimmung Musterprozesse und Ausarbeitung Anfrage Ministerium

10/25 | Anfrage - "Rechtssichere Entsorgungsprozesse an bayerischen Hochschulen" via Mail an das Bayerische Wirtschaftsministerium (stmwi) wg. Koordination der Behörden-Schulungen Nachhaltige Beschaffung. Verweis auf Zuständigkeit bei Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

11/25 | Anfrage - "Rechtssichere Entsorgungsprozesse an bayerischen Hochschulen" via Mail Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (stmwk). Nachfrage im Dezember 2025 aufgrund fehlender Rückmeldung.

Ergebnis

Rechtssicherer Gesamtprozess nach BayHO

Der entwickelte Prozess setzt die VV zu Art. 61 [3]und 63[4] BayHO[5] vollständig um und übersetzt sie in eine operationale Schrittfolge, die für alle (bayerischen - in Teilen übertragbar) Hochschulen identisch anwendbar ist:

  1. Aussonderungsantrag (inkl. Inventardaten, Fotos, Wertnachweis, Datenlöschung für IT-Geräte) – gemäß Musterformularen
  2. Interne Weitergabe (14 Tage Umlauffrist) -> Installation und Integration einer Austauschplattform empfohlen (kann evtl. auch über Möglichkeiten im Intranet dargestellt werden)
  3. eGon[1]-Angebot (≥ 1 Monat, verpflichtend außer bei objektiver Wertlosigkeit)
  4. Veräußerung zum vollen Wert (Ausschreibung, Versteigerung oder interner Verkauf)
  5. Spende im Ausnahmefall (bei Restwert < 1.750 € delegiert an Hochschule)
  6. Weitergabe an Refurbisher (zulässig als Verkauf oder Verwertungsschritt)
  7. Ordnungsgemäße Entsorgung (nur bei klarer Unbrauchbarkeit)

Dieser Ablauf ist als Good-Practice-Standard empfohlen und kann direkt in die Dienstanweisung einer Hochschule übernommen werden.

Umsetzungsempfehlungen Downloads

  • Nutzung und Anpassung der Muster-Dienstanweisung zur hochschulspezifischen Implementierung (Regelung der Zuständigkeiten, Dokumentationen, Prüffristen)
  • Nutzung eines zentralen digitalen Aussonderungsformulars für alle Organisationseinheiten
  • Festlegung einer hochschulinternen „Stelle Entsorgung / Wiederverwendung“ (Beschaffung oder Inventarverwaltung)
  • Aufbau eines kleinen Schulungsmoduls (E-Learning) zur Durchführung der Prozesse

Rechtssichere Möglichkeiten der Spende

Die Analyse ergibt:

Ja - Spenden sind im Ausnahmefall zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Kein Bedarf hausintern oder innerhalb des Staates (inkl. eGon[1]-Angebot).
  2. Restwert < 1.750 € → Entscheidung durch die Hochschule (Delegationsrahmen gemäß VV zu Art. 63[4] 1.7a, 1.8).
  3. Marktwert ist festgestellt (z.B. 0 € oder geringer wirtschaftlicher Restwert).
  4. Dokumentation vollständig (bspw. Wertnachweis, Spendenformblatt, Nachweis Gemeinnützigkeit).
  5. Datenlöschung / Datenträgermanagement bei IT-Hardware gemäß Entsorgungsleitfaden[2].

Spenden sind nachhaltiger als Entsorgung und entsprechen den Empfehlungen des Green-IT-Katalogs.

Umsetzungsempfehlung

  • Spendenrichtlinie in Dienstanweisung aufnehmen
  • Spendenformular verpflichtend nutzen
  • Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen (v. a. vor Ort) intensivieren und standardisieren
  • IT-Abteilungen verpflichten, eine DSGVO[11]-konforme Datenlöschung zu dokumentieren

Bewertung und Übernahme des Muster-Prozesses

Der Muster-Prozess („Muster-Prozess Entsorgung Hochschulen“) wird als:

✔ voraussichtlich rechtssicher (vgl. Kapitel Kurzbeschreibung)

✔ voraussichtlich praxistauglich

✔ offen implementierbar durch Vorlagen

bewertet. Er bildet die in Bayern gesetzlich vorgesehene Reihenfolge sauber ab und orientiert sich somit an den VV BayHO[5].

Umsetzungsempfehlung

  • Prozessgrafik in lokale Dienstanweisung und Intranet integrieren
  • Rollout über Kurzschulungen / Awareness-Maßnahmen
  • Verknüpfung mit den universitären Beschaffungs- oder Inventarsystemen prüfen
Muster Prozess Entsorgung | Exklusiver IAL - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes REKLINEU

Bewertung von Muster-Dienstanweisung und Formularen

Die vorgelegten Dokumente erfüllen folgende Anforderungen:

  • vollständiger Ablauf gemäß Art. 63[4] BayHO[5]
  • klar definierte Zuständigkeiten (IT, Haushaltsdezernat, Inventarverwaltung, etc.)
  • lückenlose Dokumentation
  • Einbindung der eGon[1]-Pflicht
  • Spenden- und Veräußerungsregelungen korrekt abgebildet
Muster-Dienstanweisung |Exklusiver IAL - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes REKLINEU
Muster-Formular zur Muster-Dienstanweisung Exklusiver IAL - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes REKLINEU
Umsetzungsempfehlung
  • Individuelle Anpassung auf ein Minimum reduziert — nur hochschulspezifische Rollen ergänzen
  • Nutzung der Formulare verpflichtend für alle Organisationseinheiten - Kommunizieren!
  • Einbindung in ein digitales Workflow-System anstreben

Öffnung und Nutzung von eGon für dezentrale Zugänge

Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, Hochschulbeschäftigten einen erleichterten Zugang zu eGon zu ermöglichen. Die Nutzung unterstützt die Pflicht zur staatlichen Weitergabe und fördert nachhaltige Kreislaufwirtschaft.

Notwendige Schritte nach Rückmeldung Ministerium (vgl. Kapitel Kurzbeschreibung):

  1. Kontaktaufnahme zur zuständigen eGon-Administratorstelle (in der Regel Landesamt für Finanzen / Betreiber Behördennetz).
  2. Hochschulinterne Festlegung, ob Zugang zentral (nur Beschaffung) oder breit (alle Mitarbeitenden) erfolgt.
  3. Einrichtung der nutzerseitigen Berechtigungen.
  4. Aufnahme in Dienstanweisung.
  5. Kommunikation und Schulung der Beschäftigten.

Umsetzungsempfehlung

  • Einheitliches Formular zur Zugangsbeantragung entwickeln
  • Nutzung freiwillig, aber empfohlen definieren
  • eGon [1]als Standardprüfschritt in Aussonderungsprozess aufnehmen

Schlüsselakteure und -strukturen

Die Umsetzung des Good-Practice-Modells erfordert eine klare Rollenverteilung:

Hochschulintern

  • Beschaffungsstelle - Inventarverwaltung | Prozessführung und Dokumentation, Tauschbörse interne Sharing und Weitergabe
  • IT-Abteilung | Prüfung & Datenlöschung (IT-Geräte)
  • Haushaltsdezernat | Rechtliche Prüfung
  • Hochschulleitung | Genehmigung von Spenden unterhalb der Delegationsgrenze
  • Organisationseinheiten | Meldung und Ersteinstufung der Gegenstände

Extern

  • StMWK / StMFH (in Bayern) – Rechtsauslegung Art. 63 BayHO, Genehmigung von Spenden über 1.750 €
  • Refurbisher – Verkaufs- oder Verwertungswege
  • Gemeinnützige Organisationen – Spendenabnehmer
  • Digitalverbund (in Bayern / BayZeN) – fachliche Unterstützung, Austauschplattform
  • Betreibende Behördennetz zur Weiternutzung gebrauchter Güter – eGon-Zugang (in Bayern)

Ergebnisse und Wirkungen

Durch Übernahme des Good-Practice-Modells ergeben sich:

Rechtlicher Rahmen

  • voraussichtlich Übereinstimmung mit VV zu Art. 61[3] und 63[4] BayHO[5] (in Bayern)
  • revisionsfeste Dokumentation
  • klare Zuständigkeiten und Genehmigungswege

Nachhaltige Wirkung

  • deutlich reduzierte Entsorgungsquote
  • Stärkung der Kreislaufwirtschaft durch Weitergabe, Refurbishing und Spenden
  • längere Nutzungsdauer institutioneller Ressourcen
  • Beiträge zu Klimaschutzverpflichtungen
  • Kostenreduktion u. a. durch Anschaffungsreduzierung und Entsorgungskostenminimierung

Verwaltungseffizienz

  • Standardisierte Abläufe reduzieren Bearbeitungszeiten
  • Klarheit für Beschäftigte
  • Behördenübergreifende Synergien - Bspw. praktikable eGon[1]-Zugänge stärken bayernweiten Austausch

Gelingensbedingungen

  1. Verbindliche Dienstanweisung – Grundlage für einheitliches Handeln
  2. Digitale Formulare & Schulungen – einfache Anwendung
  3. DSGVO[11]-konforme Datenlöschung bei IT-Hardware (mit Nachweis)
  4. Klare Kommunikation zum Spenden- und Veräußerungsprozess
  5. Regelmäßige Weiterentwicklung - Empfohlen: Hochschul- bzw. Institutionsübergreifend
  6. Technischer Zugang zu bzw. Existenz von Behördennetz zur Weiternutzung gebrauchter Güter
  7. Rückkopplung mit Ministerien für finale Rechtsauslegung

Materialien und Kontakte

Downloadbereich

Nochmals zusammengefasst hilfreiche Materialien:

Muster Prozess Entsorgung | Exklusiver IAL - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes REKLINEU
Muster-Dienstanweisung |Exklusiver IAL - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes REKLINEU
Muster-Formular zur Muster-Dienstanweisung Exklusiver IAL - Inhalt des BMFTR geförderten Projektes REKLINEU

Kontakte:

Prof. Dr. Müller-Steinfahrt (IAL- Leitung - THWS)

Mail: Ulrich.Mueller-Steinfahrt@thws.de

oder

Peter Walker (IAL - THWS) - Projekt REKLINEU

Mail: ial@thws.de

Hinweis zur aktuellen Umsetzung

vgl. Kapitel Kurzbeschreibung am Anfang des Wiki-Eintrages

Kritische Diskussion (Reflexion)

Themenfeld Stärken / Positive Bewertung Schwächen / Kritische Aspekte Reflexion / Verbesserungspotenziale Besonderheit Bayern / Einschränkung der Übertragbarkeit
Grundkonzept & Zielsetzung Klare Orientierung an BayHO, BayHIG, Green IT, EnEfG. Ziele für einige Hochschulen anspruchsvoll. Rechtsklarheit durch Ministerien notwendig. Grundlage basiert auf BayHO, die in anderen Bundesländern nicht gilt → Abläufe und Delegationsgrenzen unterscheiden sich.
Vorgehen / Methodik Mehrstufiges Vorgehen, breite Stakeholder-Einbindung. Hoher Aufwand in Abstimmungsprozessen. Systematische Projektsteuerung ausbauen. Andere Länder haben andere IT-Landschaften, Plattformen und Verwaltungsstrukturen.
Rechtlicher Rahmen Saubere Umsetzung der VV zu Art. 61 & 63 BayHO. Fehlende endgültige Rechtsauslegung. Abstimmung mit StMWK/StMFH nötig. Der rechtliche Rahmen ist landesspezifisch – VV BayHO ist nicht bundesweit gültig; z. B. Spendenbefugnisse und Veräußerungsgrenzen variieren.
Muster-Prozess & Umsetzbarkeit Hohe Praxisnähe, klare Struktur. Digitalisierungsgrad variiert. Integration in Hochschul-IT-Systeme erforderlich. Andere Bundesländer haben andere Inventarregelungen, haushaltsrechtliche Vorgaben und Dienstanweisungen – Prozess evtl. nur bedingt übertragbar.
Nutzung von eGon Erfüllt Pflicht zur Weitergabe im bayerischen Behördennetz. Zugang teils komplex. Vereinfachte Rollenmodelle entwickeln. eGon ist eine bayerische Plattform. → Andere Bundesländer nutzen andere Plattformen oder haben keine verpflichtende Weitergaberegelung.
Nachhaltigkeitswirkung Förderung Kreislaufwirtschaft, THG-Reduktion. Keine quantitative Messung vorgesehen. Entwicklung von Kennzahlen sinnvoll. Nachhaltige Wirkung grundsätzlich übertragbar, aber rechtliche Prozessvorgaben nicht.
Organisation & Verantwortlichkeiten Klar definierte Rollen. Hoher Koordinationsbedarf. Rollenprofile standardisieren. Organisationsstrukturen unterscheiden sich zwischen Ländern (z. B. andere Dezernate, Leitungsstrukturen).
IT-Sicherheit & DSGVO Konsequent eingebunden. Zuständigkeiten teils unklar. Standardisierte Löschzertifikate einführen. DSGVO bundesweit gültig → dieser Teil ist übertragbar; jedoch IT-Verfahrensregelwerke sind länderspezifisch.
Verwaltungseffizienz Klare Abläufe reduzieren Bearbeitungszeit. Hoher Initialaufwand. Pilotierung empfohlen. Verwaltungsdigitalisierung in anderen Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten – Übertragbarkeit eingeschränkt.
Kommunikation & Schulung E-Learning unterstützt Umsetzung. Abhängigkeit von Teilnahme. Schulungspflicht einführen. Inhalte müssen für andere Länder zwingend an deren Haushaltsrecht & Verwaltungsstrukturen angepasst werden.
Gesamtbewertung Innovativer, klarer und nachhaltiger Prozess. Abhängigkeiten von Behörden und Digitalverbund. Weiterentwicklung mit Landesbehörden sinnvoll. Prozess wurde exklusiv für Bayern entwickelt. → Für andere Bundesländer ist eine rechtliche und organisatorische Anpassung erforderlich (Verwaltungsvorschriften, Zuständigkeiten, Digitalinfrastruktur).

Zusammenfassung der erweiterten Reflexion

  • Warum der Prozess nicht 1:1 übertragbar ist
    • Das Haushaltsrecht der Länder unterscheidet sich deutlich (BayHO ≠ LHO NRW, LHO BW, LHO HE usw.).
    • Die Verwaltungsvorschriften zu Spenden, Veräußerung, Verwertung variieren stark.
    • IT-Landschaften und digitale Plattformen sind föderal organisiert.
    • Bayern nutzt mit eGon eine eigene, verpflichtende Weitergabeplattform.
    • Hochschulorganisationen sind länderspezifisch unterschiedlich strukturiert.
    • Delegationsgrenzen, Genehmigungspflichten, und Zuständigkeiten sind nicht einheitlich.
  • Was dennoch übertragbar wäre
    • Nachhaltigkeitsprinzipien (Kreislaufwirtschaft, Refurbishing, Weitergabe).
    • Prozesslogik (Weitergabe → Verwertung → Entsorgung).
    • Musterformulare und Dokumentation (mit Anpassung an Landesrecht).
    • Schulungskonzepte und Awareness-Bausteine.
  • Fazit

Der Prozess ist ein Modell für Bayern – kein universeller Bundesmodell-Prozess. Für andere Bundesländer wäre ein eigenständiger Abgleich mit Landesrecht und zuständigen Ministerien zwingend erforderlich.

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Quellen

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 eGon: "entbehrliche Gegenstände online" - im Bayerischen Behördennetz abrufbare und obligatorisch zu nutzende Plattform (vgl. VV zu Art. 61 BayHO)
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Kott, Annette, Jennifer Schuster, Prof. Dr. Rainer Groß und Dr. Christoph Bauer. Maßnahmenkatalog Green IT an bayerischen Hochschulen. Version 1.0. Nürnberg / Regensburg: Digitalverbund Bayern (Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm & Universität Regensburg), 2025. Accessed December 2025. https://digitalverbund.bayern/wp-content/uploads/sites/12/2025/02/Massnahmenkatalog_Green-IT.pdf
  3. 3,0 3,1 3,2 Freistaat Bayern. Verwaltungsvorschrift zu Art. 61 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO-NN61). In Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO). Version gültig ab 1. Januar 2025. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/VVBayHO-NN61
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 Freistaat Bayern. Verwaltungsvorschrift zu Art. 63 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO-NN63). In Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO), Fassung vom 5. Juli 1973 (Text gilt ab 1. Januar 2025). Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/VVBayHO-NN63
  5. 5,0 5,1 5,2 5,3 5,4 Freistaat Bayern. Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO), vom 8. Dezember 1971, in der bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (BayRS 630-1-F). Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHO
  6. Freistaat Bayern. Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), vom 5. August 2022 (GVBl. S. 414, BayRS 2210-1-3-WK), zuletzt geändert durch § 14 und § 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG
  7. Bundesrepublik Deutschland. Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland, vom 13. November 2023 (BGBl. I Nr. 309), in der Fassung vom 18. November 2023. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/BJNR1350B0023.html
  8. Digitalverbund Bayern im Hochschulbereich. “Green IT.” Abgeschlossene Projekte. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://digitalverbund.bayern/projekte/abgeschlossene-projekte/green-it/
  9. Zentrum Hochschule und Nachhaltigkeit Bayern (BayZeN). “AG Green IT in Zusammenarbeit mit dem Digitalverbund Bayern.” Handlungsfelder → Betrieb. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.bayzen.de/handlungsfelder/betrieb/ag-green-it/
  10. Freistaat Bayern – Mitarbeiterservice Bayern. Mitarbeiterservice Bayern – Online-Portal des Freistaats Bayern. Zugriff am 4. Dezember 2025. https://www.mitarbeiterservice.bayern.de/ https://www.authega.bayern.de/gate/web/ui/common/portal
  11. 11,0 11,1 dsgvo-gesetz.de. “Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Finaler Text der DSGVO inklusive Erwägungsgründe.” Zugriff am 4. Dezember 2025. https://dsgvo-gesetz.de/
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