Rechtliche Rahmenbedingungen Nachhaltige Beschaffung & Entsorgung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Oktober 2025, 09:21 Uhr
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Bitte informieren Sie sich immer zum aktuellen Stand des rechtlichen Rahmens an Ihrer Hochschule.
Beschaffung
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Bitte informieren Sie sich stets zum aktuellen Stand des rechtlichen Rahmens an Ihrer Hochschule - bspw. Beschaffungsrichtline.
Maßgebliche rechtliche Verpflichtungen |
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Bundesweit |
Die Beschaffung durch Hochschulen unterliegt den Vorschriften des Vergaberechts. Dies regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und zielt darauf ab, Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb zu gewährleisten.
Die öffentliche Beschaffung muss Grundsätzen wie Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gerecht werden, dabei spielen aber auch soziale und ökologische Kriterien eine Rolle. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich frei darin, über die geltenden gesetzlichen Grundlagen hinaus weitere Vorgaben zu geben. Diese Vorgaben können auch Aspekte der Nachhaltigkeit betreffen. Anforderungen wie Umweltstandards und ethische Kriterien müssen in den Vergabeunterlagen klar und rechtlich zulässig formuliert werden. [1] Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung & die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU erlauben es ausdrücklich, soziale und ökologische Aspekte sowie Qualität und Innovation in das gesamte Vergabeverfahren zu integrieren. [2] Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe
Oberschwellen - Bereich (EU Vergabeverfahren) Auftragswert ≥ 140.000€
Unterschwellen - Bereich (Nationales Vergabeverfahren) Auftragswert ≤ 140.000€ Nach den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften ist der Zuschlag sowohl im Ober- wie im Unterschwellenbereich nicht auf das billigste, sondern auf das "wirtschaftlichste" Angebot zu erteilen.
Grundsätze der Vergabe (§97 GWB, §2 UVgO, VgV)
Gesetzestexte
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Landesspezifikationen |
Derzeit existieren zwölf Landesvergabegesetze, die soziale Nachhaltigkeit in der einen oder anderen Form verankern. Einzige Ausnahmen bilden hier der Freistaat Bayern und Nordrhein-Westfalen. Neben den Landesvergabegesetzen werden in vielen Bundesländern über Haushaltsgrundsätze und andere Rechtsvorschriften Vorgaben gemacht, die sich auf das Vergabeverfahren auswirken können. Hierzu zählen insbesondere Wertgrenzen, bei deren Unterschreitung bestimmte Verfahrensarten im Unterschwellenbereich zulässig sind. {{{2}}}
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Entsorgung
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EU - Abfallrahmenrichtlinie Verstärkte Förderung der Kreislaufwirtschaft durch Vermeidung und verstärkte Recycling von Abfällen.
Kernelement der Richtlinie ist die fünfstufige Abfallhierarchie, die vorschreibt, nach welcher Priorität Abfall zu behandeln ist. Demnach stehen Vermeidung und Wiederverwendung ganz oben. Im Gesetzestext fehlen jedoch konkrete Vorgaben, wie Abfälle vermieden oder zur Wiederverwendung aufbereitet werden sollen. Stattdessen werden die Mitgliedstaaten angehalten, eigenständig Maßnahmen zu entwickeln.
Kreislaufwirtschaft
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- ↑ fww_Leitfaden_Hochschule.pdf
- ↑ Umweltfreundliche Beschaffung [1]