HOCH-N:Nachhaltigkeitskodex (HS-DNK) für Hochschulen

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Nachhaltigkeitskodex (HS-DNK) für Hochschulen
Es wird eine Einführung in die Entstehung des hochschulspezifischen Deutschen Nachhaltigkeitskodex (HS-DNK) gegeben sowie ein Überblick über die 20 Kriterien und fünf Handlungsfelder des DNK gegeben.
Themenbezug
Zielgruppe
Forschende, Lehrende, Studierende, Verwaltungsmitarbeitende, Hochschulleitung, Nachhaltigkeitsbeauftragte(r)
Schnittstellen
Forschung, Lehre, Transfer, Governance, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Betrieb
Schlüsselakteure
Hochschulleitung, Nachhaltigkeitsbüro, Nachhaltigkeitsbeauftragte
Kategorien
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Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist ein (Transparenz-)Standard, den viele Unternehmen aller Art und auch bereits einige öffentliche Einrichtungen dazu nutzen, über ihre Herausforderungen und Leistungen zur nachhaltigen Entwicklung zu berichten. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hat ihn 2011 als freiwilligen Standard beschlossen. Vorausgegangen war ein mehrjähriger intensiver Beteiligungsprozess mit zahlreichen Unternehmen, Investoren und Anspruchsgruppen. Der Nachhaltigkeitskodex richtete sich zunächst an Unternehmen. Verschiedene Branchen und Verbände haben den Kodex branchenspezifisch ergänzt und spezielle Leitfäden entwickelt.

Auf Initiative mehrerer Hochschulen hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung im Frühjahr 2015 beschlossen, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex auf die besonderen Aspekte einer Anwendung an Hochschulen anzupassen. Bis Anfang 2016 wurde in Zusammenarbeit mit rund 50 Hochschulvertreter*innen aus ganz Deutschland eine Testversion erarbeitet. Die Universität Hamburg, Freie Universität Berlin und Universität Duisburg-Essen – als federführende Hochschulen – und weitere Hochschulen haben die Testversion angewendet und in einem partizipativen Prozess weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sie dabei unterstützt.

Nunmehr liegt das Ergebnis vor: Der hochschulspezifischen Nachhaltigkeitskodex besteht aus 20 Kriterien, die im Folgenden beschrieben werden. Die Ausführungen zu diesen Kriterien sollen auf das Wesentliche beschränkt sein. Diese Beschränkung oder besser Fokussierung hat sich bereits bei Unternehmen bewährt. Sie soll auch für Hochschulen gelten, da diese im Hinblick auf Größe und akademische Schwerpunkte sehr unterschiedlich ausgelegt sein können. Gefordert ist also eine spezifische Erklärung über die Maßnahmen der Hochschule zur ökologischen, sozialen und ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit. In einer Entsprechenserklärung zum Kodex berichtet die Hochschule, wie sie den Kodexkriterien entspricht (comply) oder erklärt plausibel, warum sie ein Kriterium gegebenenfalls nicht berichtet (explain). Hierfür steht den Hochschulen der Service der DNK-Datenbank des Rates für Nachhaltige Entwicklung auf www.nachhaltigkeitskodex.org zur Verfügung. Die Anwendung des Kodex ist freiwillig. Für die Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsleistungen sollte jede Hochschule ihr Verständnis und ihren Ansatz zur nachhaltigen Entwicklung darlegen (z. B. in Form eines Mission- oder Vision-Statements, einer Nachhaltigkeitsstrategie, einem Leitbild oder Verhaltensregeln). Auf dieser Basis haben die Hochschulen mit dem hochschulspezifischen Nachhaltigkeitskodex die Möglichkeit viele der ohnehin bereits für andere Zwecke erfassten Daten und Informationen in einer für sie passenden Dokumentation zusammenzufassen. Die Darlegungen zu den 20 Kriterien soll jeweils die Handlungsfelder Forschung, Lehre, Betrieb, Transfer und Governance berücksichtigen. Um die Anwendung des hochschulspezifischen Nachhaltigkeitskodex zu erleichtern, wird den Anwender*innen zudem ein Leitfaden zur Verfügung gestellt, der mit konkreten Praxisbeispielen die einzelnen Kriterien tiefergehend eruiert und zugleich das Thema Nachhaltigkeit fachfremden Personen zugänglich macht.

Inhaltliche Anwendung der Präambel

Die Präambel entwickelt die zentrale Idee des Kodex: Die bereits in der Präambel genannten Handlungsfelder Forschung, Lehre, Betrieb, Transfer und Governance sind im Kriterium 2 des HS-DNK verankert und bilden den Grundbaustein sowie Einflussbereich für alle Kriterien des Kodex. Das heißt, sofern es möglich ist, sollen die Hochschulen in ihren Entsprechenserklärungen bei jedem Kriterium Bezug auf die fünf Handlungsfelder nehmen. Mit Ausnahme des zweiten Kriteriums (Handlungsfelder) wurde bei der Formulierung der anderen Kriterien bewusst darauf verzichtet, in jedem Kriterium hervorzuheben, dass die Entsprechenserklärung bezüglich aller Kriterien auf die genannten Handlungsfelder eingehen soll.

Die Kriterien sind nicht vollständig unabhängig voneinander. Sie adressieren teilweise ähnliche, naheliegende oder zusammenhängende Themen. So handelt es sich bei den ersten vier Kriterien zur Strategie um übergeordnete strategische Themengebiete, die in den folgenden Kriterien zur operativen Konkretisierung (Prozessmanagement, Kriterien 5-10) wieder aufgegriffen werden. Gleiches gilt für die eher spezifischeren Themenbereiche Umwelt (Kriterien 11-13) und Gesellschaft (Kriterien 14-20). Die Kriterien können also nicht vollständig unabhängig voneinander sein, auch wenn dies für die/den Ersteller*in eines Nachhaltigkeitsberichts wünschenswert wäre. Zudem sind sowohl der Kodex als auch der Leitfaden in einem partizipatorischen Prozess entstanden, der vielfältige, zum Teil sich widersprechende Auffassungen aufgegriffen hat, so dass eine systematische und vollständige Abgrenzung nur bedingt realisierbar ist. Die aktuelle 2. überarbeitete Version des Leitfadens wurde auf Basis der vorherigen beta-Version in einem partizipatorischen Prozess über inhaltliche Patenschaften weiterentwickelt.

Abbildung: Die 20 Kriterien des HS-DNK

Entwicklung des HS-DNK in Anlehnung an den bestehenden DNK

Für das Lenken organisationaler Prozesse ist es unerlässlich, zunächst den eigenen Standpunkt zu bestimmen, zum Beispiel mit einer Status quo-Analyse. Für den Bereich der Nachhaltigen Entwicklung in Hochschulen kann dies erfolgen, indem nachhaltigkeitsrelevante Aktivitäten strukturiert erfasst und in einem Nachhaltigkeitsbericht beschrieben werden.

Wenn sich eine Hochschule auf den Weg machen möchte, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, ist es sinnvoll, verschiedene praxisorientierte Aspekte zu berücksichtigen. Beispielsweise ist es für eine Dokumentation der Nachhaltigkeitsaktivitäten einer Hochschule von besonderer Wichtigkeit, dass auch bisher nachchhaltigkeitsfremde Personen innerhalb der Hochschule einen leichten Einstieg in die Thematik erhalten und vor allem die Vielfältigkeit dieses Themengebiets erfassen können. Dabei stellen sich für die Datenerhebung grundsätzlich die Fragen „Was?“, „Wie?“ und „Wer?“.

Fokussiert auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung an Hochschulen hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) 2015 zu partizipativen Veranstaltungen eingeladen und die Anpassung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex für Unternehmen hin zu einem Standardwerk für Hochschulen befürwortet. Bis Frühjahr 2016 wurde eine Beta-Version des hochschulspezifischen Nachhaltigkeitskodex (im Folgenden kurz „HS-DNK“ oder „Kodex“) mit circa 50 Personen aus diversen Hochschulen Deutschlands entwickelt. Mit dem Projektstart von HOCHN im November 2016 wurde auch der Grundstein gelegt für die partizipative Weiterentwicklung der Beta-Version des Leitfadens (veröffentlicht Mai 2018) zur nun vorliegenden und ebenfalls partizipativ erarbeiteten 2. überarbeiteten Version. Mit diesem Leitfaden stellen wir den Kodex im nachfolgenden Kapitel anhand von 20 Kriterien vor. Über den niedrigschwelligen Einstieg in die Berichterstattung erhoffen wir uns, einen Beitrag zu erhöhter Nachhaltigkeitsberichterstattungsaktivität an deutschen Hochschulen zu leisten.

Der vorliegende Leitfaden als 2. Überarbeitete Version wurde in einem partizipatorischen Prozess entwickelt. Die Anwendungserfahrungen mit dem Leitfaden sind zusätzlich in einen integrierten Gesamtleitfaden aller HOCH-N-Handlungsfelder eingeflossen. Dabei wurden insbesondere die Indikatoren zur Konkretisierung der Kriterien geschärft und eine Verknüpfung mit den Sustainable Development Goals (SDG) angestrebt. Bei den nachfolgend beschriebenen Kriterien handelt es sich um eigenständige Ausarbeitungen durch Paten-Hochschulen innerhalb und außerhalb des HOCHN-Projektverbunds. Mit diesem Vorgehen wurde bereits in allen Projektphasen von HOCHN erprobt, wie der Erfahrungsaustausch in Workshops sowie die anschließende dokumentarische Arbeit an den verschiedenen Nachhaltigkeitskriterien über die Grenzen der elf Verbundhochschulen hinaus gelingen kann. In die Kriterienbeschreibungen sind somit individuelle Erfahrungswerte der jeweiligen Patenhochschule eingeflossen. Dieser gelernte Prozess mit seinen spezifischen Anforderungen an Zeit und personelle Ressourcen war wiederum eine wichtige Erfahrung für die anschließende Pilotierungsphase in allen Handlungsfeldern von HOCHN und den Gesamtleitfaden. Dennoch sehen wir vor diesem Hintergrund noch Weiterentwicklungspotenzial und freuen uns daher über Feedback für die künftige Weiterentwicklung des Leitfadens!

Gründe für die Abgabe einer Entsprechenserklärung zum hochschulspezifischen Nachhaltigkeitskodex

Als ein strukturgebender Kriterienkatalog soll der HS-DNK den niedrigschwelligen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichtserstattung ermöglichen. Gute Gründe für die Abgabe einer Entsprechenserklärung zum HS-DNK gibt es allerdings auch für diejenigen Hochschulen, die schon länger Nachhaltigkeitsberichterstattung betreiben.

„Gutes“ zu tun und auch darüber zu sprechen, ist wichtig für jede Organisation. Die Entsprechenserklärung ist ein mögliches Transparenzinstrument zur internen sowie externen Sichtbarmachung dessen, was eine Hochschule zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt. Das kann sich sowohl motivierend auf bereits engagierte Einzelpersonen und Organisationen als auch aktivierend auf bisher abwartende Einzelpersonen und Organisationen auswirken.

Den Sichtbarkeitseffekt verstärken wird die zukünftige Verwendung des Signets des Rates für Nachhaltige Entwicklung, welcher als politisch wichtiger deutscher Nachhaltigkeitsakteur die Entsprechenserklärungen veröffentlicht.

Somit wird eine von der Hochschulleitung offiziell abgegebene Entsprechenserklärung zu einem gesellschaftlich und politisch deutlich sichtbaren Zeichen und Bekenntnis zu einer Nachhaltigen Entwicklung.

Im Zuge der Datensammlung für die Abgabe einer Entsprechenserklärung und/oder die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts werden unterschiedliche Prozesse von Austausch und Aushandlung angeregt, die ihrerseits zu einem wertvollen Wissenstransfer innerhalb sowie oft auch zwischen den Hochschulen beitragen.


Warum HS-DNK und Entsprechungserklärung?

  • Öffentliche Transparenz
  • Basis für Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Unterstützung für Qualitäts- und Strategieentwicklung

Anleitung für das Ausfüllen einer Entsprechenserklärung

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung empfiehlt folgende fünf Schritte bei der Erstellung einer Entsprechenserklärung:

1. Schritt: Status quo prüfen und alle Beteiligte an einen Tisch bringen

  • Erste Treffen einberufen
  • Verantwortlichkeiten festlegen

2. Schritt: Daten zu den 20 HS-DNK-Kriterien sammeln und darlegen

  • Comply or explain-Ansatz: Wenn zu einem oder mehreren Kriterien nicht berichtet werden kann, ist dies kein Ausschlusskriterium. Jedoch sollte erklärt werden, warum nicht berichtet werden kann.
  • Pro Kriterium stehen circa 1.500 Zeichen für die Erklärung zur Verfügung.

3. Schritt: Entsprechenserklärung erstellen

  • Kurze „Zusammenfassung“ der 20 Kriterien
  • Dies kann online beim RNE erfolgen. (Zur Datenbank)

4. Schritt: Einreichen der Entsprechenserklärung / Prüfung

  • Die eingereichten Daten werden automatisch an den RNE weitergeleitet und von einem Expertenteam des RNE formal (nicht inhaltlich) geprüft. Bei Bedarf kann dies auch durch weitere externe Prüfer*innen komplementiert werden.

5. Schritt: Veröffentlichung der Entsprechenserklärung

  • RNE veröffentlicht die Erklärung in Absprache mit der Hochschule
  • Eine Veröffentlichung durch die Hochschule kann, muss jedoch nicht erfolgen.

Zum Praxisbeispiel Partizipative Nachhaltigkeitsberichterstattung – transformative Prozesse in der Hochschule anstoßen

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